Infodienst – Seite 133 von 144 – Oliver Kaczmarek, Md

Internetkommunikation bei Auslandseinsätzen erleichtern

Die Einsätze der Bundeswehr sind für die Soldatinnen und Soldaten und für ihre Familien eine besondere Herausforderung und Belastung. Im Einsatzland müssen die Soldatinnen und Soldaten alltäglich mit den Risiken des Einsatzes umgehen und komplexe Aufgaben bewältigen. Verstärkt wird die Belastung durch die Trennung von Familien, Partnern und Freunden.

Kommunikationsmedien spielen für Bundeswehrangehörige und ihre Familien eine wesentliche Rolle. Sie sind von erheblicher Bedeutung für die Bewältigung der Belastungen, die mit dem Einsatz für beide Seiten verbunden sind. Eine funktionierende Kommunikation mit den Angehörigen trägt wesentlich dazu bei, stressbedingten Belastungsstörungen zu begegnen. Sie umfasst nicht nur die Fürsorge des Dienstherrn, sondern ist auch entscheidend für die Motivation und Einsatzbereitschaft der Einsatzkontingente. Kommunikation geht heute jedoch weit über die bisher genutzte Telefonie hinaus und vollzieht sich zu einem großen Teil im Internet. Daher sind vorrangig in der Internetkommunikation weitergehende Verbesserungen anzustreben.

In ihrem interfraktionellen Antrag mit CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Internetkommunikation bei Bundeswehreinsätzen zu verbessern. Videotelefonie soll in allen Unterkunftsgebäuden möglich sein. Für die kostenfreie Nutzung des Internets sind ein Umsetzungskonzept und ein Finanzierungsvorschlag vonnöten. Soldatinnen und Soldaten sollen kostenfrei nach Deutschland telefonieren können.

Den Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708895.pdf

Praxisgebühr abschaffen – Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag

Zehn Euro müssen die Patienten pro Vierteljahr zahlen, wenn sie den Hausarzt aufsuchen. Damit sollten Arztbesuche besser gesteuert und reduziert werden. Dennoch gibt es in Deutschland rekordverdächtig viele Arztbesuche. 18,1 Mal pro Jahr gehen die Bundesbürger im Schnitt zum Arzt. Weniger als die Hälfte ist in anderen EU-Ländern normal. Die Praxisgebühr sollte die Menschen vor unnützen Arztbesuchen abhalten – sie tat es nicht. Zugleich bringt die Gebühr den Krankenkassen Einnahmen von 2 Milliarden Euro jährlich.

In einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag thematisierte die SPD-Bundestagsfraktion den Umgang der Bundesregierung mit den Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie in so vielen Fragen herrscht bei Schwarz-Gelb dazu Uneinigkeit: Die Union lehnt eine Abschaffung der Praxisgebühr ab und Teile der FDP wollen auf die Gebühr verzichten. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) strebt eine Lösung des Streits erst zum Ende des Jahres an und will den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Prüfvertrag erfüllen. Diese Verzögerung geht zu Lasten der Versicherten. Ihnen hatten Union und FDP im Bundestagswahlkampf eigentlich mehr Netto vom Brutto versprochen. Doch Geschenke wurden vor allem an die Pharamkonzerne verteilt. Den Bürgerinnen und Bürgern griff Schwarz-Gelb über die Krankenkassen kräftig in die Taschen.

Die SPD-Bundestagsfraktion forderte in der Debatte, zunächst auf die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal zu verzichten. Sie hat ohnehin die beabsichtigte steuernde Wirkung – die Senkung der Facharztbesuche – verfehlt. Zusätzlich verursacht die Praxisgebühr viel Verwaltungsaufwand auf Seiten der Ärzte und bei den Krankenkassen.

Außerdem bezeichnete die SPD-Fraktion den Einheitsbeitragssatz der 140 gesetzlichen Krankenversicherungen von 15,5 Prozent als zu hoch. Die SPD will wieder zur Beitragsautonomie zurückkehren, bei der jede einzelne Krankenkasse ihren Beitragssatz bestimme.  Auch die hausarztzentrierte Versorgung soll weiter ausgebaut werden. Des Weiteren müssen die Zusatzbeiträge abgeschafft werden. Die zwei Milliarden Reserve aus Steuermitteln, die für den Pseudosozialausgleich bei den Kassen eingestellt wurden, könnten an die Bürgerinnen und Bürger zurück gegeben werden. Somit stünden ihnen unbürokratisch sofort vier Milliarden zur Verfügung.

Internationaler Frauentag und Fiskalpakt – Zur Sitzungswoche vom 5.-9. März 2012

,

Ein merkwürdiges Schauspiel hat sich am Donnerstag im Garten des Schloss Bellevue ereignet. Christian Wulff, der aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen ihn und Hausdurchsuchungen sowohl im Bundespräsidialamt als auch seinem privaten Wohnhaus vom Amt des Bundespräsidenten zurücktreten musste, wurde mit allen protokollarischen Ehren verabschiedet, so als wäre er ganz ehrenhaft aus dem Amt gegangen und hätte nicht die gesamte Öffentlichkeit gegen sich aufgebracht. Mehrere hundert Demonstranten haben dagegen vor dem Schloss protestiert.

Um es vorweg zu nehmen: die Behörden werden ihre Ermittlungen unabhängig fortführen und für jeden Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem etwaigen Urteil der Gerichte. Dennoch hat Christian Wulff auch mit der Art seines Ausscheidens, dem Bestehen auf Zapfenstreich, Büro, Mitarbeiter und Fahrer, der gesamten Politik großen Schaden zugefügt. Aus vielen Zuschriften, die mich in Berlin und im Kreis Unna erreicht haben, weiß ich, dass viele Menschen darüber sehr empört sind. Für die Politik erwächst daraus die Verantwortung, die Regelungen über den sog. Ehrensold und das Ausscheiden des Bundespräsidenten neu zu treffen und verbindliche Regelungen für Transparenz und Offenheit von Nebeneinkünften zu schaffen. Leider hat sich die Koalition den Vorschlägen der SPD dazu bislang verweigert.

Insgesamt gilt aber auch, dass sich mit der Kritik an Wulff eine Allgemeinkritik an Politikerinnen und Politikern verbindet. Über Fehler und Fehlverhalten will ich gar nicht hinweg gehen, aber doch einmal anregen, genau hinzusehen. Für die allermeisten Politiker, die ich kenne, gilt, dass sie weder zu Urlauben eingeladen worden sind noch hohe Kredite von befreundeten Unternehmern erhalten haben. Ich kann verstehen, wenn das Unbehagen mit mancher Form von Politik größer geworden ist und ich sehe auch Verbesserungsbedarf. Deshalb haben wir unter anderem durchgesetzt, dass es zu einer Reform der Altersversorgung von Abgeordneten des Bundestags kommen soll. Aber eines möchte ich auch klar für mich und viele andere Kolleginnen und Kollegen festhalten: mit Politikern wie Christian Wulff können und wollen wir nicht gleichgesetzt werden!

Die weiteren Themen dieser Sitzugnswoche habe ich in diesem Infodienst für zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

———–

1. Internationaler Frauentag: Entgeltgleichheit und Frauenquote endlich umsetzen!
2. Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion – der Fiskalpakt
3.Ein Jahr Fukushima – Was wird aus der Energiewende?
4.Im Blickpunkt
4.1 Hochschulzulassung reformieren
4.2 Debatte um das Kooperationsverbot – Regierung will nur Eliteunis und keine Schulen fördern
4.3 Fraktionsübergreifende Einigung für neue Regeln zur Organspende

Internationaler Frauentag: Entgeltgleichheit und Frauenquote endlich umsetzen!

Seit mehr als einhundert Jahren geht es am Internationalen Frauentag um die Gleichstellung von Frauen und Männern. Auf dem Papier ist unser Grundgesetz eindeutig: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ In der Wirklichkeit müssen noch viele Hürden weggeräumt werden. Ich veranstalte regelmäßig Fachgespräche mit den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises, der Städte und Gemeinden sowie mit Vertreterinnen von Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden in meinem Wahlkreis. Bei diesen Treffen mit den Frauen, die sich im Kreis Unna für Gleichstellung einsetzen, erfahre ich, dass weder der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern geringer geworden, noch der Frauenanteil in Führungspositionen gestiegen ist. Dabei geht es nicht nur um Posten. Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, reguläre statt prekäre Beschäftigung, guter und gleicher Lohn für gute Arbeit sind der beste Schutz vor Altersarmut. Und wir brauchen mehr Frauen an der Spitze. Ohne gesetzliche Regelungen stößt die Gleichstellung der Geschlechter an Grenzen.

Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen gesetzlich durchsetzen
Frauen bekommen in Deutschland deutlich weniger Lohn als Männer, und zwar auch für gleiche und gleichwertige Arbeit. Seit Mitte der 90er Jahre ist der Lohnunterschied auf rund 23% angewachsen und verharrt nun auf diesem hohen Niveau. Bisher muss gleiches Entgelt in der Praxis von jeder einzelnen Frau selbst durchgefochten werden.

Die SPD-Fraktion hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgeschlagen, dass endlich für gleiche Bezahlung sorgen soll:
Die Akteure müssen zum verbindlichen Handeln aufgefordert und gegebenenfalls gezwungen werden. Dafür soll das Gesetz mit Pflichten, Fristen und Sanktionen ausgestattet werden. Außerdem werden den zivilgesellschaftlichen Akteuren wie den Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräten, Beschäftigten und auch Antidiskriminierungsverbänden starke Kontroll- und Einwirkungsrechte zugewiesen.

Das geht in drei Schritten:
1. Die Unternehmen müssen einen Entgeltbericht erstellen und ihre Entlohnung transparent machen.

2. Bei Entgeltungleichheit haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst für die Beseitigung der Lohndifferenz zu sorgen. Hierfür gibt das Gesetz einen verbindlichen Weg vor.

3. Verweigert sich das Unternehmen, greift der Staat mit Sanktionen ein.

Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte einführen
Der Anteil von Frauen an Führungspositionen in Unternehmen stagniert auf niedrigem Niveau. Die Vereinbarung mit der Wirtschaft vor zehn Jahren hat nicht die gewünschten Fortschritte gebracht. Lediglich 3,7 Prozent der Vorstände in DAX-30-Unternehmen sind Frauen. In den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil bei 15,7 Prozent. Es ist schade, dass die zuständige Bundesministerin, Kristina Schröder, sich nicht für die Interessen der Frauen stark macht. Stattdessen setzt sie auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Viele Frauen in ihrer Fraktion sind da bereits weiter und auch die Europäische Kommission hat die Geduld verloren und fordert eine gesetzliche Reglungen für Unternehmen.
Ein Antrag der SPD-Bundestagfraktion, der am Donnerstag ins Plenum eingebracht wurde, sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708878.pdf

Eckpunkte der SPD-Bundestagsfraktion für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,14379,00.pdf

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion – der Fiskalpakt

Beim Gipfel der Europäischen Union (EU) in Brüssel am 30.1. haben 25 EU-Länder zugesagt, sich an dem Pakt für strenge Haushaltsdisziplin zu beteiligen. Nicht dabei sind Großbritannien und Tschechien. Um künftige Krisen zu vermeiden, soll der sogenannte Fiskalpakt die Haushaltsdisziplin und die politische Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik stärken. Die 17 Euro-Länder und neun weitere EU-Staaten wollen mit dem Fiskalpakt strengere Haushaltsregeln beschließen. Dass nicht alle mitziehen ist ein Schwachpunkt des Fiskalpakts, denn er läuft lediglich parallel zu den EU-Verträgen. Kritiker bemängeln, dass sich Länder im Zweifel darauf berufen könnten, dass das EU-Recht Vorrang hat.

Kernpunkte des Fiskalpakts
Schuldenbremse und Schuldenabbau: Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die Schuldenbremse für den Bund, die in Normalzeiten ab 2016 bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen darf. Kontrovers bleibt, dass Deutschland eigentlich auf einer Verankerung der Schuldenbremse in den jeweiligen Verfassungen gepocht hatte. Dies ist aber besonders für Länder mit angelsächsichem Rechtssystem schwierig. Also steht im jetzigen Vertrag nur noch, dass die Schuldenbremse eingeführt werden soll, nicht aber, dass sie in der Verfassung verankert werden muss.

Defizitverfahren: Wird die Obergrenze bei der Neuverschuldung verletzt, soll automatisch ein Kontrollverfahren ausgelöst werden. Ein Staat kann nicht mehr einfach das Ziel verletzen, ohne dass jemand protestiert. Nur eine qualifizierte Mehrheit – das sind etwa 60/70 Prozent der Unterzeichner des Fiskalpakts – kann verhindern, dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Sanktionen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten die Schuldenbremse und die Defizitregeln umsetzen. Nach dem jüngsten Vertragsentwurf kann das Gericht ansonsten Geldstrafen verhängen.

Inkrafttreten: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.

Verknüpfung mit dem Europäischen Rettungsschirm: Wie von Deutschland gefordert, soll der Fiskalpakt mit dem im Juli startenden dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus) verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Fiskalpakt unterzeichnet haben.

Beratung im Deutschen Bundestag: Um den Vertrag in Deutschland zu ratifizieren, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Die notwendige Mehrheit wird also nur zustande kommen, wenn große Teile der Opposition für eine Unterstützung gewonnen werden.

Niemand kann davon ausgehen, dass diese Zustimmung eine Selbstverständlichkeit ist. Im Gegenteil, die Hürde ist hoch. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, hat deshalb in einen gemeinsamen Brief mit den Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Trittin und Renate Künast, die Bundeskanzlerin aufgefordert, das Gespräch mit der Opposition zu suchen. Der Fiskalpakt ist umstritten und bleibt in seiner einseitigen Ausrichtung fragwürdig. Wir brauchen eine nachhaltige Konsolidierung der Staatshaushalte in der Eurozone. Diese kann aber nur tragfähig sein, wenn neben den Einsparungen eine Wachstums- und Investitionsstrategie zur Erneuerung der europäischen Realwirtschaft geschaffen wird. Ebenso müssen die Kosten der Finanzmarktkrise gerecht verteilt werden und die Staatendurch sichere Einnahmen handlungsfähig bleiben. In den anstehenden Verhandlungen über die Zustimmung zum Fiskalpakt im Deutschen Bundestag wird deshalb zu reden sein über eine europäische Wachstums- und Investitionsinitiative, ein Programm zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und einen klaren und verbindlichen Beschluss zur Besteuerung der Finanzmärkte.

Der Fiskalpakt wird voraussichtlich im Mai im Bundestag zur Abstimmung stehen.

Ein Jahr Fukushima – Was wird aus der Energiewende?

,

Am 11. März 2012 jährt sich bereits die Katastrophe von Fukushima. Der Atomausstieg
ist zwar beschlossen, es ist aber immer noch nicht deutlich, wie die Energiewende zu schaffen ist. Die Aufgabe ist gewaltig: Am Ende des Prozesses soll der Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es ist unbestritten, dass sich die Auswirkungen der Energiewende in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens niederschlagen werden. Die Energiewende muss deshalb für die Menschen und mit den Menschen entwickelt werden. Strom und Wärme müssen für die Bürger sicher und bezahlbar bleiben. Zugleich müssen wir die ökonomischen Chancen der Energiewende nutzen. Schon jetzt sind in der Branche der erneuerbaren Energien hunderttausende neue Jobs entstanden.

Die Energiewende – von SPD und Grünen gestartet – läuft bereits seit mehr als zehn Jahren. Seit 2009 aber wird sie durch Schwarz-Gelb gefährdet, mit unabsehbar negativen Folgen für die Verbraucher und für die Industrie in Deutschland. Am Donnerstag hat die SPD-Bundestagsfraktion in einer Debatte zum Jahrestag von Fukushima die Bundesregierung aufgefordert endlich ein eindeutiges Konzept vorzulegen. Doch von den großen Ankündigen, die die Bundesregierung vor einem Jahr in Anbetracht der Atomkatastrophe in Japan gemacht hat, ist nicht viel übrig geblieben. Ob Versorgungssicherheit, Preise, berechenbare Bedingungen für Investitionen, Fortschritte beim Klimaschutz – das Handeln der Bundesregierung bleibe vage und unkoordiniert. Verunsicherung der Investoren, Lieferschwierigkeiten bei Spezialkabeln, Probleme mit der Baugenehmigung und der Finanzierung stellen den Ausbau der wichtigsten regenerativen Energiequelle in Frage. Aktuell hat die Bundesregierung mit ihren neuesten Kürzungsplänen zur Solarförderung Chaos und Unsicherheit in der Branche verbreitet. Anstelle mit Bedacht und Augenmaß die Vergütungen schrittweise an die Kostenentwicklung anzupassen und die Systemintegration der Photovoltaik (PV) voranzutreiben, vollführt die Bundesregierung eine systematische Kehrtwende.

Hochschulzulassung reformieren

Die Einführung eines Online-Verfahrens für die Hochschulzulassung ist zum zweiten Mal gescheitert. Die steigende Zahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern kann daher in den nächsten zwei Jahren nur ineffizient bewältigt werden. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, umgehend ein neues Zulassungsverfahren einzurichten. Dafür müssen zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden. Unbesetzte Studienplätze sollen bis dahin vergeben werden. Die gescheiterten Projekte müssen evaluiert werden, damit politische und verfahrenstechnische Fehler bei zukünftigen Projekten vermieden werden können.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708884.pdf

Debatte um das Kooperationsverbot – Regierung will nur Eliteunis und keine Schulen fördern

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich geeinigt, einen Vorschlag für die Veränderung des Kooperationsverbots in der Bildungszusammenarbeit vorzulegen. Anders als der Vorschlag der SPD für einen neuen Artikel 104c im Grundgesetz will die Koalition nur für die Hochschulen eine Möglichkeit der Bundesförderung schaffen. Und auch das nicht für alle Hochschulen, sondern nur für solche mit „überregionaler Bedeutung“. Am Ende bedeutet das, dass der Bund sich nicht an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben in den Schulen beteiligen darf. Angesichts der steigenden Anforderungen an eine wirksame individuelle Förderung, dem weiteren Ganztagsschulausbau oder auch der inklusiven Bildung ist dies politisch höchst fahrlässig. Nach dem Willen der Koalition sollen dem Bund hier weiterhin die Hände gebunden bleiben. Der Vorschlag der SPD für einen neuen Artikel 104c wird den Anforderungen gerecht, indem er grundsätzlich die Möglichkeit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern eröffnet.

Zur Information:
Das sogenannte Kooperationsverbot ist im Grundgesetz festgeschrieben. Es untersagt dem Bund sich finanziell in Bereichen zu engagieren, in denen die Länder allein zuständig sind. Damit ist es dem Bund faktisch untersagt, sich an Bildungsprojekten der Länder zu beteiligen. Um dies zu ändern muss das Grundgesetz geändert werden. Hierfür bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Auf Druck der SPD, die die Länder und Kommunen unterstützen möchte, findet nun eine Debatte darüber statt, wie das Kooperationsverbot am besten reformiert werden kann.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Reform des Kooperationsverbotes finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708455.pdf

Fraktionsübergreifende Einigung für neue Regeln zur Organspende

Die Organspendebereitschaft muss erhöht werden. Nach einem Jahr der Gespräche und Verhandlungen haben sich alle Fraktionen des Bundestagesdarauf geeinigt, dass eine neue gesetzliche Regelung notwendig ist. Künftig sollen alle Erwachsenen regelmäßig durch die Krankenkassen nach ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, erstmalig in diesem Jahr.

In einer zweiten Stufe wird die Möglichkeit geschaffen, die Entscheidung auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Die für die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zuständige Firma Gematik wird vom Gesetzgeber beauftragt, bis Mitte nächsten Jahres Lösungen zu entwickeln, wie die Haltung zur Organspende sicher auf der Karte gespeichert werden kann.

Der Gruppenantrag, der von den Fraktionsvorsitzenden aller Bundestagsfraktionen unterzeichnet wird, soll in Kürze in den Bundestag eingebracht werden. Ich halte Sie darüber im Infodienst auf dem Laufenden.

Verabschiedung des zweiten Griechenlandpaketes – Zur Sitzungswoche vom 27. Februar bis 02. März 2012

,

Dass innerhalb von zwei Jahren zwei Bundespräsidenten vorzeitig zurücktreten, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Insbesondere die Wahl von Christian Wulff war von parteitaktischen Überlegungen seitens der CDU/CSU und FDP geprägt und hat letztendlich zu einer Beschädigung des höchsten Amtes in unserem Land geführt.

Deshalb bin ich froh darüber, dass Joachim Gauck nun der gemeinsame Kandidat von SPD und Grünen ebenso wie von Union und FDP ist. Dies ist ein wichtiges Signal. Viele Menschen haben das Vertrauen in die politischen Akteure verloren und sind überzeugt, dass Inhalte und Kompetenzen keine Rolle spielen, sondern es nur um Parteitaktik geht. Mit der parteiübergreifenden Nominierung von Joachim Gauck für das Amt des Bundespräsidenten zeigen wir, dass es in Grundfragen von Demokratie und Freiheit einen parteiübergreifenden Konsens geben kann. Joachim Gauck war schon 2010 der gemeinsame Kandidat von SPD und Grüne. Und es ist gut, dass er jetzt die Chance auf eine breite parteiübergreifende Mehrheit in der Bundesversammlung hat. Wir haben ihn aufgrund seiner Unabhängigkeit vorgeschlagen, wohl wissend, dass er kein Sozialdemokrat ist. Und wohl wissend, dass seine Unabhängigkeit mal für die eine und mal für die andere politische Partei auch Widerspruch mit sich bringen kann. Gerade weil er eine ihn prägende Biografie hat, die Respekt in breiten Teilen der Bevölkerung findet, und gerade weil er freiheraus spricht wo es notwendig ist, auch der Kontroverse nicht aus dem Weg geht, kann er für Deutschland in kritischer Zeit ein guter und geachteter Präsident sein. Ich freue mich auf die Bundesversammlung am 18. März, an der aus dem Kreis Unna auch mein Kollege Dr. Dieter Wiefelspütz sowie die Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiss, Rainer Schmeltzer und Wolfram Kuschke teilnehmen werden. Fünf Stimmen der SPD im Kreis Unna auf der Bundesversammlung zeigen, dass wir in der SPD ein gewichtiges Wort für unsere Region mitreden.

Die weiteren Themen dieser Sitzung habe ich in diesem Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

————-

1. Europa braucht Stabilität, Griechenland braucht unsere Hilfe
2. Das Zweite Griechenlandpaket im Einzelnen
3. Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
4. Koalition beschließt Kürzung der Solarförderung – Aktuelle Stunde im Bundestag
5. Rentenversicherung an den demografischen Wandel anpassen