Der nationale CO2-Preis kommt

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Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir müssen die globale Erderwärmung deutlich unter 2 Grad halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, führen wir die CO2-Bepreisung ein, die CO2-Emissionen verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft.

Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz führen wir ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Mit dem darin festgelegten verlässlichen Preispfad können sich Bürger*innen und Unternehmen schrittweise auf das System einstellen.

Diese Woche hat der Bundestag die Umsetzung des Ergebnisses zum CO2-Zertifikatepreis des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels ab 1. Januar 2021 dann 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Die CO2-Bepreisung ist daran geknüpft, dass die Umlage nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) schrittweise reduziert wird. Diese soll u.a. aus dem Topf der CO2-Bepreisung finanziert werden. Damit werden Verbraucher*innen, aber auch Unternehmen entlastet. Außerdem wird ab 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.

Die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Zertifikatpreise für Unternehmen aus Branchen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Mitwettbewerbern nachteilig verändern kann. Daher haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit betont, den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schutz gegen die Risiken des sogenannten Carbon Leakage zu gewährleisten und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert. Die Bundesregierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.

Außerdem wurde deutlich, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich CDU/CSU und SPD verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissionsfaktor Null zu beziffern. Denn diese Verbrennung ist Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919929.pdf