Schlagwortarchiv für: Verbraucherschutz

Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern

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Notleidende Kredite, auch faule Kredite genannt, sind Kredite, die Kreditnehmende wahrscheinlich nicht zurückzahlen können oder bei denen sie mit der Ratenzahlung seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind. Hohe Bestände dieser notleidenden Kredite in den Bilanzen der europäischen Banken waren in den Jahren nach der Finanzkrise ein massives Hindernis für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft. Durch die hohen NPL-Bestände wurden dringend benötigte Mittel zur Vergabe von neuen Krediten gebunden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, zielt darauf ab, Bestände notleidender Kredite abzubauen und zu verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommt. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer:innen gewährleistet werden. Der Entwurf enthält regulatorische Anforderungen für Dienstleister, die für die Käufer:innen notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Umgesetzt werden damit auch EU-Vorgaben, die einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite schaffen. Damit sollen sowohl der europäische Markt für NPL-Verkäufe und die Handlungsoptionen für Banken als auch der Schutz von Verbraucher:innen und anderen Kreditnehmer:innen gestärkt werden. Nicht zuletzt soll dies auch die Banken- und Kapitalmarktunion vertiefen und die Risiken durch notleidende Kredite für die Stabilität des Wirtschaftssystems reduzieren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

„Gemeinsam stark für morgen“: Besuch in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale

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Sie seien wie „Seismografen“, erklärte Oliver Kaczmarek. „Wenn es Gesetzeslücken gibt, spüren das die Verbraucherzentralen vor Ort am ehesten“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete während seines Besuches in der Verbraucherzentrale in Schwerte.

Bereits seit sieben Jahren berät Angelika Weischer in der Schwerter Verbraucherzentrale Bürger in den verschiedensten Punkten. Dauerbrenner sind vor allem Abzocke bei Handyverträgen und Verhalten gegenüber Inkassounternehmen.

Gleich mehrere Forderungen gaben Angelika Weischer und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Oliver Kaczmarek mit nach Berlin. So fordert die Verbraucherzentrale eine generelle Drittanbietersperre, wobei die Nutzerin oder den Nutzer einzelne Dienstleistungen weiterhin freischalten soll. Derzeit ist es genau umgekehrt: Eine Nutzerin oder ein Nutzer muss aktiv eine Drittanbietersperre verhängen. Mit diesem Begriff wird ein Vorgang beschrieben, in dem ein drittes Unternehmen auf die Telefonrechnung zugreifen und so Forderungen gegenüber den Verbrauchern stellen kann.

Eine weitere Forderung betrifft die Inkassoverfahren. So plädieren die Verbraucherschützer für eine präzise und faire Gebührenordnung sowie für eine Regelung, die vorsieht, vor dem Einschalten eines Inkassounternehmens Mahnungen zu versenden.

Auch die Digitalisierung stellt die Verbraucherzentrale vor neue Herausforderungen. Infolgedessen wünschen sich die Vertreter der Verbraucherzentrale, dass Algorithmen offengelegt werden, um Diskriminierung durch personalisierte Preise zu verhindern. Einig waren sich Weischer, Schuldzinski und Kaczmarek darin, dass dem Verbraucherschutz auch in der Schulbildung berücksichtigt werden muss, damit Verbraucher souveräne Kaufentscheidungen treffen können.

Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen

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Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über einen Breitbandanschluss abschließt, weiß heute häufig nicht, wie hoch die tatsächliche Datenübertragungsrate ist. Diese Information, die bei Abschluss des Vertrags wichtig ist, um über die mögliche Leistungsfähigkeit des neuen Anschlusses im Bilde zu sein, ist oft nur schwer zu bekommen. Dies wird nun geändert.

 

Telekommunikationsunternehmen sind in Zukunft verpflichtet, ein Datenblatt vor Abschluss des Vertrags über die verfügbare Übertragungsrate zu liefern. Bei bestehenden Verträgen können Kunden sich künftig einfacher über die gelieferte Übertragungsrate informieren. Das Ergebnis kann gespeichert werden und beim Anbieter reklamiert werden. Zusätzlich wird geregelt, dass in der monatlichen Abrechnung über das Ende des Vertrags und die zugehörigen Kündigungsfristen informiert wird.

 

Die Gesetzesinitiative finden Sie hier.

Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Der Bundestag führt einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle ein. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen.

Bei dem sogenannten „Jedermann-Konto“ oder „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist mit weiteren Verbesserungen für Verbrauchern verbunden. Zum Beispiel wird es einfacher, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln. Außerdem müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807204.pdf

Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig bei der Vergabe von Immobilienkrediten gestärkt. So sieht es das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe – von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Der Darlehensgeber soll u.a. künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit für den Verbraucher relevanten Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen keine Kredite mehr vergeben werden, ohne zuvor die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, um Überschuldungen vorzubeugen. Zudem enthält das Gesetzespaket Neuregelungen bei Dispozinsen, um die Banken zu transparenteren Informationen über Dispo-Sätze und Alternativen zu Dispokrediten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verpflichten.

Bestehende Widerrufsrechte aus Altverträgen zur Immobilienfinanzierung zwischen 2002 und 2010 werden zudem befristet. Sie können nur noch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend gemacht werden.

Angehängt an dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe der Pensionsrückstellungen richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden Bewertungsgewinne dürfen allerdings nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf

Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen

Verbraucher können ihre Rechte im Datenschutz bald besser durchsetzen. So sieht es ein Gesetz der Bundesregierung vor, das am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet wurde.

Gerade gegenüber großen Konzernen ist es für Verbraucher oft nur mit großer Mühe und hohen Kosten möglich, alleine ihre Rechte durchzusetzen. Daher sollen Verbraucherverbände im Wege einer Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies soll insbesondere bei der Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel gelten. Der Gesetzentwurf enthält dafür im Wesentlichen Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Insgesamt sollen die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig besser ergänzen.

Außerdem wird klargestellt, dass Unternehmer für Kündigungen und vergleichbaren Erklärungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vereinbaren dürfen – eine Vertragskündigung per E-Mail ist damit möglich. So wie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden.

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist hier einzusehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804631.pdf

Beste medizinische Versorgung und VDS – Zur Sitzungswoche vom 8.-12.6.2015

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Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei von Gewalt und Diskriminierung selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Denn Familie ist überall da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.

Der SPD ist es trotz Widerstände in der Union gelungen, im Koalitionsvertrag wichtige Schritte zu verankern: So haben wir die vollständige steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften umgesetzt und einige Verbesserungen im Adoptionsrecht erreicht. Mit dem geplanten Gesetz zur besseren Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften wollen wir die Rechte homosexueller Paare insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht weiter stärken. Es wäre gut, wenn nun auch unser Koalitionspartner seine Position endlich an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

Unser Angebot steht: Wenn die Union sich bewegt, werden wir die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben sofort umsetzen. Denn die SPD-Bundestagsfraktion will in dieser Regierung eine Politik gestalten, die nahe bei den Menschen und ihrer Lebenswirklichkeit ist. Für ein modernes und lebenswertes Deutschland. Mein Videostatement zu dem Thema finden Sie hier.

 

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

1. Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes
2. Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen
3. Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014
4. Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten
5. Dekade für Alphabetisierung umsetzen

 

Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen

Immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien sind von Fehlernährung betroffen. Daher haben wir in dieser Woche über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur gesunden Ernährung beraten. Dieser nimmt die Programme zur Ernährungsbildung und die Qualität der Verpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen in den Blick.

Wir wollen zu einem gesunden Lebensstil motivieren, positive Anreize setzen und darauf hinwirken, dass insbesondere an Kindertagesstätten und Schulen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern an einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung teilhaben können. Außerdem soll an den Einrichtungen die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Politik und Staat können und wollen den Menschen keinen bestimmten Lebensstil vorgeben. Die Politik kann sie aber mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten dabei unterstützen, Kompetenzen zur Ausprägung eines eigenen, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstils zu erwerben.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir wollen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stärken, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher auch für den Wert der Lebensmittel sensibilisieren.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten

Bei der Aufklärung schwerer Verbrechen liefern Verbindungsdaten oftmals die entscheidenden Hinweise. Das Speichern solcher Daten würde zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte bedeuten, der sorgfältig abzuwägen ist. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Eine anlasslose und alles umfassende Speicherung ohne angemessene Sicherung der Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzes ist für uns nicht hinnehmbar und widerspricht klar den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas setzt der Speicherung von Verbindungsdaten enge und restriktive Grenzen. Vorgesehen ist, dass Daten nur in äußert engen Grenzen und nur für eine kurze Frist von maximal zehn Wochen (bzw. nur vier Wochen für sensible Standortdaten) gespeichert werden dürfen. Inhalte der Kommunikation sowie E-Mails sind gänzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für den Zugriff auf die Daten sind hoch: Der Abruf der Daten unterliegt einem umfassenden Richtervorbehalt. Die Staatsanwaltschaft darf die Daten nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten, z.B. Terroranschläge oder schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, nutzen. Daten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Anwälte, Journalisten, Ärzte) sollen ausdrücklich nicht abgerufen werden können.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird in der SPD sehr kontrovers diskutiert, auch mich haben dazu bereits zahlreiche Zuschriften erreicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen deshalb für den Moment einige Hinweise geben, wo Sie sich über die unterschiedlichen Standpunkte informieren können.

Die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Eine kritische Position finden Sie unter anderem auf der Website D64 Zentrum für digitalen Fortschritt 

Beschluss des SPD-Parteitages aus dem Jahr 2011

Freihandelskonferenz im Livestream

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Leidenschaftlich und kontrovers wird derzeit die Diskussion um die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA geführt. Es gibt Ängste und Sorgen. Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- und Umweltschutzstandards oder rechtsstaatliche Verfahren und Prinzipien, die sich in Europa bewährt haben – manches davon, so die Befürchtung vieler Menschen, könne durch die Abkommen aufgeweicht werden.

freihandelskonferenz (2)

Umso wichtiger sind Transparenz und eine offene Debatte über die Abkommen. Eine Konferenz der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ am Montag, 23. Februar, will hierzu einen Beitrag leisten. Mit dabei sind SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann und weitere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion (Programm der Konferenz).

Sie diskutieren unter anderem mit der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und dem DIHK-Präsidenten Erik Schweitzer. In Expertenhearings werden Chancen und Risiken der Abkommen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, beim Investorenschutz, dem Verbraucherschutz oder für die Daseinsvorsorge und Kultur diskutiert.

Beteiligen an der Debatte können sich alle – online können hier schon jetzt Fragen gestellt und von den Nutzerinnen und Nutzern bewertet werden. Die Themen, die auf das höchste Interesse stoßen, werden dann in die Diskussion eingebracht. Wie die Fachleute darauf reagieren, ist schließlich im Internet-Livestream am 23. Februar ab 14 Uhr auf SPD.de und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion zu sehen.