Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht
Die Bekämpfung der-Corona-Pandemie hat es notwendig gemacht, dass Veranstaltungen im kulturellen Bereich und zur Freizeitgestaltung abgesagt wurden. Das Risiko einer großen, sprunghaften Infektionswelle ist in diesen Fällen zu hoch. Durch diese Maßnahme sind sowohl die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung betroffen, die keine Leistung für ihre bezahlten Karten erhalten, als auch die Betreiber und Veranstalter, die vor existenzbedrohenden Einkommensverlusten stehen.
Deswegen haben wir in der Koalition einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um dieses Problem zu lösen. Den Veranstaltern wird die Möglichkeit gegeben, die Karten für abgesagte Veranstaltungen in gleichwertige Gutscheine umzuwandeln. So leisten wir einen Beitrag, um unsere vielfältige Kulturlandschaft auch über die Krise hinaus zu erhalten. Gleichermaßen nehmen wir die Interessen der Betroffen in den Blick. Die Inhaber der Gutscheine können die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn es ihre persönlichen Lebensumstände erfordern, oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918697.pdf