Schlagwortarchiv für: Böhmermann

Tschernobyl und Fukushima – Zur Sitzungwoche vom 25.-29.4.2016

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Diese Woche jährte sich am 26. April zum 30. Mal die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl. Am 11. März diesen Jahres waren außerdem fünf Jahre seit dem Atomunglück in Fukushima Daiichi vergangen.

Zu diesem Anlass lud die SPD-Fraktion Vertreterinnen und Vertreter aus zahlreichen Unterstützungsinitiativen und -vereinen ein, um Danke zu sagen für ihr Engagement. Mit ihrer Arbeit haben sie für viele Menschen die Folgen der Katastrophen erträglicher gemacht, etwa indem Erholungsreisen für Kinder organisiert, der Ausbau der medizinischen Versorgung von Strahlungsopfern und die Arbeit der sogenannten „Liquidatoren“, den Helfern erster Stunde nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, unterstützt wurden.

Gemeinsam mit der Union hat die SPD zudem einen Antrag zum Thema eingebracht, in dem wir zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Risiken der Atomkraft und weiterer Unterstützung der durch Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen aufrufen. Einer dieser Menschen ist Alexander Antonowitsch, der mich am kommenden Montag in Unna besucht. Sein Vater war einer der Liquidatoren, der in Tschernobyl unter immensem persönlichen Einsatz half, die Katastrophe in den Griff zu bekommen. Ihm gilt stellvertretend für alle Liquidatoren sowie für alle Unterstützerinnen und Unterstützer der internationalen Solidarbewegung mein tief empfundener Dank und große Anerkennung. Das habe ich auch in meiner Rede im Plenum des Bundestages gesagt.

Zum Thema Energie- und Umweltpolitik gab es diese Woche in Berlin anlässlich einer Gesetzesinitiative der Grünen zum Verbot des Fracking kontroverse Debatten. Näheres dazu sowie zu anderen Themen der Woche habe ich in diesem Infodienst aufbereitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

PS: Hier noch meine Videobotschaft zum 30. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe: https://youtu.be/9CVycGFJ-kc


 

  1. SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“
  2. Stahlindustrie in Deutschland und in Europa stärken
  3. Abstimmung über Fracking im Bundestag
  4. Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2015
  5. Veranstaltungen zum 1. Mai im Kreis Unna

SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“ vor

Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb vorgeschlagen, den § 103 unverzüglich und ersatzlos zu streichen.

Was auch immer man über den Skandal um das Erdogan-Gedicht denkt: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen.

Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschen-rechte geben darf.

Steuerbetrug und Schmähkritik – Zur Sitzungswoche vom 11.-15.4.2016

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Es ist befremdlich in den vergangenen Tagen zu beobachten, welche Wellen das von Jan Böhmermann in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragene „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdoğan schlägt. Die Debatte über die Grenzen der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit hat in diesem Zusammenhang eine besondere Qualität.

Denn Präsident Erdoğan bemüht auf dem Rechtsweg gegen Böhmermann neben einer privaten Anzeige (§ 185 Strafgesetzbuch: „Beleidigung“) auch Paragraf 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“). Dieser erfordert die Mitwirkung der deutschen Bundesregierung, denn diese müsste der Justiz die Ermächtigung zur Strafverfolgung im Hinblick auf diese spezielle Regelung offiziell erteilen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Ermächtigung heute Mittag erteilt.

Die SPD, insbesondere die SPD-Ministerinnen und –minister in der Bundesregierung haben sehr deutlich gemacht, dass sie dieses Vorgehen für falsch halten! Richtig ist: Ob Böhmermanns Reime dem Recht standhalten, müssen gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung deutsche Gerichte entscheiden. Dies ist nicht Sache der Politik! Eine juristische Klärung im Wege der von Erdoğan eingereichten privaten Anzeige hätte der Causa allerdings Genüge getan.

Die Bundesregierung hat weiterhin entschieden, dem Vorschlag der SPD zu folgen und den veralteten Straftatbestand des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Der Straftatbestand, der aus dem Tatbestand der Majestätsbeleidigung hervor geht, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode kommen – für Böhmermann kommt diese Änderung aber zu spät.

Weitere Themen in dieser Woche waren die Konsequenzen aus den „Panama-Papieren“ sowie die Ergebnisse des Koalitionsgipfels am Mittwoch. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Steuerbetrug wirksam bekämpfen mit 20-Punkte-Plan
2. Ergebnisse des Koalitionsgipfels
3. Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017: Solidarprojekt für sozialen Zusammenhalt
4. Berufliche Weiterbildung stärken
5. Diskussion über gesellschaftlichen Zusammenhalt am 21. April in Kamen