Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten

Bei der Aufklärung schwerer Verbrechen liefern Verbindungsdaten oftmals die entscheidenden Hinweise. Das Speichern solcher Daten würde zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte bedeuten, der sorgfältig abzuwägen ist. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Eine anlasslose und alles umfassende Speicherung ohne angemessene Sicherung der Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzes ist für uns nicht hinnehmbar und widerspricht klar den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas setzt der Speicherung von Verbindungsdaten enge und restriktive Grenzen. Vorgesehen ist, dass Daten nur in äußert engen Grenzen und nur für eine kurze Frist von maximal zehn Wochen (bzw. nur vier Wochen für sensible Standortdaten) gespeichert werden dürfen. Inhalte der Kommunikation sowie E-Mails sind gänzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für den Zugriff auf die Daten sind hoch: Der Abruf der Daten unterliegt einem umfassenden Richtervorbehalt. Die Staatsanwaltschaft darf die Daten nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten, z.B. Terroranschläge oder schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, nutzen. Daten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Anwälte, Journalisten, Ärzte) sollen ausdrücklich nicht abgerufen werden können.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird in der SPD sehr kontrovers diskutiert, auch mich haben dazu bereits zahlreiche Zuschriften erreicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen deshalb für den Moment einige Hinweise geben, wo Sie sich über die unterschiedlichen Standpunkte informieren können.

Die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Eine kritische Position finden Sie unter anderem auf der Website D64 Zentrum für digitalen Fortschritt 

Beschluss des SPD-Parteitages aus dem Jahr 2011