Letzte Überprüfung der Finanzhilfen zugunsten Griechenlands
Nach acht Jahren kann Griechenland am 20. August 2018 die Rettungsschirme der Europäischen Union verlassen und wieder auf eigenen Beinen stehen. Die drei Hilfsprogramme für Griechenland hatten insgesamt ein Volumen von 229 Milliarden Euro, die noch mit Zuschüssen aus dem EU-Haushalt von rund 79 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Für diese Hilfspakete musste Griechenland strenge Reformauflagen erfüllen, die notwendig waren, um das Land wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen. Die tiefgreifenden Belastungen durch die Kürzungen der Staatsausgaben, der Löhne und Renten bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern waren enorm belastend für die Bevölkerung aber ein notwendiger Schritt auf dem Weg aus der Schuldenkrise.
Damit dieser schwierige Weg weitergegangen kann, wird die Europäische Union Griechenland weiterhin unterstützend zur Seite stehen. So werden beispielsweise große Teile der letzten Tranche aus dem laufenden Programm um Liquiditätspuffer aufzubauen, die notwendig sind, damit Griechenlands Rückkehr an die Kapitalmärkte abgesichert wird. Zusätzlich haben sich die Europäische Union und Griechenland auf verschiedene schuldenerleichternde Maßnahmen verständigt, die mit einer engen Überwachung des weiteren Reformprozesses Hand in Hand gehen, um sicherzustellen, dass angegangene Reformen nicht zurückgedreht werden. Um weitere Reformimplementierungen zu unterstützen wird Griechenland weiterhin Technische Hilfe vom Structural Reform Support Service der Europäischen Kommission erhalten. Dadurch hat Griechenland die Chance durch eine kluge und solide Finanz-und Wirtschaftspolitik, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, die Schuldenkrise zu überwinden und zu alter wirtschaftlicher Stärke zurückzukehren.
Den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu Finanzhilfen zugunsten Griechenlands: Vierte und letzte Überprüfung des ESM-Anpassungsprogramms, mittelfristige schuldenbezogene Maßnahmen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902961.pdf