Arbeit und Soziales – Seite 17 von 20 – Oliver Kaczmarek, Md

„Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen“

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Zum Tag der Arbeit am 1.Mai erinnert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek daran, dass Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt auch heute noch keine Selbstverständlichkeit ist. „Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen.“ Die SPD-Fraktion setze sich für die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen, für ein Entgeltgleichheitsgesetz, die Zukunft der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung sowie für die Stärkung der Rente ein.

Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität – dafür treten die Sozialdemokraten seit mehr als 150 Jahren ein. Zum 1. Mai 2016 erklärt Kaczmarek: „Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, sozial abgesichert sind, nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Soziale Gerechtigkeit ist auch heute keine Selbstverständlichkeit. Sie muss tagtäglich neu erkämpft werden.“

Die SPD treibe deswegen wichtige Themen im Sinne der Beschäftigten voran – allen voran das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Denn die SPD will keine Einteilung in den Betrieben in Mitarbeiter erster, zweiter oder dritter Klasse. „SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Koalitionsvertrag umsetzt. Diesen hat CDU/CSU lange blockiert. Auf Druck der SPD geht er nun in die Ressortabstimmung. Wir brauchen keine Blockade, sondern ein deutliches Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass diese Bundesregierung die Kraft hat, ihren Alltag zu verbessern“, so Kaczmarek.

Außerdem wolle die SPD mehr Gerechtigkeit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das wollen wir mit dem Entgeltgleicheitsgesetz erreichen“, erklärt der Abgeordnete. Denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sei mit 21,6 Prozent noch immer zu hoch.

Zudem unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in dem Vorhaben, im Herbst ein Gesamtkonzept zur Alterssicherung in Deutschland vorzulegen. „Gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Alterssicherung brauchen wir jetzt keine Schnellschüsse, sondern ein solides und umfassendes Konzept. Wir wollen, dass das Sicherungsniveau auf dem jetzigen Stand bleibt“, sagt Kaczmarek.

Außerdem will die SPD die Zukunft der Arbeit mitgestalten. „Die (digitale) Zukunft der Arbeit birgt mehr Chancen als Risiken – vorausgesetzt, sie wird richtig gestaltet. Den Job der SPD sehe ich darin, zukünftig dafür zu sorgen, dass der Mensch bei all diesen Veränderungen nicht auf der Strecke bleibt. Das heißt ganz besonders: Wir müssen Fort- und Weiterbildung ausbauen und stärken, damit möglichst viele Menschen beruflich mithalten können“, so Kaczmarek.

Ergebnisse des Koalitionsgipfels

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Am Mittwochabend trafen sich die Spitzen von SPD, CDU und CSU zum Koalitionsgipfel im Kanzleramt. Nun ist endlich der Weg frei für ein von der SPD lange gefordertes Integrationsgesetz und ein Maßnahmenplan zur Terrorismusbekämpfung.

Ziel des Integrationsgesetzes ist es, die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich Eigeninitiative einzufordern. Ganz handfeste Sofortmaßnahmen sind etwa die Regelung des Aufenthalts während einer Berufsausbildung oder die Aussetzung der Vorrangprüfung bei Beschäftigung eines Asylbewerbers oder einer geduldeten Person für den Zeitraum von drei Jahren.

Damit Integration in die Gesellschaft besser gelingen kann, sollen Länder außerdem Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilen können. Eine Verletzung der aus vielen Bundesländern geäußerten Forderung nach einer Wohnsitzzuweisung kann dann Sanktionen nach sich ziehen. Regeln zur effizienteren Steuerung des Integrationskurssystems (kürzere Wartezeiten, Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme) runden das Paket ab.

Die Koalitionspartner haben sich außerdem auf weitere Maßnahmen zur Terrorismusabwehr verständigt. Kern ist die Stärkung der Sicherheitsbehörden, etwa durch Verbesserung der präventiven Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei, der Vernetzung mit wichtigen Partnerstaaten sowie der Interoperabilität, also dem verbesserten Austausch von Daten zwischen Informationssystemen. Dazu braucht es mehr Personal und eine Erhöhung der Mittel für eine gute Ausstattung.

Auch in anderen Bereichen sind wir entscheidende Schritte weiter gekommen: Der von Andrea Nahles erarbeitete Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leih- und Zeitarbeit kann nun endlich in die Ressortabstimmung gehen. Ein wichtiger Schritt, nachdem die CSU hier das Vorankommen blockiert hatte. Auch in den Bereichen Rente, beim Bundesteilhabegesetz und der Energiepolitik wurden Verfahren zur Umsetzung geklärt. Die SPD hat klar gemacht, dass der Koalitionsvertrag gilt und die verabredeten Projekte umgesetzt werden müssen.

Das Eckpunktepapier zum Integrationsgesetz finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/eckpunkte_integrationsgesetz.pdf

Der Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/terrorismusbekaempfung_massnahmenkatalog.pdf

Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt

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Die Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern. Um diesen Prozess politisch zu gestalten haben wir am Donnerstag den Antrag „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ verabschiedet.

Wir wollen die Möglichkeiten zur Humanisierung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung nutzen, zugleich aber Risiken für alte Beschäftigungsformen und die bewährte Form der Mitbestimmung minimieren. Dafür brauchen wir eine zeitgemäße Arbeitsforschung, die sich nicht allein auf technische Aspekte beschränkt, sondern den Menschen in den Mittelpunkt rückt.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir in unserem Antrag die Vorlage des Grünbuchs „Arbeiten 4.0“ und den damit begonnenen Dialogprozess. Ebenso bekräftigen wir unsere Unterstützung für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigte Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ mit einer finanziellen Grundausstattung von rund einer Milliarde Euro bis 2020.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode weitere Förderschwerpunkte im Rahmen des Gesamtprogramms umzusetzen, insbesondere zur beschäftigungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung des digitalen Strukturwandels. Es soll gewährleistet sein, dass die Netzwerke, Plattformen und Initiativen von Bund und Ländern (z.B. Plattform Industrie 4.0, Plattform Digitale Arbeitswelt) in die Projekte des Arbeitsforschungsprogramms eingebunden werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, in wie weit bei verschiedenen Forschungsprogrammen eine engere Einbeziehung der Sozialpartner sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Projektförderung sollte zudem ein Schwerpunkt auf Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Arbeitswelt gelegt werden.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807825.pdf

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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In der Regierung konnte die SPD bislang viele sozialdemokratische Anliegen umsetzen. Auf ihrer Jahresauftaktklausur hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Kurs für das laufende Jahr bestimmt. Die gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen sind zwei Kernthemen, die wir anpacken werden.

Auch hier wollen wir 2016 mehr Gerechtigkeit schaffen: die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz sowie ein gerechteres Steuersystem durch die Reform der Erbschaftssteuer und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Manche dieser Anliegen stoßen auf Widerstände aus den Reihen unseres Koalitionspartners. Wir werden aber nicht zulassen, dass diese Koalition hinter die Vereinbarungen, die sie im Koalitionsvertrag getroffen hat, zurückfällt. Denn wir wollen nicht, dass angesichts der großen Herausforderungen, die die Flüchtlingssituation für unser Land darstellt, die Sorgen der hier bereits lebenden Menschen in Vergessenheit geraten.

Ein Integrationsplan für Deutschland

Eine der großen Aufgaben, die 2016 vor uns liegt, ist die Integration der vielen Flüchtlinge, die im Laufe der letzten Monate zu uns gekommen sind. Unsere SPD-Bundesministerinnen, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben dafür bereits im letzten Jahr ein ausführliches Konzept vorgelegt, über das ich hier berichtet habe. Wir wollen fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, um neue Erzieherinnen und Lehrkräfte einzustellen und um Menschen in Arbeit zu bringen. Von diesen Anstrengungen werden nicht nur die Zuwandererinnen und Zuwanderer profitieren, sondern alle Menschen.

Solidarische Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Gesundheit kann und darf in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb wollen wir als SPD, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden. Zurzeit werden die kassenindividuellen Zusatzbeiträge – und damit mögliche Beitragssteigerungen – alleine den Versicherten aufgebürdet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich außerdem gegen eine Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ausgesprochen und in einem Beschluss klargestellt: Eine Besserstellung privat versicherter Patientinnen und Patienten ist für uns nicht akzeptabel! Deshalb fordern wir den Bundesgesundheitsminister und die Länder auf, eine GOÄ-Novelle zu verhindern, die eine Steigerung der privatärztlichen Honorare zur Folge hätte. Dadurch würde es für Ärzte noch attraktiver, Privatpatienten statt Kassenpatienten zu behandeln. Über steigende Beihilfeansprüche von Beamten würden zusätzlich die öffentlichen Haushalte und damit alle Steuerzahlerinnen und -zahler zusätzlich belastet.

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen

Wir brauchen klare Regeln im Bereich von Werkverträgen und Leiharbeit. Solche Verträge sind Instrumente, um Auftragsspitzen und Personalengpässe abzufedern. Stammbelegschaften dürfen hierdurch aber nicht verdrängt, Menschen nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen oder als Scheinselbständige beschäftigt werden.

Mit einem Positionspapier haben wir auf unserer Jahresauftaktklausur deutlich gemacht: Wir erwarten, dass die Union die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit uns eins zu eins umsetzt. Das bedeutet: Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten soll dafür eingeführt werden. Und nach spätestens neun Monaten sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Klausur können Sie hier nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-trifft-sich-zur-auftaktklausur

Die einzelnen Beschlusspapiere gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/beschl%C3%BCsse-der-spd-bundestagsfraktion-bei-ihrer-jahresauftakt-klausurtagun

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, verbessern sich künftig die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen.

Durch die Novellierung des Gesetzes werden ungewollte Fehlentwicklungen der bisherigen Beschäftigungspraxis korrigiert. So sollen die Arbeitsverträge von Doktoranden künftig den gesamten Zeitraum der Promotion abdecken. Darüber hinaus wird nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, sodass für Zeitverträge in diesem Bereich künftig dieselben Bedingungen wie für alle Arbeitnehmer gelten.

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

Das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

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Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.

Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.

Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.

Den Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe sowie eine Kurzübersicht können Sie hier herunterladen: http://www.spdfraktion.de/themen/flexible-%C3%BCberg%C3%A4nge-die-rente-schaffen

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Welttag für menschenwürdige Arbeit: SPD tritt für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein

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Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufene Welttag für menschenwürdige Arbeit stellt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt – in Deutschland und weltweit. Für die SPD ist menschenwürdige Arbeit eine Kernforderung. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt sie sich nun in der großen Koalition mit Nachdruck für die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit ein.

„Wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Mindestlohn sorgen wir dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping verhindert wird. Das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dafür hat sich die SPD stark gemacht. Er gilt auch für Mini-Jobs. „Aktuelle Zahlen belegen, dass seit Einführung des Mindestlohns die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gewachsen sind. Dieses Plus ist erfreulich. Es zeigt auch, dass die Panikmache im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns völlig an der Realität vorbeiging“, so Oliver Kaczmarek. Der Mindestlohn ist und bleibe ein Erfolgsmodell – ein Garant für menschenwürdige Arbeit. Mit dem Rentenpaket habe die SPD zudem die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter verbessert. „Der Wert der geleisteten Arbeit und die Lebensleistung nach einem erfüllten Erwerbsleben werden im Ruhestand jetzt besser anerkannt“, so Oliver Kaczmarek.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt endet aber nicht bei der Bezahlung, die SPD setzt sich insgesamt für faire Arbeitsverhältnisse ein. „Deshalb brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen, weil er zu einer Spaltung der Belegschaften führt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Mitbestimmungsrechte vorenthält und prekäre Beschäftigung mit schlechten Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und einer unfairen Entlohnung zur Folge hat“, erklärt Oliver Kaczmarek. Die SPD werde – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Unser Ziel ist es, einen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern – das ist gut für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen, die statt über schlechte Arbeitsbedingungen lieber über die Qualität ihrer Produkte konkurrieren wollen.“

Foto: Warten auf Arbeit by Günter HentschelCC BY-ND 2.0

 

Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

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Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 %), im Garten- und Landschaftsbau (12 %), in der Industrieproduktion, im Facility Management, im Handel (jeweils 11 %) sowie im Handwerk (10 %) ihre Dienstleistungen an. Sie haben eine durchschnittliche Betriebsgröße von etwa 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn, werden rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugerechnet und beschäftigen im Betrieb dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen. Dabei handelt es sich überwiegend um schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine individuelle arbeitsbegleitende Betreuung benötigen, sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, diese Menschen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Davon profitieren vor allem Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sowie Abgänger von Sonder- oder Förderschulen.

Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben (Artikel 27), wird in den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.  Deshalb fordert die SPD in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.