Vorschlag der SPD für eine Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags

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Bei der Wahl 2017 ist der Deutsche Bundestag auf 709 Abgeordnete angewachsen. Die aktuellen Umfragewerte lassen erwarten, dass die nächste Bundestagwahl zu 750 oder sogar 800 Bundestagssitzen führen könnte. Damit der Deutsche Bundestag nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform des Wahlrechts ein. Diese Reform soll die Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts erhalten und gleichzeitig die Zahl der Mitglieder des Bundestages begrenzen. Sie muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Parität, also eine gleiche Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern, erreicht werden kann.

Die bislang vorliegenden Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts können die genannten Ziele nicht oder nicht vollständig gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion zieht daher weitere Reformoptionen in Betracht und prüft sie sorgfältig. In einem ersten Schritt ist erforderlich, eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze mit Wirkung zur Wahl 2021 zu beschließen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zu verbinden. Das verhindert einen weiteren Mandatsaufwuchs.

In einem zweiten Schritt soll eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden. Sie soll sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzen und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeiten.

Den vollständigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf