Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

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Diesen Donnerstag wurde in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemesse Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.