Strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Erträge aus Straftaten leichter einziehen

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Erträge, die aus Straftaten wie z.B. der Geldwäsche stammen, können in Zukunft leichter eingezogen werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz vorgelegt, dass die sogenannte strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu regelt. Allerdings können nicht nur Erträge aus Straftaten leichter eingezogen werden, sondern auch Vermögen, das wahrscheinlich aus einer kriminellen Handlung stammt. Außerdem soll durch das geplante Gesetz die Entschädigung der Opfer neu geregelt werden. In Zukunft werden die Opfer leichter ihre Entschädigung durchsetzen können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.