Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges

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Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  • Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  • Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
  • Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
  • Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.