Aktueller Stand in Sachen Information zu Schwangerschaftsabbrüchen (Paragraph 219a StGB)
Diese Woche hat uns die schwierige Debatte zur Information über Schwangerschaftsabbrüche und die Zukunft des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuchs beschäftigt. Hintergrund ist die Verurteilung einer Ärztin, die es als ihre Pflicht sah, Frauen über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches zu informieren. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch ist in jedem Fall schwierig, dennoch gibt es gute Gründe, die dafür sprechen, dass eine Information über die Möglichkeit legal sein sollte.
Wie die SPD-Bundestagsfraktion haben auch andere Fraktion Anträge zum Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs formuliert. Für ein geordnetes Verfahren hat sich die SPD nun mit CDU und CSU darauf geeinigt die Bundesregierung aufzufordern eine Initiative vorzulegen. Auf dieser Basis soll dann der Bundestag abstimmen. Für die SPD bleibt es dabei: wir wollen Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte, die über den Eingriff informieren und Fragen dazu beantworten.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier: https://dserver.bundestag.btg/btd/19/010/1901046.pdf