Geschlechterquote in Vorständen

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Noch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.

Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.

Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.

Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926689.pdf