Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen

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Rauchen ist nach wie vor eines der größten Gesundheitsrisiken. An den Folgen sterben immer noch rund 130.000 Menschen im Jahr. Nach jahrelangem Rückgang ist der Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen erheblich angestiegen – gerade bei Jugendlichen. Vor allem aromatisierte Tabakerzeugnisse, die nach Erdbeere oder Schokolade schmecken oder riechen, sind häufig der Einstieg in den Konsum von Tabakprodukten. Bisher galt das Verbot von charakteristischen Aromen nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und für ihre Bestandteile – wie Filter, Papier, Packungen, Kapseln. Nun wird es auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.

In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beraten und setzt damit EU-Recht um. Auch erhitzte Tabakerzeugnisse müssen künftig mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft gekennzeichnet sein. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Durch dieses Verbot wird insbesondere der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt.

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