Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten

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In dieser Woche haben wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beraten. Mit dieser Einstufung kann die Dauer von Asylverfahren und die Rückführung im Falle einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn für die Betroffenen die Chancen auf Gewährung von Asyl gering sind. Davon unberührt bleibt die individuelle Prüfung eines Asylrechts. Insbesondere sieht der Gesetzentwurf vor, die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren umzukehren, Ausreise- und Klagefristen sowie den Instanzenzug zu verkürzen. Außerdem sieht der Entwurf die Pflicht vor, bis zum Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ausdrücklich im Gesetzestext verankert wird auch der grundsätzliche Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung für besonders verletzliche Flüchtende (zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel und Folteropfer).

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905314.pdf