Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

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Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag diese Woche debattiert. Aktuell sind 400 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. KFOR ist das einzige Bundeswehrmandat, das nur aufgrund des Wunsches einer Fraktion im Bundestag konstitutiv behandelt werden muss. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt – sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die wir dem Bundestag bei der Frage über Bundeswehreinsätze beimessen. Auf der Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt das Bundeswehrkontingent die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Darüber hinaus trägt der Einsatz der Bundeswehr zur Stabilisierung und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919001.pdf

Abgestimmt hat der Bundestag auch über die Verlängerung des Bundeswehrmandates UNIFIL im Libanon. Die wesentlichen Mandatsinhalte wurden nicht verändert. Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung der Region, insbesondere zur Absicherung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel. UNIFIL trägt darüber hinaus dazu bei, die Souveränität und Stabilität des Libanon zu stärken. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hat bisher einen deutlich positiven Einfluss gehabt. Es umfasst auch den Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, so dass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919003.pdf