Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören!
Die gegenwärtige Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Da der Schutz ungeborenen Lebens ebenfalls essenziell ist, gilt es, sämtliche grundrechtlichen Positionen hier in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Aus diesem Grund begrüßen wir den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sehr. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und eine bessere medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren. Konkret kann das Gesetz dafür sorgen:
- dass Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören;
- dass die Beratungspflicht für Schwangere weiterhin bestehen bleibt – die anschließende Wartezeit von drei Tagen jedoch entfällt;
- dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Versorgung durch die Krankenkassen finanziert werden können.
Wir möchten sicherstellen, dass Schwangere freien Zugang zu medizinischer Versorgung, verlässlichen Informationen und staatlicher Unterstützung haben – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt ist oder nicht. Ein modernes Recht muss die Lebensrealitäten von Schwangeren ernst nehmen und sie unterstützen – ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung.