BAföG-Entlastung der Länder stärkt die Bildung in der ganzen Breite

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Mit der vollständigen Übernahme der BAföG-Kosten zu Beginn des Jahres 2015 entlastet der Bund die Länder um jährlich 1,2 Milliarden Euro. Diese Gelder stehen den Ländern wie vereinbart zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen bei der Bildungsfinanzierung zur Verfügung. Bereits jetzt zeigt sich deutlich: Davon profitiert die Bildung in der ganzen Breite.

Durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund, die Aufstockung des Sondervermögens zur Kinderbetreuung und die Ausfinanzierung des dritten Hochschulpakts hat die Große Koalition – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Länder bei der Finanzierung von Bildungsausgaben in dieser Legislaturperiode um insgesamt sechs Milliarden entlastet. Denn zum Beispiel beim Ausbau der Kinderbetreuung, der Verwirklichung eines inklusiven Bildungswesens oder der Unterstützung hoher Studierendenzahlen stehen die Länder aktuell vor besonderen Herausforderungen.

Bei der Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung setzen die Länder unterschiedliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bildungsbereichen, von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschulfinanzierung. Damit wird das Bildungssystem passgenau auf die regionalen Bedürfnisse gestärkt.

Die Ratschläge und Vorwürfe aus der Unionsfraktion, die derzeit an die Länder bezüglich der Verwendung der BAföG-Mittel gerichtet werden, sind deshalb Teil einer rückwärtsgewandten Diskussion gegen die Interessen von Kindern, Schülern und Studierenden. Bildung fängt nicht erst in der Hochschule an.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die unterschiedlichen Bereiche des Bildungssystems nicht gegeneinander ausspielen. Dass die Mittel nicht ausschließlich den Hochschulen zufließen, ist Teil der Vereinbarungen innerhalb der Koalition und damit völlig legitim. Die SPD-Fraktion erwartet deswegen, dass die in der Koalition getroffenen Vereinbarungen vollumfänglich von den Mitgliedern der Bundesregierung und des Parlaments getragen und nicht auf einzelne Bestandteile reduziert werden.

 

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