Grundrente für langjährige Beitragszahler

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Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für viele Menschen im Alter die Haupteinkommensquelle, um ihr Leben zu finanzieren. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben darüber hinaus Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Und doch sind sie im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Grundrentengesetz garantiert die SPD, dass sich langjährige Beitragsleistung am Ende des Erwerbslebens auch auszahlt. Die Grundrente erkennt die Lebensleistung langjährig Versicherter an. Anknüpfungspunkt sind deshalb die Versicherungsdauer und die erbrachte Beitragsvorleistung: Um den Zuschlag zu erhalten, muss man im Lebensverlauf mindestens 30 Prozent und maximal 80 Prozent des Durchschnittentgelts verdient haben. Voraussetzung für den vollen Erhalt der Grundrente sind 35 Beitragsjahre, zwischen 33 und 35 Beitragsjahren erfolgt ein gestaffelter Zuschlag. Wer mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat, soll zudem einen Freibetrag beim Wohngeld, in der Grundsicherung und bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung erhalten. Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente wurde in dieser Woche in erster Lesung beraten. Dem Entwurf zufolge sollen rund 1,3 Millionen Menschen einen spürbaren Zuschlag auf ihre Rente bekommen – ohne sie extra beantragen zu müssen. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden davon profitieren. Das Grundrentengesetz soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/184/1918473.pdf