Corona / SARS-CoV-2 – Seite 3 von 8 – Oliver Kaczmarek, Md

Wie geht es weiter in der Pandemie?: Oliver Kaczmarek lädt zur Online-Veranstaltung ein

, , , ,

Nach einem Jahr sind Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus, aber die Impfungen kommen nur schleppend voran. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Verstärkung der Impfkapazitäten ein. Um den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystem geht es am Dienstag, 16. März, um 18 Uhr in der digitalen Fraktion vor Ort-Veranstaltung „Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?“, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und seine Fraktionskollegin Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, einladen. Gemeinsam mit Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna, diskutieren die beiden Politiker u.a. über die Impf- und Teststrategie und laden interessierte Teilnehmer*innen zu einem Meinungsaustausch ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-16-impfungen-intensivstationen-pflegeeinrichtungen

Epidemische Lage von nationaler Tragweite

,

Im März vergangenen Jahres wurde in § 5 Abs. 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die epidemische Lage durch den Bundestag festgestellt sowie Verordnungsermächtigungen und Anordnungsbefugnisse für das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Bundestag künftig die epidemische Lage nationaler Tragweite befristet für maximal drei Monate feststellen soll. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir die Rechte des Parlaments.

Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen müssen stets gut begründet sein. Deshalb hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Entscheidungen über eine Verlängerung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern unter anderem auch an der Impfquote und dem R-Wert orientieren müssen. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch erhöht. Gleichzeitig soll der bislang befristet geltende § 5 IfSG entfristet werden, so dass er dauerhaft im IfSG verbleibt. Die Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium werden dabei aber konkreter ausgestaltet. Mit der präziseren Benennung der Befugnisse des Gesundheitsministers begegnen wir der verfassungsrechtlichen Kritik an dem Gesetz.

Vorgesehen wird außerdem eine unabhängige interdisziplinäre Evaluation der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes durch ein Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung benannt werden.

Erreicht haben wir auch Verbesserungen bei der Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern im Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG). Es wird der Gleichklang mit der erweiterten Regelung zum Kinderkrankengeld hergestellt. Ein Entschädigungsanspruch besteht künftig beispielsweise auch unabhängig von der Möglichkeit zum Homeoffice. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erstmaliger Feststellung der epidemischen Lage am 25.März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.

Wir haben zudem erreicht, dass der Pflegeschutzschirm bis Ende Juni unverändert fortgeführt wird. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Mio. Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.

Parallel haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Plenum eingebracht, der das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/271/1927196.pdf

Corona-Steuerhilfegesetz

, , ,

SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene

, ,

Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.

Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für Bedürftige

, ,

Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Plötzliche finanzielle Engpässe infolge der Pandemie führen bei Menschen zu großer Verunsicherung. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Im jüngsten Koalitionsausschuss haben wir vereinbart, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das ist notwendig, weil die Pandemie trotz der Aussicht auf ein Impfangebot für alle unser Leben noch länger maßgeblich beeinflussen wird.

Zudem ergeben sich im Zusammenhang mit der Fortdauer der COVID-19-Pandemie finanzielle Mehrbelastungen. Wir haben uns deshalb im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zu unterstützen.

Die Rückkehr von Schulen und Kindertagesstätten zum Regelbetrieb ist weiter mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb ist auch die ebenfalls bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung weiterhin erforderlich. Sie wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden also weiterhin übernommen, auch wenn die gemeinschaftliche Mittgasverpflegung nicht stattfindet.

Da der Bestand der sozialen Infrastruktur (Dienstleistungen, die auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs und des Aufenthaltsgesetzes erbracht werden) aufgrund des ungewissen Verlaufs der Pandemie und der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet ist, wird auch der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Soziale Dienstleister haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) unter anderem gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, wenn sie
• durch bundesweit und regional erlassene Maßnahmen der Gesundheitsprävention nach dem Infektionsschutz beeinträchtigt sind,
• in einer Rechtsbeziehung zu einem Leistungsträger stehen und
• ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können.

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf

Steuererleichterungen

, , ,

Im Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche wurden sie in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung).

Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

Elterngeld einfacher und flexibler gestalten

, ,

Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Sie wollen Familie und Beruf gut in Einklang bringen. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglichen beides. Mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wollen wir die Leistungen noch flexibler und einfacher machen: So wird u.a. der Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus ausgeweitet und damit die Möglichkeit geschaffen, den Bonus kürzer zu beziehen oder früher zu beenden. So können Eltern leichter wählen, drei oder vier Tage zu arbeiten.

Wir bleiben dabei: Das Elterngeld muss krisenfest bleiben. Deswegen verlängern wir die Regelung, wonach der Partnerschaftsbonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern pandemiebedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Vor dem Hintergrund der Pandemie war uns wichtig: Auch beim Elterngeldbezug sollen Familien keine Nachteile haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und z.B. erkranken oder in Kurzarbeit sind. Die Höhe des Elterngeldes verändert sich in diesen Fällen nicht.

Werden Kinder zu früh geboren, stehen Familien vor besonderen Herausforderungen. Sie brauchen besondere Unterstützung. Schon heute verlängert sich in diesem Fall der Mutterschutz, bislang aber nicht der Elterngeldbezug. Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgebessert: Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, soll es einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat. Das Gesetz tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf

Nominierungsverfahren Bundestagswahl

, ,

Die Pandemie wirkt sich auch auf die Aufstellung der Bundestagskandidat*innen zur Wahl im September aus. Zurzeit können Nominierungsversammlungen nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Bisher sehen die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes keine digitalen Versammlungen zur Kandidatenaufstellung vor. Das wollen wir ändern. Künftig sollen Nominierungen zur Bundestagswahl 2021 auch ohne Präsenzveranstaltungen möglich sein – also digital und per Brief- und Urnenwahl. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium vorgelegt, die wir diese Woche beraten und abgeschlossen haben. Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang Februar in Kraft treten.

Die Verordnung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/260/1926009.pdf

Zukunft entsteht aus Zusammenhalt

,

„Die Krise meistern. Zukunft gestalten“ war das Motto der Jahresauftaktklausur der SPD-Bundestagsfraktion, mit der wir ins neue Jahr gestartet sind. Auch in diesen Zeiten ist uns wichtig, unsere Gesellschaft weiterhin zusammenzuhalten und diesen Zusammenhalt zu stärken. Das haben wir auf unserer Klausur bekräftigt. Die Voraussetzung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist ein handlungsfähiger Staat, der die Gesundheit der Bürger*innen schützt. Hier ist der öffentliche Gesundheitsdienst in den vergangenen Monaten deutlich an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen. Um das zu ändern, wollen wir als zentrale Koordinierungsstelle ein Bundesgesundheitsamt einrichten und den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) neben der ambulanten und stationären Versorgung zu einer dritten Säule im Gesundheitssystem ausbauen.

Wichtig für den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen der Menschen in die öffentliche Hand ist auch verlässlicher und bezahlbarer Wohnraum. Mit dem Umwandlungsschutz wollen wir verhindern, dass bezahlbare Mietwohnungen in teure Eigentumswohnungen überführt und Menschen aus ihren Wohnungen und Stadtvierteln verdrängt werden.

Dass klimaschädliches CO2 ab diesem Jahr mehr kostet, um den Ausstoß der Treibhausgase zu begrenzen, ist ökologisch sinnvoll. Das muss aber auch sozial verträglich ablaufen. Wir machen uns deshalb dafür stark, dass entsprechende Mehrkosten beim Heizen zu 100 Prozent von den Eigentümer*innen getragen werden.

Mehr Zusammenhalt ist auch in den transatlantischen Beziehungen gefragt. Die Erstürmung des Kapitols, bei der fünf Menschen ums Leben gekommen sind, zeigt einmal mehr: Donald Trump hat das Land tief gespalten. Wir setzen darauf, dass mit Joe Biden die tiefe Spaltung der amerikanischen Gesellschaft überwunden wird.

Eines der wichtigsten Themen ist weiterhin die aktuelle Virus-Pandemie. Mit Beginn der Corona-Impfungen treten wir in eine entscheidende Phase. Wir haben keine Zeit zu verlieren – für den Schutz der Gesundheit und das Leben vieler Menschen. Umso wichtiger ist es, dass auch dank unserer Kritik am chaotischen Impfstart jetzt mehr Impfstoff nachbestellt worden ist, alle Pharma-Betriebe zusammengebracht und die Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Olaf Scholz wird in der neu geschaffenen Koalitionsarbeitsgruppe zur Impfstrategie darauf pochen, dass sich die Fehler der vergangenen Wochen nicht wiederholen. Zurzeit hat uns das Virus aber noch im Griff. Viele Unternehmen und Geschäfte, insbesondere der Einzelhandel, bleiben geschlossen. Dass Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen verlängert und in Teilen auch verschärft haben, ist richtig. Wir stecken in einer wirtschaftlichen und sozialen Ausnahmesituation. Doch die Maxime muss auch weiterhin sein, die Gesundheit aller bestmöglich zu schützen.

Die versprochenen Hilfen müssen jetzt endlich dort ankommen, wo sie so dringend benötigt werden. Mit der Überbrückungshilfe III fangen wir seit dem Jahreswechsel Unternehmen auf, die im Dezember und nun in 2021 direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen sind. Sie umfasst nochmal deutlich mehr Betroffene, die Förderbeträge wurden angehoben. Zu den Fixkosten gibt es jetzt Zuschüsse von bis zu 500.000 Euro. Außerdem setzen wir im Januar die Insolvenzantragspflicht aus.

Entlastung für Familien – Ausweitung der Kinderkrankentage

, ,

Damit Eltern sich während der Schul- und Kitaschließungen ohne große finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause kümmern können, werden die Kinderkrankentage verdoppelt. Damit werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt. Das hat das Kabinett in dieser Woche beschlossen.

Die Extra-Tage können nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde.

Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen. Das Kinderkrankengeld können also auch Eltern beantragen, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Anspruch darauf haben gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Das Kinderkrankengeld gibt es rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus.

Privat Versicherte und Selbstständige, für die die Ausweitung der Kinderkrankentage und des Kinderkrankengeldes nicht gilt, können Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen.