Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigen

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Bis 2045 wollen wir klimaneutral leben und wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen in der EU bis zum Jahr 2030 mehr als 42,5 Prozent der gesamten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. So ist es in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) festgelegt, die wir jetzt umsetzen. Damit wir dieses Ziel erreichen, vereinfachen und beschleunigen wir den Bau und die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Auch erleichtern wir die Neuausweisung von Beschleunigungsgebieten durch neue Regelungen im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz. In diesen Beschleunigungsgebieten gelten dann vereinfachte Genehmigungsverfahren. Das betrifft vor allem den Bau von Wind-kraftanlagen, aber auch andere Anlagen wie Wasserkraftwerke, Wärmepumpen in Flüssen, Solaranlagen auf dem Wasser, Erdwärmeanlagen und Wärmespeicher.