Digitalpakt und Grundgesetzänderung sind verbunden

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Im Rahmen der parlamentarischen Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Grundgesetzes fand diese Woche eine Anhörung statt. Die Ausführungen der Sachverständigen zur Grundgesetzänderung im Bildungsbereich unterstützen den vorgelegten Entwurf.

Mit der Grundgesetzänderung sind konkrete politische Ziele im Bildungsbereich verknüpft. Dazu zählen an erster Stelle der Digitalpakt und die Offensive für den Ausbau von Ganztagsschulen. Wenn wir diese Ziele erreichen wollen, dann müssen wir die aktuelle Chance für mehr Kooperation von Bund und Ländern bei Bildungsinvestitionen nutzen.

Die Anhörung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Änderung des Grundgesetz-Artikels 104c soll nicht Länder-Investitionen kompensieren, sondern die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur ermöglichen. Dies gilt es bei der weiteren Beratung zu berücksichtigen.

Der Bildungsföderalismus soll erhalten bleiben. Die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe würde Zuständigkeiten unnötig vermischen und der Bundesrat hat diese Option bereits abgelehnt.

Die SPD wirbt für die Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes und zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung. Dies muss schnell geschehen, denn für den dringend benötigten Digitalpakt haben wir derzeit keine verfassungsrechtliche Grundlage.