Ausbildung – Oliver Kaczmarek, Md

Reform der Erbschaftssteuer

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Wir wollen mehr Leistungsgerechtigkeit – darum brauchen wir eine Reform der Erbschaftsteuer. So wollen wir mit mehr Investitionen in Bildung mehr Chancengleichheit erreichen. Unser Reformvorschlag soll die Erbschaftsteuer gerechter, einfacher und zukunftsfest machen. Dafür gilt es zum einen, übliche private Erbschaften innerhalb der Familie mit einem Lebensfreibetrag komplett steuerfrei vererbbar zu machen. Das ist eine Steuersenkung für viele Menschen in Deutschland. Zum anderen wollen wir millionenschwere Unternehmens-Erbschaften höher besteuern. Diese werden derzeit oft komplett steuerfrei übertragen. Das ist massiv ungerecht und sorgt dafür, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird. Wir wollen das Vererben von Unternehmen zukunftsfest machen und Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich in diesem Jahr mit den derzeit ungerechten geltenden Steuermodellen der Erbschaftsteuer befassen.

Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.

Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.