Nominierungsverfahren Bundestagswahl
Die Pandemie wirkt sich auch auf die Aufstellung der Bundestagskandidat*innen zur Wahl im September aus. Zurzeit können Nominierungsversammlungen nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Bisher sehen die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes keine digitalen Versammlungen zur Kandidatenaufstellung vor. Das wollen wir ändern. Künftig sollen Nominierungen zur Bundestagswahl 2021 auch ohne Präsenzveranstaltungen möglich sein – also digital und per Brief- und Urnenwahl. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium vorgelegt, die wir diese Woche beraten und abgeschlossen haben. Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang Februar in Kraft treten.
Die Verordnung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/260/1926009.pdf