Kommunale Einnahmen sichern – Reform der Grundsteuer

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Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und betragen ca. 15 Milliarden Euro jährlich. In dieser Woche wurde die Reform der Grundsteuer im Bundestag beschlossen. Diese Reform wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Für die SPD ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, damit diese weiterhin einen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge vor Ort leisten können.

Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und Ausnahmeregelungen für einzelne Länder gefordert. Zwar wird es den Ländern erlaubt sein, abweichende Regelungen zu erlassen. Gleichzeitig wird an der bundeseinheitlichen Regelung des Länderfinanzausgleiches festgehalten, sodass anderen Ländern keine finanziellen Nachteile durch den Sonderweg eines Landes entstehen. Dies haben wir sichergestellt.

Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage steht. Außerdem können Immobilien des sozialen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus bei der Grundsteuer entlastet werden. Letztlich erhalten Kommunen das Recht, in Zukunft die Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben, um gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911084.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913454.pdf

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911085.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913453.pdf

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911086.pdf