Bildungspolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern ermöglichen – Kooperationsverbot aufheben

Aktuelle Studien belegen, wie sehr Deutschland bei Bildungsinvestitionen und Chancengleichheit für alle Kinder immer noch hinterherhinkt. Die soziale Herkunft ist in vielen Fällen immer noch ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg im Bildungssystem. Hinter der Statistik stehen Schicksale: Zu geringe Sprachkenntnisse der Schulkinder, zu viele Schulabbrecher, zu viele Jugendliche ohne Berufsausbildung. Der Ausbau der Kitaplätze aber, die frühe Förderung und Betreuung der Kinder unter drei Jahren sind in Gefahr. Der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 ist kaum zu erfüllen – davor warnen seit langem viele Kommunen. Doch die Bundesregierung stellt sich taub. Schwarz-gelbe Klientelgesetze in der Steuerpolitik bedienen die Wohlhabenden und entziehen zugleich Bund, Ländern und Kommunen die Mittel, um gleiche Lebenschancen durch bessere Bildung zu erreichen. Auch der Ausbau der Ganztagsschulen und die Qualitätsverbesserung der ganztägigen Förderung drohen zu erlahmen.

Im Projekt Deutschland 2020 der SPD-Bundestagsfraktion zeigt die SPD-Bundestagfraktion, bis 2020 jedem Kind ein Ganztagsschulplatz angeboten werden kann. Dafür müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden. Bund und Länder dürfen sich nicht mehr in einem sinnlosen Kompetenzstreit verhaken, sie müssen für das gemeinsame Ziel besser zusammen arbeiten. Die SPD hat sich in Bund und Ländern auf eine klare Linie verständigt und auf ihrem Parteitag Anfang Dezember 2011 ein Konzept zur verantwortlichen Justierung des Bildungsföderalismus vorgelegt. Demnach soll im Artikel 104 des Grundgesetzes ein neuer Absatz c eingefügt werden, der es dem Bund erlaubt, dauerhaft Finanzhilfen für Bildung zu gewähren. Zur Gleichbehandlung aller Länder sollen entsprechende Vereinbarungen nur einvernehmlich getroffen werden können. Mit dieser Regelung übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung insbesondere für die überall zugängliche und qualitativ hochwertige Bildungsinfrastruktur von der Ganztagsbetreuung über die Ganztagsschulen bis hin zu den Hochschulen und der Weiterbildung.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung in dieser Woche mit einem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung müssen auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern möglich sein.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708455.pdf

Den Benschluss der SPD vom Bundesparteitag finden Sie unter:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2011/12/den-bildungsfoderalismus-verantwortlich-justieren/