Zwölf Thesen für ein zeitgemäßes Urheberrecht – Künstler und Kreative stärken
Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digitalen Gesellschaft entwickelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinaus geht. Die SPD-Bundestagfraktion gibt nun erste Antworten in Form von zwölf Thesen, die am Montag vorgestellt wurden.
Ziel ist eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts. Die Sozialdemokraten setzen sich für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Es muss einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern geben – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.
Die zwölf Thesen im Überblick:
1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt.
2. Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteiligten Akteuren herzustellen.
3. Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein; die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken.
4. Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert; dies erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz.
5. Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung; die SPD begrüßt demgegenüber Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen und kann sich solche Modelle auch für andere digitale Inhalte vorstellen.
6. Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und ist auch im europäischen Kontext weiterzuentwickeln.
7. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein.
8. Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzutreten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhältnismäßig sein.
9. Die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern müssen überprüft und insoweit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf internationaler Ebene möglich sein muss, urheberrechtsverletzende Inhalte in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren von den Seiten eines Internetanbieters entfernen zu lassen.
10. Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können; ob es hierfür gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen.
11. Die SPD steht für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht; dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden.
12. Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichmachen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes.
Das vollständige Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,16150,00.pdf