Anpassungsverfahren bei der Abgeordnetenentschädigung

Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Soll dieser Automatismus weiter gelten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.
Ein entsprechender Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, das Anpassungsverfahren auch für die 20. Legislaturperiode beizubehalten, wurde in dieser Woche beraten.

Den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion CDU/CSU gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000269.pdf