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Besonnen und entschlossen für Frieden und Freiheit – Zur Sitzungswoche vom 06.-10.03.2017

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Die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind gegenwärtig in einer schwierigen Situation. Obwohl beide Länder angesichts der enormen Herausforderungen wie internationalem Terrorismus, dem Bürgerkrieg in Syrien und großen Flüchtlingsbewegungen aufeinander angewiesen sind, kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Traurige Höhepunkte waren in den letzten Wochen die Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel und der Nazivergleich des Staatspräsidenten Erdoğan, nachdem Auftritte türkischer Politiker in deutschen Gemeinden abgesagt worden waren.

Ich finde, auf solche Beleidigungen muss die deutsche Gesellschaft besonnen, bei der Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit dagegen entschlossen reagieren. Weder uns noch der Türkei noch der gesamten internationalen Gemeinschaft ist geholfen, wenn sich zwei Länder gegenseitig in verbale Eskalation treiben. Die abgesagten Auftritte für einige Mitglieder der türkischen Regierung mit dem NS-Unrechtsregime zu vergleichen, ist nicht nur haltlos, sondern verharmlost auch das Leid der damaligen Opfer. Gleichzeitig ist es nicht hinnehmbar, dass in der Türkei – nicht erst seit dem gescheiterten Putschversuch – der Rechtsstaat sowie Presse- und Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt werden. Eine solche Politik steht weder im Einklang mit den Werten der Europäischen Union noch mit denen der NATO. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat das bei seinem Treffen mit dem türkischen Amtskollegen auch so deutlich gemacht.

Ich hoffe sehr, dass die türkische Regierung wieder so schnell wie möglich zu einem anderen Gesprächston zurückfindet und dabei die Sorgen der Europäischen Union über die Entwicklungen in der Türkei ernst nimmt. In der Bundesrepublik leben deutsche und türkische Bürgerinnen und Bürger friedlich zusammen. Beide Länder profitieren von diesem kulturellen Austausch. Mir liegt sehr am Herzen, dass das so bleibt.


Die weiteren Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst:

  1. Stärkung der Arzneimittelversorgung
  2. Gesetzentwurf der SPD gegen Gehaltsexzesse bei Managern
  3. SPD schlägt Korrektur beim Arbeitslosengeld vor: Mehr Sicherheit durch Qualifizierung
  4. Regierungserklärung: 60 Jahre Römische Verträge
  5. Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken
  6. Meilenstein für Alleinerziehende

SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“ vor

Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb vorgeschlagen, den § 103 unverzüglich und ersatzlos zu streichen.

Was auch immer man über den Skandal um das Erdogan-Gedicht denkt: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen.

Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschen-rechte geben darf.

Steuerbetrug und Schmähkritik – Zur Sitzungswoche vom 11.-15.4.2016

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Es ist befremdlich in den vergangenen Tagen zu beobachten, welche Wellen das von Jan Böhmermann in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragene „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdoğan schlägt. Die Debatte über die Grenzen der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit hat in diesem Zusammenhang eine besondere Qualität.

Denn Präsident Erdoğan bemüht auf dem Rechtsweg gegen Böhmermann neben einer privaten Anzeige (§ 185 Strafgesetzbuch: „Beleidigung“) auch Paragraf 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“). Dieser erfordert die Mitwirkung der deutschen Bundesregierung, denn diese müsste der Justiz die Ermächtigung zur Strafverfolgung im Hinblick auf diese spezielle Regelung offiziell erteilen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Ermächtigung heute Mittag erteilt.

Die SPD, insbesondere die SPD-Ministerinnen und –minister in der Bundesregierung haben sehr deutlich gemacht, dass sie dieses Vorgehen für falsch halten! Richtig ist: Ob Böhmermanns Reime dem Recht standhalten, müssen gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung deutsche Gerichte entscheiden. Dies ist nicht Sache der Politik! Eine juristische Klärung im Wege der von Erdoğan eingereichten privaten Anzeige hätte der Causa allerdings Genüge getan.

Die Bundesregierung hat weiterhin entschieden, dem Vorschlag der SPD zu folgen und den veralteten Straftatbestand des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Der Straftatbestand, der aus dem Tatbestand der Majestätsbeleidigung hervor geht, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode kommen – für Böhmermann kommt diese Änderung aber zu spät.

Weitere Themen in dieser Woche waren die Konsequenzen aus den „Panama-Papieren“ sowie die Ergebnisse des Koalitionsgipfels am Mittwoch. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Steuerbetrug wirksam bekämpfen mit 20-Punkte-Plan
2. Ergebnisse des Koalitionsgipfels
3. Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017: Solidarprojekt für sozialen Zusammenhalt
4. Berufliche Weiterbildung stärken
5. Diskussion über gesellschaftlichen Zusammenhalt am 21. April in Kamen