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Arbeit und Soziales – Seite 19 von 23 – Oliver Kaczmarek, Md

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

Arbeit und Soziales, Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.

3. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-03 14:30:302016-06-03 14:30:30Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

Arbeit und Soziales, Dossiers, Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

3. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-03 13:47:582016-06-03 13:47:58Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

Arbeit und Soziales, Infodienst

Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.

 

Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge

Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.

Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.

Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.

 

Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.

So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetzespaket hat die SPD-Bundestagsfraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-werkvertraegen-bekaempfen-0

 

Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart

Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.

Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich  Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.

Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.

Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

13. Mai 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-05-13 11:07:492016-05-13 11:07:49Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

„Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen“

Arbeit und Soziales, Presse und Co.

Zum Tag der Arbeit am 1.Mai erinnert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek daran, dass Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt auch heute noch keine Selbstverständlichkeit ist. „Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen.“ Die SPD-Fraktion setze sich für die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen, für ein Entgeltgleichheitsgesetz, die Zukunft der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung sowie für die Stärkung der Rente ein.

Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität – dafür treten die Sozialdemokraten seit mehr als 150 Jahren ein. Zum 1. Mai 2016 erklärt Kaczmarek: „Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, sozial abgesichert sind, nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Soziale Gerechtigkeit ist auch heute keine Selbstverständlichkeit. Sie muss tagtäglich neu erkämpft werden.“

Die SPD treibe deswegen wichtige Themen im Sinne der Beschäftigten voran – allen voran das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Denn die SPD will keine Einteilung in den Betrieben in Mitarbeiter erster, zweiter oder dritter Klasse. „SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Koalitionsvertrag umsetzt. Diesen hat CDU/CSU lange blockiert. Auf Druck der SPD geht er nun in die Ressortabstimmung. Wir brauchen keine Blockade, sondern ein deutliches Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass diese Bundesregierung die Kraft hat, ihren Alltag zu verbessern“, so Kaczmarek.

Außerdem wolle die SPD mehr Gerechtigkeit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das wollen wir mit dem Entgeltgleicheitsgesetz erreichen“, erklärt der Abgeordnete. Denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sei mit 21,6 Prozent noch immer zu hoch.

Zudem unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in dem Vorhaben, im Herbst ein Gesamtkonzept zur Alterssicherung in Deutschland vorzulegen. „Gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Alterssicherung brauchen wir jetzt keine Schnellschüsse, sondern ein solides und umfassendes Konzept. Wir wollen, dass das Sicherungsniveau auf dem jetzigen Stand bleibt“, sagt Kaczmarek.

Außerdem will die SPD die Zukunft der Arbeit mitgestalten. „Die (digitale) Zukunft der Arbeit birgt mehr Chancen als Risiken – vorausgesetzt, sie wird richtig gestaltet. Den Job der SPD sehe ich darin, zukünftig dafür zu sorgen, dass der Mensch bei all diesen Veränderungen nicht auf der Strecke bleibt. Das heißt ganz besonders: Wir müssen Fort- und Weiterbildung ausbauen und stärken, damit möglichst viele Menschen beruflich mithalten können“, so Kaczmarek.

27. April 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-04-27 12:30:082016-04-27 12:30:08„Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen“

Ergebnisse des Koalitionsgipfels

Arbeit und Soziales, Infodienst

Am Mittwochabend trafen sich die Spitzen von SPD, CDU und CSU zum Koalitionsgipfel im Kanzleramt. Nun ist endlich der Weg frei für ein von der SPD lange gefordertes Integrationsgesetz und ein Maßnahmenplan zur Terrorismusbekämpfung.

Ziel des Integrationsgesetzes ist es, die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich Eigeninitiative einzufordern. Ganz handfeste Sofortmaßnahmen sind etwa die Regelung des Aufenthalts während einer Berufsausbildung oder die Aussetzung der Vorrangprüfung bei Beschäftigung eines Asylbewerbers oder einer geduldeten Person für den Zeitraum von drei Jahren.

Damit Integration in die Gesellschaft besser gelingen kann, sollen Länder außerdem Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilen können. Eine Verletzung der aus vielen Bundesländern geäußerten Forderung nach einer Wohnsitzzuweisung kann dann Sanktionen nach sich ziehen. Regeln zur effizienteren Steuerung des Integrationskurssystems (kürzere Wartezeiten, Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme) runden das Paket ab.

Die Koalitionspartner haben sich außerdem auf weitere Maßnahmen zur Terrorismusabwehr verständigt. Kern ist die Stärkung der Sicherheitsbehörden, etwa durch Verbesserung der präventiven Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei, der Vernetzung mit wichtigen Partnerstaaten sowie der Interoperabilität, also dem verbesserten Austausch von Daten zwischen Informationssystemen. Dazu braucht es mehr Personal und eine Erhöhung der Mittel für eine gute Ausstattung.

Auch in anderen Bereichen sind wir entscheidende Schritte weiter gekommen: Der von Andrea Nahles erarbeitete Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leih- und Zeitarbeit kann nun endlich in die Ressortabstimmung gehen. Ein wichtiger Schritt, nachdem die CSU hier das Vorankommen blockiert hatte. Auch in den Bereichen Rente, beim Bundesteilhabegesetz und der Energiepolitik wurden Verfahren zur Umsetzung geklärt. Die SPD hat klar gemacht, dass der Koalitionsvertrag gilt und die verabredeten Projekte umgesetzt werden müssen.

Das Eckpunktepapier zum Integrationsgesetz finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/eckpunkte_integrationsgesetz.pdf

Der Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/terrorismusbekaempfung_massnahmenkatalog.pdf

15. April 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-04-15 10:28:182016-04-15 10:28:18Ergebnisse des Koalitionsgipfels

Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt

Arbeit und Soziales, Infodienst

Die Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern. Um diesen Prozess politisch zu gestalten haben wir am Donnerstag den Antrag „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ verabschiedet.

Wir wollen die Möglichkeiten zur Humanisierung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung nutzen, zugleich aber Risiken für alte Beschäftigungsformen und die bewährte Form der Mitbestimmung minimieren. Dafür brauchen wir eine zeitgemäße Arbeitsforschung, die sich nicht allein auf technische Aspekte beschränkt, sondern den Menschen in den Mittelpunkt rückt.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir in unserem Antrag die Vorlage des Grünbuchs „Arbeiten 4.0“ und den damit begonnenen Dialogprozess. Ebenso bekräftigen wir unsere Unterstützung für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigte Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ mit einer finanziellen Grundausstattung von rund einer Milliarde Euro bis 2020.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode weitere Förderschwerpunkte im Rahmen des Gesamtprogramms umzusetzen, insbesondere zur beschäftigungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung des digitalen Strukturwandels. Es soll gewährleistet sein, dass die Netzwerke, Plattformen und Initiativen von Bund und Ländern (z.B. Plattform Industrie 4.0, Plattform Digitale Arbeitswelt) in die Projekte des Arbeitsforschungsprogramms eingebunden werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, in wie weit bei verschiedenen Forschungsprogrammen eine engere Einbeziehung der Sozialpartner sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Projektförderung sollte zudem ein Schwerpunkt auf Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Arbeitswelt gelegt werden.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807825.pdf

18. März 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-03-18 11:02:042016-03-18 11:02:04Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege, Infodienst

In der Regierung konnte die SPD bislang viele sozialdemokratische Anliegen umsetzen. Auf ihrer Jahresauftaktklausur hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Kurs für das laufende Jahr bestimmt. Die gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen sind zwei Kernthemen, die wir anpacken werden.

Auch hier wollen wir 2016 mehr Gerechtigkeit schaffen: die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz sowie ein gerechteres Steuersystem durch die Reform der Erbschaftssteuer und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Manche dieser Anliegen stoßen auf Widerstände aus den Reihen unseres Koalitionspartners. Wir werden aber nicht zulassen, dass diese Koalition hinter die Vereinbarungen, die sie im Koalitionsvertrag getroffen hat, zurückfällt. Denn wir wollen nicht, dass angesichts der großen Herausforderungen, die die Flüchtlingssituation für unser Land darstellt, die Sorgen der hier bereits lebenden Menschen in Vergessenheit geraten.

Ein Integrationsplan für Deutschland

Eine der großen Aufgaben, die 2016 vor uns liegt, ist die Integration der vielen Flüchtlinge, die im Laufe der letzten Monate zu uns gekommen sind. Unsere SPD-Bundesministerinnen, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben dafür bereits im letzten Jahr ein ausführliches Konzept vorgelegt, über das ich hier berichtet habe. Wir wollen fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, um neue Erzieherinnen und Lehrkräfte einzustellen und um Menschen in Arbeit zu bringen. Von diesen Anstrengungen werden nicht nur die Zuwandererinnen und Zuwanderer profitieren, sondern alle Menschen.

Solidarische Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Gesundheit kann und darf in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb wollen wir als SPD, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden. Zurzeit werden die kassenindividuellen Zusatzbeiträge – und damit mögliche Beitragssteigerungen – alleine den Versicherten aufgebürdet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich außerdem gegen eine Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ausgesprochen und in einem Beschluss klargestellt: Eine Besserstellung privat versicherter Patientinnen und Patienten ist für uns nicht akzeptabel! Deshalb fordern wir den Bundesgesundheitsminister und die Länder auf, eine GOÄ-Novelle zu verhindern, die eine Steigerung der privatärztlichen Honorare zur Folge hätte. Dadurch würde es für Ärzte noch attraktiver, Privatpatienten statt Kassenpatienten zu behandeln. Über steigende Beihilfeansprüche von Beamten würden zusätzlich die öffentlichen Haushalte und damit alle Steuerzahlerinnen und -zahler zusätzlich belastet.

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen

Wir brauchen klare Regeln im Bereich von Werkverträgen und Leiharbeit. Solche Verträge sind Instrumente, um Auftragsspitzen und Personalengpässe abzufedern. Stammbelegschaften dürfen hierdurch aber nicht verdrängt, Menschen nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen oder als Scheinselbständige beschäftigt werden.

Mit einem Positionspapier haben wir auf unserer Jahresauftaktklausur deutlich gemacht: Wir erwarten, dass die Union die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit uns eins zu eins umsetzt. Das bedeutet: Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten soll dafür eingeführt werden. Und nach spätestens neun Monaten sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Klausur können Sie hier nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-trifft-sich-zur-auftaktklausur

Die einzelnen Beschlusspapiere gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/beschl%C3%BCsse-der-spd-bundestagsfraktion-bei-ihrer-jahresauftakt-klausurtagun

15. Januar 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-01-15 12:39:152016-01-15 12:39:15Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

Arbeit und Soziales, Infodienst

Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, verbessern sich künftig die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen.

Durch die Novellierung des Gesetzes werden ungewollte Fehlentwicklungen der bisherigen Beschäftigungspraxis korrigiert. So sollen die Arbeitsverträge von Doktoranden künftig den gesamten Zeitraum der Promotion abdecken. Darüber hinaus wird nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, sodass für Zeitverträge in diesem Bereich künftig dieselben Bedingungen wie für alle Arbeitnehmer gelten.

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

Das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

18. Dezember 2015/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-12-18 12:04:392015-12-18 12:04:39Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

Arbeit und Soziales, Infodienst

Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.

Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.

Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.

Den Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe sowie eine Kurzübersicht können Sie hier herunterladen: http://www.spdfraktion.de/themen/flexible-%C3%BCberg%C3%A4nge-die-rente-schaffen

26. November 2015/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-26 12:05:292015-11-26 12:05:29Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

Arbeit und Soziales, Infodienst

Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

6. November 2015/von Archiv
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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