Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung

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Der Arbeitsmarkt ist wegen der COVID-19-Pandemie nach wie vor angespannt. Trotz des massiven Wirtschaftseinbruchs, ist es uns gelungen, mit Kurzarbeit Arbeitsplätze zu schützen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen zu halten. Den Stand von vor der Krise werden wir voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2022 wieder erreichen.

Das Kurzarbeitergeld trägt entscheidend dazu bei, dass unser Arbeitsmarkt robust durch die Krise kommt – auch im internationalen Vergleich. Der Arbeitsausfall nimmt langsam wieder ab, doch es gibt noch immer einen großen Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wir brauchen das Kurzarbeitergeld also weiterhin, um den Beschäftigten und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben bis zum Ende des Jahres 2021.

Das Bundeskabinett hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) sowie zwei begleitende Verordnungen beschlossen. Diese setzen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen um.

Die Entwürfe des Beschäftigungssicherungsgesetzes und der zugehörigen Verordnungen gibt es hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgesetz.html