Schlagwortarchiv für: Gerechtigkeit

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Erträge aus Straftaten leichter einziehen

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Erträge, die aus Straftaten wie z.B. der Geldwäsche stammen, können in Zukunft leichter eingezogen werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz vorgelegt, dass die sogenannte strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu regelt. Allerdings können nicht nur Erträge aus Straftaten leichter eingezogen werden, sondern auch Vermögen, das wahrscheinlich aus einer kriminellen Handlung stammt. Außerdem soll durch das geplante Gesetz die Entschädigung der Opfer neu geregelt werden. In Zukunft werden die Opfer leichter ihre Entschädigung durchsetzen können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Selbstbestimmt und flexibel. So soll der Rentenübergang aussehen nach einem Gesetzesentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt haben. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Anforderungen an den Rentenübergang. Während es auf der einen Seite Menschen wegen der beruflichen Belastung nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, gibt es auf der anderen Seite Menschen, die gerne länger arbeiten würden. Für beide Gruppen sollen neue Angebote geschaffen werden. Einerseits soll Teilzeitarbeit vor dem Renteneintritt mit einer Teilrente erleichtert werden und andererseits sollen Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Entgeltpunkte bekommen zu können.

Zusätzlich soll ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt werden. So können präventiv Risiken bei der Fortführung der Beschäftigung erkannt werden.

Der Gesetzentwurf findet sich hier.

Reform der Erbschaftssteuer

Mit der Einigung der Koalition auf Eckpunkte zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat die SPD nun eine Besteuerung von vererbten Firmenvermögen durchgesetzt: Eine zu unangemessene Schonung von Firmenvermögen wird verhindert. Zugleich wird sichergestellt, dass die Belange kleiner Betriebe sowie Familienunternehmen berücksichtigt und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden.

Mit seinem Urteil vom Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin eingeräumten Steuerprivilegien im Erbfall insbesondere für große bis sehr große Unternehmen als verfassungswidrig eingestuft. Die geplante Reform setzt die Vorgaben des BVerfG um: Bei großen Vermögen ab 26 Millionen Euro müssen die Erben künftig im Rahmen einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Begleichung der Steuerschuld sie finanziell überfordert. Hierbei wird auch das private Vermögen der Erben miteinbezogen. Für Erbschaftsanteile an Unternehmen höher als 26 Mio. Euro greift ein neues Abschmelzmodell. Anders als von CSU gefordert, haben wir erreicht, dass bei steigendem Wert des vererbten Unternehmens die Höhe der Verschonung rasch auf null sinkt. Und bei Erbfällen über 90 Millionen Euro ist grundsätzlich keine Verschonung mehr möglich.

„Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen“

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Zum Tag der Arbeit am 1.Mai erinnert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek daran, dass Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt auch heute noch keine Selbstverständlichkeit ist. „Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen.“ Die SPD-Fraktion setze sich für die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen, für ein Entgeltgleichheitsgesetz, die Zukunft der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung sowie für die Stärkung der Rente ein.

Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität – dafür treten die Sozialdemokraten seit mehr als 150 Jahren ein. Zum 1. Mai 2016 erklärt Kaczmarek: „Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, sozial abgesichert sind, nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Soziale Gerechtigkeit ist auch heute keine Selbstverständlichkeit. Sie muss tagtäglich neu erkämpft werden.“

Die SPD treibe deswegen wichtige Themen im Sinne der Beschäftigten voran – allen voran das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Denn die SPD will keine Einteilung in den Betrieben in Mitarbeiter erster, zweiter oder dritter Klasse. „SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Koalitionsvertrag umsetzt. Diesen hat CDU/CSU lange blockiert. Auf Druck der SPD geht er nun in die Ressortabstimmung. Wir brauchen keine Blockade, sondern ein deutliches Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass diese Bundesregierung die Kraft hat, ihren Alltag zu verbessern“, so Kaczmarek.

Außerdem wolle die SPD mehr Gerechtigkeit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das wollen wir mit dem Entgeltgleicheitsgesetz erreichen“, erklärt der Abgeordnete. Denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sei mit 21,6 Prozent noch immer zu hoch.

Zudem unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in dem Vorhaben, im Herbst ein Gesamtkonzept zur Alterssicherung in Deutschland vorzulegen. „Gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Alterssicherung brauchen wir jetzt keine Schnellschüsse, sondern ein solides und umfassendes Konzept. Wir wollen, dass das Sicherungsniveau auf dem jetzigen Stand bleibt“, sagt Kaczmarek.

Außerdem will die SPD die Zukunft der Arbeit mitgestalten. „Die (digitale) Zukunft der Arbeit birgt mehr Chancen als Risiken – vorausgesetzt, sie wird richtig gestaltet. Den Job der SPD sehe ich darin, zukünftig dafür zu sorgen, dass der Mensch bei all diesen Veränderungen nicht auf der Strecke bleibt. Das heißt ganz besonders: Wir müssen Fort- und Weiterbildung ausbauen und stärken, damit möglichst viele Menschen beruflich mithalten können“, so Kaczmarek.

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Fraktionsübergreifender Aufruf Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen

Auf Initiative unter anderem von Rüdiger Veit und Cem Özdemir wurde am Mittwoch ein fraktionsübergreifender Aufruf gegen Rassismus der Presse vorgestellt, an dem auch ich mich beteiligt habe.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte ist es unser Anliegen, ein gemeinsames Zeichen gegen rechte Gewalt zu setzen.

Der Aufruf im Wortlaut:

„Fast täglich brennen Flüchtlingsunterkünfte irgendwo in Deutschland. Allein im ersten Halbjahr 2015 wurden mehr als 200 solche Straftaten registriert. Im Netz macht sich eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Flüchtlinge breit. Menschen, die sich für Flüchtlinge in Deutschland engagieren, werden bedroht. Wer das Asylrecht verteidigt, erhält nur allzu oft menschenverachtende Hasspost. Nazis und Rechtsextreme mobilisieren deutschlandweit gegen Menschen in Not und auf der Flucht. Dabei setzen sie auch auf Terror und Gewalt.

Diese Angriffe von Nazis und Rassisten auf Menschen, die vor Krieg und Elend fliehen, sind nicht nur Straftaten gegen Leib und Leben von Einzelnen, sondern zugleich ein Anschlag auf den demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie sind inakzeptabel und reihen sich ein in die lange Kette rassistischer Gewalttaten in unserem Land. Angesichts dieser Bedrohung fordern wir, dass mit aller Härte des Rechtsstaates gegen Nazigewalttäter und ihre Mitläufer vorgegangen wird. Wer Asylunterkünfte angreift und volksverhetzende Parolen skandiert, ist kein „besorgter Bürger“, sondern ein Krimineller.

Wir stehen an der Seite der vielen engagierten Menschen in Deutschland, die sich für Flüchtlinge engagieren. Diese verdienen mehr Unterstützung. Wir fordern weiterhin ernsthafte europäische Anstrengungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Bis sie erfolgreich sind, brauchen wir keine weiteren Abschottungs- und Angstdebatten, sondern den klaren Willen, Flüchtlinge schnell und gut zu integrieren. Wir erwarten, dass alle Politikerinnen und Politiker für eine offene Gesellschaft eintreten, in der Diskriminierung von Flüchtlingen und Angstmache gegen Fremde keinen Platz haben. Alle gesellschaftlichen Kräfte müssen gebündelt werden, damit Flüchtlinge bei uns Schutz finden. Jede Form von Rassismus muss konsequent geächtet werden.“

Start des ElterngeldPlus

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„Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 können Mütter und Väter das neue ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dieser weitere Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Oliver Kaczmarek sieht die Weiterentwicklung des Elterngeldes als wichtigen Erfolg der Arbeit der großen Koalition: „Wir schaffen zusätzliche Freiräume für Familien und stärken die partnerschaftliche Aufgabenteilung. Das ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität in die Elternzeit und erkennt den gesellschaftlichen Trend an, dass Mütter früher wieder in ihren Beruf einsteigen möchten – und Väter sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern wollen. Ein Gewinn für Familien und Unternehmen und ein weiterer Schritt zu einer neuen Familienzeit.“

 

6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

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Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagabgeordneter. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Oliver Kaczmarek.

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.

Griechenland, Flüchtlinge und Erhöhung des Kindergeldes – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.6.2015

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Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400. 000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80. 000 neue Flüchtlinge einstellen.

Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro verdoppeln. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter. Für den Kreis Unna sind das noch einmal rund 2,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel.  Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.

Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Denjenigen, die bleiben können, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Eine Übersicht zu der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna finden Sie hier.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel
2. Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
3. Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen
4. Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten
5. Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur
6. Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP

Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen

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Über 1,6 Mio. Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich durchgesetzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zurückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.