Fortsetzung des Bestehens der epidemischen Lage

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Eine sinkende 7-Tage-Indizenz, rückläufige Infektionszahlen und eine steigende Impfquote geben Anlass zur Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität. Und dennoch ist Vorsicht geboten: Die bundesweite Gefährdungslage besteht fort. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, mit dem das Fortbestehen der epidemischen Lage verlängert wird.

Noch immer stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie ein. Zudem seien laut WHO die derzeit erreichten Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung auch in Europa fragil. Insbesondere neue Virusvarianten könnten die Fallzahlen weltweit wieder steigen lassen.

Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein. Nach Einschätzung des RKI besteht in den Landkreisen weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen, weshalb von einer anhaltenden Zirkulation des Virus und seiner Mutationen in der Bevölkerung ausgegangen werden müsse.

Wichtige Maßnahmen wie beispielsweise Schutzmaßnahmen (§28a Infektionsschutzgesetz – IfSG) sowie Einreisebestimmungen (§36 Abs. 8 und 10 IfSG) müssen deshalb weiter aufrechterhalten werden. Gemäß § 5 Absatz 1 IfSG ist spätestens nach drei Monaten über das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut zu entscheiden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930398.pdf