Allgemein

Kinder und Jugendliche besser schützen

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Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben, sind die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben. Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ein Jahr lang Expertinnen und Experten eingebunden: Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und dem Gesundheitswesen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird (sog. Inklusive Lösung). Dafür gibt es jetzt einen Stufenplan. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Im Kinderschutz wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert.

Mit dem Gesetz werden auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann. Alle jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen, erhalten Zugang zu Beschwerdestellen. Wenn sie selbst etwas verdienen, z.B. eine Ausbildungsvergütung, wird der Anteil, der im Rahmen der Kostenheranziehung angerechnet wird, auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Zusätzlich haben wir Freibeträge eingeführt: 150 Euro aus regelmäßigen Einkünften sind frei, Einkommen aus gelegentlichen Ferienjobs und aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden gar nicht angerechnet.

Kinder und Jugendliche werden in ihren Rechten gestärkt: Sie erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden. Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, um in Konflikten zu vermitteln und Machtasymmetrien zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits sowie ihren Adressatinnen und Adressaten – den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern – andererseits auszugleichen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf

Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer

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In erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beraten. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Seismografen auf angespannten Wohnungsmärkten.

Mit dem vorgelegten Entwurf soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. Außerdem können Mietspiegel dann ein Jahr länger, also bis zu 3 Jahre gelten, um das Mietniveau gerade in Gegenden mit stark steigenden Mieten besser abzusichern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926918.pdf

Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt

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In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beraten. Wir wollen damit erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen einführen. Registrierungspflichtig sollen grundsätzlich alle Lobbyist:innen sein, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleiter:innen in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welcher Themenbereich relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind.

Als Interessenvertretung müssen sie bei der Registrierung zudem einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, soll dies im Register veröffentlicht werden. In diesem Fall erhalten Lobbyist:innen keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestags eingeladen. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin wird die Bundesverwaltung ausreichend Zeit haben, das Register elektronisch einzurichten.

Gespräche mit Lobbyorganisationen zu führen gehört zu meinem Alltag in Berlin und Unna. Ich empfinde es als meine Aufgabe, mir die Interessen gesellschaftlicher Gruppen anzuhören und sie objektiv abzuwägen. Das Lobbyregister schafft hier Transparenz und beschreibt die Grenzen der politischen Einflussnahme. Notwendig war es schon immer, aber CDU/CSU waren erst nach dem Fall Amthor bereit, hier über Regelungen ernsthaft zu verhandeln. Nach den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Masken gegen mehrere (teilweise ehemalige) Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun auch die Bereitschaft bei der Union, über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu verhandeln.

Das begrüße ich grundsätzlich, aber die Zugeständnisse der Union gehen mir noch nicht weit genug. Ich will vollständige Transparenz ab dem ersten Euro Nebenverdienst! Wir werden also weiter verhandeln. Für mich selbst gilt weiterhin: volle Transparenz über meine Einkünfte und keine bezahlten Nebentätigkeiten neben meinem Mandat. Mehr Informationen dazu auf meiner Homepage unter https://www.oliver-kaczmarek.de/bundestag.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Sexuellen Missbrauch von Kinder härter bestrafen

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Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das wir in 2. und 3. Lesung beraten haben, will die Bundesregierung den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie forcieren. Der bisherige Strafbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um je nach Schwere der Tat abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch von Kindern soll künftig immer als Verbrechen geahndet werden.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer Anhebung der Strafrahmen wird die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf

Intersexualität: Selbstbestimmung von Kindern stärken

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In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. An diesen Kindern wurden in der Vergangenheit regelmäßig Operationen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, soll das Recht der Kinder auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.

Behandlungen, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben in Zukunft zu unterbleiben – auch dann, wenn die Eltern einen solchen Eingriff befürworten. Eine Einwilligung der Eltern ist nur dann möglich, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hier bedarf es zusätzlich einer familiengerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur dann zu erteilen, wenn die Operation das Wohl des Kindes am besten entspricht. Kann mit dem Eingriff eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet und das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, kann ausnahmsweise auf eine Genehmigung verzichtet werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924686.pdf

Bund wird Brücke über die B1 in Holzwickede nicht ersetzen

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Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A40 soll die intensiv von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genutzte Brücke über die Bundesstraße B1 zwischen Rausinger Straße und Gewerbegebiet „EcoPort“ in Holzwickede abgerissen werden. Forderungen der SPD-Ratsfraktion und der Gemeindeverwaltung nach einem Ersatzbau lehnte die Planfeststellungsbehörde ab, weshalb sich Vertreter*innen des Holzwickeder Gemeinderates unlängst an den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek wandten.
In einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bat Kaczmarek um die Prüfung der Frage, ob eine Ersatzbrücke zwischen Rausinger Straße und „EcoPort“ möglich sei. Das Antwortschreiben liegt dem Bundestagsabgeordneten jetzt vor. In dem Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs und Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr Enak Ferlemann heißt es u.a.: “Für eine Herstellung des Überführungsbauwerkes in der Baulast des Bundes” sehe das Bundesministerium derzeit keine Möglichkeit. Die Begründung: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sei der “Entfall der Brücke erörtert und durch die Planfeststellungsbehörde mit Beschluss vom 30.05.2016 festgestellt”. Des Weiteren bestehe in rund 500 Metern Entfernung die Möglichkeit der Querung der Autobahn. Darüber hinaus grenze die entfallene Brücke unmittelbar an eine neu zu errichtende Lärmschutzwand.
Oliver Kaczmarek kritisiert, dass die in Rede stehende Alternative über die Vincenz-Wiederholt-Straße nicht gleichwertig betrachtet werden könne, da für den Rad- und Fußverkehr keine adäquate Lösung bestehe. Gleichwohl sehe es so aus, als komme eine Realisierung in Trägerschaft des Bundes nicht in Frage. Nun müsse die Gemeinde entscheiden, wie es gegebenenfalls weitergehe.

Wie geht es weiter in der Pandemie?: Oliver Kaczmarek lädt zur Online-Veranstaltung ein

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Nach einem Jahr sind Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus, aber die Impfungen kommen nur schleppend voran. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Verstärkung der Impfkapazitäten ein. Um den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystem geht es am Dienstag, 16. März, um 18 Uhr in der digitalen Fraktion vor Ort-Veranstaltung „Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?“, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und seine Fraktionskollegin Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, einladen. Gemeinsam mit Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna, diskutieren die beiden Politiker u.a. über die Impf- und Teststrategie und laden interessierte Teilnehmer*innen zu einem Meinungsaustausch ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-16-impfungen-intensivstationen-pflegeeinrichtungen

Faire Verträge für Verbraucher*innen

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Wir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.

Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926915.pdf

Fast 150.000 Euro für Sprachförderung in Kitas

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Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kindertageseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Auch im Kreis Unna profitieren bereits 20 Einrichtungen von der Förderung des Bundes.

In der dritten Förderwelle, die Anfang des Jahres gestartet ist und einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medien-pädagogischer Fragestellungen legt, wurden nun auch das Ev. Kinder- und Familienzentrum in Kamen-Methler und die beiden DRK-Kindertagseinrichtungen Nordlicht und Puzzlekiste in Bönen in den Förderpool aufgenommen. „Die Bewilligungen sind bereits erteilt oder vorgesehen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Bedeutet: „Bis Ende 2022 erhalten die Kita in Kamen und die Kita Puzzlekiste in Bönen eine Förderung von jeweils 47.917 Euro, die Bönener Kita Nordlicht wird mit 50.000 Euro gefördert“, so Kaczmarek. Damit trage das sehr erfolgreiche Bundesprogramm wirksam dazu bei, die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern und die Fachkräfte dort zu stärken, wo es am nötigsten sei. Gerade in der Phase nach der Pandemie werde es wichtig sein, die Einrichtungen dabei zu unterstützen, Defizite, die während des Lockdown aufgelaufen sind, gemeinsam mit den Familien zu bearbeiten.

Kinder und Jugendliche besser schützen

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Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Umfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben – das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche erstmals im Bundestag beraten haben.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig (sog. Inklusive Lösung) wird. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz zu verbessern. Zudem werden die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann.

Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um junge Menschen und ihre Eltern verstärkt einzubeziehen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf