Europa – Seite 2 von 3 – Oliver Kaczmarek, Md

Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern

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In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.

Resolution des SPD-Parteivorstands zu 50 Jahre Kniefall von Willy Brandt in Warschau

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Der Kniefall von Willy Brandt in Warschau war eine Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis, stellvertretend für das gesamte deutsche Volk. Es war das Versprechen, niemals zu vergessen und ein starkes Signal für Versöhnung und Dialog zwischen Ost und West in Zeiten des Kalten Kriegs.

Der einstige Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und erste sozialdemokratische Kanzler der Bundesrepublik war am 7. Dezember 1970 in Warschau. Vor dem Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 kniete Brandt stumm nieder. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt“, schrieb er 1989 in seinen „Erinnerungen“.

Der Kniefall von Willy Brandt erinnert uns auch daran, dass Frieden und Zusammenhalt in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat uns die Verwundbarkeit der Europäischen Union deutlich vor Augen geführt. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten wir mutig für ein neues, europäisches Miteinander ein – gerade in dieser herausfordernden Zeit. Das Bekenntnis zu den Grundwerten, die uns in Europa verbinden und ausmachen wie auch die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gehören dabei für uns Sozialdemokrat*innen unteilbar zusammen.

Die Resolution des SPD-Parteivorstands gibt es hier: https://www.spd.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/mutig-fuer-ein-europa-des-miteinander/07/12/2020/

EU fördert Obst und Gemüse in Schulen

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Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde ein EU-Programm für Schulen eingerichtet, das Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch und Milchprodukte bereitstellt.

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden verbindliche Grundlagen zur innerdeutschen Koordinierung der Förderung geschaffen. Denn: Die Bundesländer führen das EU-Schulprogramm eigenverantwortlich durch, der Bund koordiniert lediglich gegenüber der EU-Kommission. Außerdem werden auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre die Regelungen angepasst.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf

Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

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Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, enthält zwei wichtige Änderungen im Freizügigkeitsrecht sowie Änderungen im Bereich des BAföG und Sozialgesetzbuch. Das Freizügigkeitsrecht regelt allgemein die aufenthaltsrechtliche Situation von EU-Bürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten und von ihren Familienangehörigen, wenn diese selbst nicht EU-Bürger*innen sind.

Drei der neuen Regelungen stehen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Britische Staatsangehörige, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums in einem anderen Mitgliedstaat leben und dies auch danach weiter tun, haben aufgrund des Austrittabkommens auch nach dem Ende des Übergangszeitraums ein Aufenthaltsrecht. Der Regierungsentwurf regelt, dass die Betroffenen automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten und nur ein entsprechendes Aufenthaltsdokument als Nachweis ausgestellt wird. Damit wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit für unter das Austrittsabkommen fallende britische Staats- und ihre Familienangehörigen geschaffen.

Aufgrund neuerer Entwicklungen im europäischen Recht waren einige Fälle im Gesetz zu berücksichtigen, in denen Personen, die EU-Bürger*innen nahestehen, wie etwa Pflegebedürftige, nicht in gerader Linie Verwandte oder langjährige Lebensgefährten, nunmehr ausdrücklich ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Ansprüche auf einen Aufenthalt sind damit nicht verbunden.

Darüber hinaus schafft das Gesetz eine Grundlage dafür, dass deutsche Studierende und anderen BAföG-Berechtigte auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können. Gleichzeitig wird die Grundlage geschaffen, dass Leistungen der Arbeitsförderung weiterhin kostenfrei auf Konten bei Banken im Vereinigten Königreich überwiesen werden dürfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921750.pdf

Humanitäre Hilfe und Neustart der europäischen Migrationspolitik an der EU-Außengrenze

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Auf den griechischen Inseln sind die Zustände in den überfüllten Aufnahmeeinrichtungen fortwährend katastrophal und untragbar. Deshalb haben sich Teile der SPD-Bundestagsfraktion zusammengeschlossen und in einer gemeinsamen Erklärung eine vernünftige Lösung für die humanitäre Krise an der griechisch-türkischen Grenze und der Situation in den griechischen Flüchtlingslagern gefordert. Die Forderung nach einer „Koalition der Vernunft“ europäischer Staaten, die sich bereit erklärt haben Schutzsuchende aufzunehmen, wird untermauert von der Forderung einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine gesamteuropäische Lösung muss her – weder die griechische Bevölkerung, noch die griechische Regierung darf mit der Krise alleine gelassen werden.

Die europäische Gemeinschaft ist aufgefordert sich im Sinne der Solidarität unter den teilnahmewilligen Unionsstaaten zu einigen und Abhilfe zu schaffen. Unterdessen muss außerdem eine Reaktion auf die anhaltenden Kämpfe in Idlib erfolgen, da diese die Menschen in der betroffenen Region zwingt an die türkische Grenze zu flüchten, was die Situation noch weiter verschärft. Der Schutz Minderjähriger und Schutzsuchender muss durch humanitäre Hilfe in Idlib und an der türkischen Grenze gewährleistet werden.

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/griechenland.pdf

Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion – unsere Pläne für Europa, die Arbeit in der Transformation und die Zukunft der Pflege

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Zeit zu handeln – Mut zu mehr Fortschritt in Europa

Europa bleibt unser bester Garant und wichtigster Handlungsrahmen für eine gute Zukunft in Frieden und Wohlstand. Deshalb dürfen die demokratischen Kräfte in Europa nicht resignieren, sondern müssen entschlossen neue Ziele setzten. In einem Beschluss hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auf folgende Prioritäten verständigt: Ein Pakt für Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in Europa, der das ambitionierte Ziel beinhaltet, bis 2030 rund 50-55% der Treibhausgase zu reduzieren. Wir wollen eine europäische Initiative für mehr Steuergerechtigkeit, für mehr Transparenz und einheitliche Regeln. Wir wollen eine starke und wehrhafte europäische Demokratie, die globale Herausforderungen gemeinsam meistert. Wir wollen ein Europa des Friedens und der humanitären Verantwortung, das am Ziel einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik festhält.

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss_zeit_zu_handeln_-_mut_zu_mehr_fortschritt_in_europa.pdf

 

Arbeit in der Transformation sichern: Die Menschen stark machen für die Arbeit von morgen. Damit die Zukunft allen gehört.

Für die SPD bildet Arbeit nicht nur die Basis für Einkommen, sondern auch die Basis für ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb starten wir eine Qualifizierungsoffensive, die Arbeitnehmern eine schnelle, flexible und unbürokratische Weiterbildung ermöglicht. Das Qualifizierungschancengesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind ein erster Durchbruch, jetzt will die SPD Betriebe mit weiteren Instrumenten unterstützen. Damit wollen wir Beschäftigte fit und stark für die Arbeit von morgen machen und ihnen Perspektive und Zuversicht geben. Wir kämpfen für einen sozialen Wandel, der Ökonomie und Ökologie mit Sozialem vereint, damit alle profitieren.

Die Resolution der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/resolution_arbeit_in_der_transformation.pdf

 

Pflege solidarisch gestalten

Unser sozialdemokratischer Anspruch ist, dass alle Menschen, unabhängig von Herkunft, sozialem Status und Einkommen in jeder Lebensphase gut und würdevoll leben können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Positionspapier dazu drei wesentliche Anforderungen festgehalten: Wir müssen Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe annehmen und gestalten, damit auch pflegende Angehörige zu entlasten, indem wir die zu tragenden Eigenanteile der Pflege deckeln und eine Pflegezeit mit Lohnersatzleitung erreichen. Zudem müssen die Bedingungen für Pflegerinnen und Pfleger verbessert werden. Damit diese von ihrem Einkommen leben können, eine Familie ernähren und für das Alter vorsorgen können, setzt sich die SPD für einen guten Tarifvertag ein.

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_pflege_solidarisch_gestalten.pdf

Regierungserklärung zum Europäischen Rat

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Am Donnerstag dieser Woche gab es im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beratungen des Europäischen Rates. Der Sprecher des britischen Unterhauses hatte zuvor verkündet, dass das Parlament kein weiteres Mal über den Deal in unveränderter Form abstimmen darf. Premierministerin Theresa May plant auf der Sitzung der Staats- und Regierungschefs eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen, womit sie den Beschlüssen ihres Parlaments aus der Vorwoche nachkommt. In diesen wurde eine Fristverlängerung gefordert und ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen, jedoch bleibt unklar, was stattdessen geschehen soll. Eine Verlängerung der Frist kommt aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nur in Frage, wenn dadurch ein harter Brexit vermieden werden kann und London einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert.

Auch im Fall eines No-Deal-Brexit ist Deutschland sicher aufgestellt. Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzespakete für diesen Fall sind von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen und werden noch vor dem 29.3.2019 in Kraft treten. Die getroffenen Regelungen sorgen dafür, dass die Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Falle eines No-Deal-Brexit minimiert werden.

Zum einen wird eine dreimonatige Frist für britische Bürgerinnen und Bürger eingeräumt, sodass sie einen Aufenthaltstitel beantragen können und nach dem Brexit nicht aus Deutschland ausreisen müssen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können. Britische und deutsche Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben haben, sollen einen zeitlich lückenlosen Schutz genießen. Britinnen und Briten, die in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung oder ihr Studium erhalten, sollen bis zum jeweiligen Abschluss unterstützt werden. Sofern die Betroffen nach dem Austritt für 90 oder 180 Tage in den Schengenraum reisen möchten, wird ihnen eine Befreiung der Visumspflicht angeboten – in dem Verständnis, dass im Gegenzug Unionsbürgerinnen und -bürger von der Visumpflicht in Großbritannien befreit werden. Zudem wird der Zoll um rund 900 zusätzliche Stellen verstärkt, sodass ein höherer Kontrollaufwand beim internationalen Warenverkehr gewährleistet werden kann.

Auch für Unternehmen und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Fällen wird es keine Nachteile geben. Ebenfalls sollen Nachteile für inländische Versicherungsnehmer vermieden werden. Für Banken und Versicherungen mit Sitz in Großbritannien kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis Ende 2020 eine Tätigkeit in Deutschland weiterhin erlauben. Zudem haben wir erreicht, dass der bilaterale Flug- und Straßengüterverkehr zwischen den verbliebenen 27 EU-Staaten und Großbritannien vorläufig sichergestellt wird.

Vorsorge für einen ungeregelten Brexit treffen

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Mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung Gesetze beschlossen, die Vorsorge für dieses Problem schaffen. Im Gesetz wird Bürgerinnen und Bürgern, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege- Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung erworben haben, Schutz gewährt. Gleichzeitig müssen britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, nicht wie üblich ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren deutsche nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben.

Im Brexit-Steuerbegleitgesetz wird vereinbart, dass Großbritannien nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt wird. Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu vermeiden.

Die Gesetzentwürfe gibt es hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/073/1907376.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/073/1907377.pdf

Stärkung des europäischen Bildungsraums

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Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Europa sollen in der Bildung dieselbe Qualität erfahren. Darüber hinaus müssen innerhalb der EU Bildungsgänge vergleichbar sein und Abschlüsse grenzübergreifend anerkannt werden. Das ist Ziel des sogenannten europäischen Bildungsraumes, den die Europäische Kommission und das Europäische Parlament bis 2025 realisieren möchten.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion haben wir in dieser Woche im Bundestag an die derzeit laufenden Überlegungen der Kommission angeknüpft. Wir sehen die Notwendigkeit, auch über die Grenzen der EU hinaus, Mobilität, Austausch, Bildungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungsleistungen zu fördern sowie Wissenschaftsfreiheit und institutionelle Autonomie zu sichern. Angesichts zwischenstaatlicher Konflikte in der europäischen Nachbarschaft können Austauschprogramme wie Erasmus+ und ein starker europäischer Bildungsraum dazu beitragen, Verständigung zu erzielen und Gräben zu überwinden.

Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ zu erhöhen und ausgewählte Partnerländer wie z.B. die Westbalkan-Länder vollumfänglich ins Programm aufzunehmen. Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung sollten bewusster gefördert, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen besser anerkannt und die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung insgesamt im europäischen Bildungsraum erhöht werden. An die Bundesländer appellieren wir, die Entwicklung hin zu einem europäischen Bildungsraum aktiv zu begleiten und die Voraussetzungen für mehr Mobilität und Austausch zu schaffen. Bildung und Kultur sind wichtig für die europäische Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen zu „Mobilität, Hochschulnetzwerke und Digitalisierung – Die Zukunft eines innovativen, qualitativ hochwertigen europäischen Bildungsraums“ gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904846.pdf

Letzte Überprüfung der Finanzhilfen zugunsten Griechenlands

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Nach acht Jahren kann Griechenland am 20. August 2018 die Rettungsschirme der Europäischen Union verlassen und wieder auf eigenen Beinen stehen. Die drei Hilfsprogramme für Griechenland hatten insgesamt ein Volumen von 229 Milliarden Euro, die noch mit Zuschüssen aus dem EU-Haushalt von rund 79 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Für diese Hilfspakete musste Griechenland strenge Reformauflagen erfüllen, die notwendig waren, um das Land wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen. Die tiefgreifenden Belastungen durch die Kürzungen der Staatsausgaben, der Löhne und Renten bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern waren enorm belastend für die Bevölkerung aber ein notwendiger Schritt auf dem Weg aus der Schuldenkrise.

Damit dieser schwierige Weg weitergegangen kann, wird die Europäische Union Griechenland weiterhin unterstützend zur Seite stehen. So werden beispielsweise große Teile der letzten Tranche aus dem laufenden Programm um Liquiditätspuffer aufzubauen, die notwendig sind, damit Griechenlands Rückkehr an die Kapitalmärkte abgesichert wird. Zusätzlich haben sich die Europäische Union und Griechenland auf verschiedene schuldenerleichternde Maßnahmen verständigt, die mit einer engen Überwachung des weiteren Reformprozesses Hand in Hand gehen, um sicherzustellen, dass angegangene Reformen nicht zurückgedreht werden. Um weitere Reformimplementierungen zu unterstützen wird Griechenland weiterhin Technische Hilfe vom Structural Reform Support Service der Europäischen Kommission erhalten. Dadurch hat Griechenland die Chance durch eine kluge und solide Finanz-und Wirtschaftspolitik, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, die Schuldenkrise zu überwinden und zu alter wirtschaftlicher Stärke zurückzukehren.

Den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu Finanzhilfen zugunsten Griechenlands: Vierte und letzte Überprüfung des ESM-Anpassungsprogramms, mittelfristige schuldenbezogene Maßnahmen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902961.pdf