Das Zweite Griechenlandpaket im Einzelnen

130 Milliarden-Euro-Paket
Die Euro-Staaten erklären sich bereit, Griechenland im Rahmen eines neuen Hilfsprogramms bis zum Jahr 2014 mit bis zu 130 Milliarden Euro zu unterstützen. 100 Milliarden Euro werden demnach in Form von Krediten fließen.
Die Finanzhilfen stammen aus dem derzeitigen Euro-Rettungsfonds EFSF (Europäische Finanz-Stabilisierungs-Fazilität). Das ist ein gravierender Unterschied zum ersten Rettungspaket aus dem Jahr 2010. Damals gewährten einzelne Euro-Staaten Griechenland direkte bilaterale Kredithilfen, sie stellten der Regierung in Athen also das Geld selbst zur Verfügung. Neben den Krediten in Höhe von 100 Milliarden Euro sind weitere 30 Milliarden Euro als Absicherung von griechischen Staatsanleihen vorgesehen. Diese Zusage soll den Anreiz für die privaten Gläubiger erhöhen, ihre bisherigen griechischen Anleihen gegen neue Papiere mit längerer Laufzeit und niedriger Verzinsung umzutauschen. Staatsanleihen sind kurz-, mittel- oder langfristige Schuldverschreibungen, die von der öffentlichen Hand ausgegeben werden. Die Käufer dieser Papiere, die dem Staat damit Geld verleihen, profitieren wiederum von den entstehenden Zinsen.
Noch ist unklar, ob sich neben den Euro-Staaten auch der Internationale Währungsfonds (IWF) am zweiten Rettungspaket für Griechenland beteiligt, was die Anteil der beteiligten Länder verringern würde.

Private Gläubiger verzichten auf mehr als die Hälfte ihrer Forderungen
Die privaten Gläubiger, zum Beispiel Banken, sollen auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen an Griechenland verzichten. Dies entlastet den hoch verschuldeten Staat um 107 Milliarden Euro. Allerdings ist die Beteiligung an diesem Schuldenschnitt freiwillig. Eine ausreichende Beteiligung ist Voraussetzung dafür, dass die Euro-Staaten die staatlichen Hilfen endgültig freigeben. Falls nicht genügend private Gläubiger mitmachen, will Griechenland den Schuldenschnitt notfalls per Gesetz erzwingen.

Reduzierung des Schuldenstand auf 120,5 Prozent

Mit dem zweiten Rettungspaket ist das Ziel verbunden, die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 auf 120,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken. Derzeit sind es etwa 170 Prozent.

Einrichtung eines Sperrkontos
Ein Teil der neuen Kredite fließt auf dieses Sperrkonto, das den Zinszahlungen und der Zurückzahlung von Krediten vorbehalten ist. Es muss dort jeweils genug Geld liegen, um die Schuldentilgung der kommenden drei Monate abzudecken. Die Rückzahlung der Schulden hat Vorrang vor anderen Ausgaben des griechischen Staates.

Auflagen für Griechenland
Das von der Staatspleite bedrohte Griechenland muss sich im Gegenzug für die Milliardenhilfen des zweiten Hilfspakets zu erheblichen Einschnitten und Reformen verpflichten. Diese haben insbesondere für die SPD die Zustimmung erheblich schwerer gemacht. Natürlich müssen in Griechenland Einschnitte erfolgen, aber die vorgesehenen Schnitte sind mit großen Härten verbunden und eröffnen keinen Weg für die wirtschaftliche Erholung Griechenlands. Es ist zudem völlig unverständlich, dass die völlig überzogene Rüstungspolitik in Griechenland, von der auch deutsche Unternehmen profitieren, nicht weiter angetastet werden soll. Die festgeschriebenen Schritte im Einzelnen:

Sofortige Kürzungen: Noch vor der ersten Auszahlung aus dem neuen Hilfspaket muss die griechische Regierung per Nachtragsetat und mit anderen Beschlüssen kurzfristig 3,3 Milliarden einsparen. Unter anderem sollen die Ausgaben für Medikamente um gut eine Milliarde Euro sinken. Militärausgaben sollen um 300 Millionen Euro gekürzt werden.

Renten: Das Rentensystem wird radikal reformiert. Rentenkassen werden zwangsvereinigt, Kostenobergrenzen eingeführt.

Öffentlicher Sektor: Die Beschäftigung im öffentlichen Sektor soll bis Ende 2015 um 150.000 Stellen reduziert werden.

Privatisierungen: Bis Ende 2015 soll Griechenland 15 Milliarden Euro durch Privatisierungen einnehmen. Mittelfristig sollen mit dem Verkauf von Staatsvermögen 50 Milliarden Euro erlöst werden.
Preiserhöhung: Die Preise im Personennahverkehr, bei der griechischen Eisenbahn sollen um mindestens 25 Prozent erhöht werden.

Steuern: Bereits bis Juni 2012 soll das Steuersystem vereinfacht werden. Steuerbefreiungen sollen dann aufgehoben und die Bemessungsgrundlagen verbreitert werden. Außerdem sollen vermehrt große Steuerzahler, Vermögende und Selbstständige geprüft werden. Steuerrückstände sollen schneller behoben und Instrumente der Geldwäschebekämpfung besser einbezogen werden. Das Personal in der Verwaltung soll aufgestockt, Steuerbehörden fusioniert und 200 lokale, ineffiziente Finanzämter bis Ende 2012 geschlossen werden.
Gesundheit: Öffentliche Gesundheitsausgaben sollen bei maximal sechs Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen.

Arbeitsmarkt: Vor Auszahlung der Hilfen werden die Mindestlöhne um 22 Prozent gegenüber dem am 1. Januar 2012 geltenden Niveau von 750 Euro gesenkt. Für junge Menschen unter 25 Jahren werden sie ohne Ausnahmen um 32 Prozent reduziert.

Banken: Banken müssen sich einem Stresstest unterziehen und bis zum dritten Quartal 2012 eine „harte Kernkapitalquote“ von neun Prozent erfüllen. Ab dem zweiten Quartal 2013 sind es zehn Prozent.

Liberalisierung: Vor den Hilfszahlungen soll die Liberalisierung etwa bei Kliniken, Apothekern, Optikern, Buchhaltern, Maklern und anderen, bislang vor Konkurrenz geschützten Berufen auf den Weg gebracht werden. In überteuerten Wirtschaftsbereichen muss ausländische Konkurrenz zugelassen werden. EU-Bürger und -Firmen erhalten so zum Beispiel das Recht, in Griechenland eine Tankstelle, ein Transport- oder ein Bahnunternehmen zu betreiben. Der Linienbusverkehr soll liberalisiert, Zugangsschranken zum Taximarkt sollen beseitigt werden.

(Quellen: www.tagesschau.de / www.sueddeutsche.de)