Allgemein – Seite 3 von 15 – Oliver Kaczmarek, Md

Wir gedenken der Opfer des Holocaust

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Wir gedenken der ermordeten Jüdinnen und Juden, der Toten der Sinti und Roma, der verfolgten Homosexuellen. Wir gedenken der Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden – wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Meinung. Die industrielle Vernichtung von Menschen ist ein beispielloses Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden im KZ Auschwitz befreit. Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit dürfen in unserer Gesellschaft nie wieder Platz finden. Es ist unsere Verantwortung und Pflicht, die Würde aller Menschen und unsere freiheitliche Demokratie zu schützen und gegen Hass und Hetze, gegen Gewalt und jede Form von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit zu verteidigen. Deshalb: Kein Schlussstrich! Wir dürfen und werden die Opfer des Nationalsozialismus niemals vergessen.

#weremember

Weitere Informationen gibt es hier.

Otto-Wels-Preis 2023: Oliver Kaczmarek ruft junge Menschen zur Teilnahme an Kreativwettbewerb auf

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ruft Jugendliche und junge Erwachsene dazu auf, sich am Kreativwettbewerb für den diesjährigen „Otto-Wels-Preis für Demokratie 2023“ zu beteiligen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, sich kreativ mit dem Thema „Zusammenhalt für Demokratie und Frieden“, 78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, zu beschäftigen. „Wir suchen kreative Ideen, mit denen sich junge Menschen mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Aufbruch in ein friedliches Europa auseinandersetzen“, sagt Kaczmarek. Der Abgeordnete ist überzeugt: „Gerade in der heutigen Zeit tun wir gut daran, an die Schrecken des Zweiten Weltkrieges zu erinnern. Es ist sehr wichtig, zu versöhnen und eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren.“

Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie zeichnet die SPD-Bundestagsfraktion junge Menschen mit kreativen Ideen aus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dabei aus zwei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen – von einer Rede über Fotografien bis hin zu Videos oder Essays – auswählen. Der Preis soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen mit Erinnerungskultur und einem friedlichen Zusammenleben in Europa beschäftigen.

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 17. Februar 2023. „Die Preisträgerinnen und Preisträger laden wir zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Kaczmarek an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken zudem attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion verleiht den „Otto-Wels-Preis“ 2023 bereits zum achten Mal. Anliegen des Preises ist es, die Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Herrschaft wachzuhalten und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer wieder erneuert und gefestigt werden müssen.

Pressemitteilung: Bundestagsabgeordneter Kaczmarek ruft Musikszene im Kreis Unna zur Bewerbung für den neuen Amateurmusikfonds auf

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„Seit diesem Monat gibt es für Chöre, Orchester und viele weitere Akteure aus dem Amateurmusikbereich eine neue Fördermöglichkeit”, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und ermuntert die Musikszene im Kreis Unna, sich für den jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen Amateurmusikfonds zu bewerben.

Mit dem Fonds in Höhe von 5. Mio. Euro sollen nicht nur pandemiebedingte Einbußen von Chören oder Orchestern abgemildert, sondern auch der gesellschaftlich-kulturelle Wert ihrer Arbeit langfristig unterstützt und sichtbarer gemacht werden, erklärt Kaczmarek. Damit werde nun endlich ein Bereich der Musikszene bedacht, in dem deutschlandweit mehr als 14 Millionen Menschen und hundertausend Ensembles aktiv seien und diesen seit jeher mit gesellschaftlichem Engagement und Kreativität bereicherten. Darüber hinaus, so Kaczmarek weiter, könnten nun auch Investitionsvorhaben in die Zukunft und Vielfalt des Amateurmusikbereichs nachhaltig wirksam gefördert werden. Damit schließe der Amateurmusikfonds eine Lücke der bisher bestehenden Bundeskulturfonds, die die Förderung der musikalischen Breitenkultur bisher nicht vorgesehen habe.

Bewerben für Finanzmittel können sich Initiativen und Vereine beim Bundesmusik-verband Chor & Orchester: https://bundesmusikverband.de/, der den Amateurmusikfonds zeitnah mit Leben füllen wird und künftig die Ausschreibungen verantwortet.

Pressemitteilung: 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner*innen

Fachkonferenz der AG Bildung und Forschung zum Thema #Startchancen „Fördern, wo es zählt! Neue Startchancen für Schulen in herausfordernden Lagen"

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro beschlossen. „Mit der Zahlung der Energiepreispauschale entlasten wir nun auch Rentner*innen. Das ist ein wichtiger Schritt in der Bewältigung der Krise. Die SPD-geführte Bundesregierung macht klar: niemand wird alleine gelassen!“, so SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek.

Die Rentenzahlstellen sollen die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 an alle auszahlen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Aber auch Pensionär*innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale. Sie soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen, wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Es dürfe aber nicht bei Einmalzahlungen bleiben, so Kaczmarek: „Wir müssen jetzt das Problem an der Wurzel packen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten uns in Deutschland stark – insbesondere die steigenden Energiekosten führen zu anhaltend hoher Inflation. Es muss deswegen in diesem Herbst und Winter darum gehen, die Energiepreise zu senken. Damit helfen wir allen. Mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm haben wir eine Maßnahme geschaffen, für die umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.“

 

Entlastungspaket der Koalition: Wir entlasten die Bürger*innen um weitere 65 Milliarden Euro

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Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist das dritte Entlastungspaket mehr als doppelt so groß wie seine Vorgänger zusammen. Das Paket leistet einen Beitrag, dass wir alle gut durch den Winter kommen. Dazu gehört der zweite Heizkostenzuschuss von mindestens 415 Euro. Zugleich entlasten wir Rentner*innen mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022. Studierende und Fachschüler*innen erhalten 200 Euro, neben dem bereits beschlossenen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Auch durch eine umfassende Wohngeldreform ab 2023 erhalten künftig deutlich mehr Menschen finanzielle Hilfe. Wir erhöhen das Kindergeld um 18 Euro monatlich – das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein Plus von 864 Euro in den kommenden zwei Jahren. Durch das neue Bürgergeld, das Anfang 2023 eingeführt wird, steigen die Regelsätze in der Grundsicherung auf rund 500 Euro. Und wir geben Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit, indem wir die Regeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängern.

Für eine moderne Landwirtschafts- und Ernährungspolitik

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Die Ampel-Koalition hat diese Woche einen Antrag zur Modernisierung der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik in den Bundestag eingebracht. Das bedeutet für uns, unterschiedlichste Interessen zu bündeln. Dabei haben wir insbesondere die Landwirt:innen, Verbraucher:innen aber auch die Arbeitnehmer:innen im Blick. Wir werden klare Kriterien beim Tier- und Umweltschutz aufstellen, um eine nachhaltige Ernährung zu ermöglichen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Weiterhin werden wir eine umfassende Ernährungsstrategie entwickeln, die Gesundheit, Umwelt, soziale Gerechtigkeit und den Tierschutz berücksichtigt. Bis Ende 2022 wollen wir eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einführen, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Zudem wollen wir die Nutztierhaltung in Deutschland tiergerecht umbauen, indem wir die Investitionsförderung künftig nach den Haltungskriterien ausrichten und die Kriterien für tiergerechte Ställe im Bau- und Genehmigungsrecht anpassen. Es gilt, die Landwirtschaft noch stärker am Umwelt- und Ressourcenschutz auszurichten. Bis 2030 wollen wir 30 Prozent Ökolandbau in Deutschland erreichen. Zudem wollen wir prüfen, wie die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU angemessen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen ersetzt werden können. Bis Ende 2023 nehmen wir zudem das Pestizid Glyphosat vom Markt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/004/2000491.pdf

Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021

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Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Aufgabe des Staates ist und bleibt der Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Ansteckungen und schweren Erkrankungen. Neben dem Gesundheitsschutz geht es auch um die Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen, die aus der Pandemie resultieren. Hierzu ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung nötig. Die Entwicklung zeigt, dass die bislang ergriffenen staatlichen Maßnahmen wirken, geeignet und angemessen sind, um die akuten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und somit Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Um die finanzielle Absicherung dieser Maßnahmen weiterhin zu sichern, hat die Koalition einen weiteren Nachtragshaushalt in Höhe von 60 Milliarden Euro beschlossen. Das Geld stammt aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten und ist somit zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation zweckgebunden.
Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht. Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000300.pdf

Oliver Kaczmarek erneut in den Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

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In der jüngsten Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag (11.01.) komplettierte die Fraktion ihren Fraktionsvorstand mit der Wahl der 25 Mitglieder des erweiterten Fraktionsvorstandes. Auch der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek darf sich über eine erneute Wahl in das Führungsgremium der Bundestagsfraktion freuen. „Ich freue mich sehr und bedanke mich herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen meiner Kolleginnen und Kollegen und auf die nun vor uns liegenden Herausforderungen“ so Kaczmarek, der zuvor als bildungs- und forschungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ebenfalls bestätigt wurde, im Anschluss an die Sitzung

Der insgesamt 39-köpfige Fraktionsvorstand setzt sich neben dem Vorsitzenden aus 8 Stellvertreter*innen, 5 Parlamentarischen Geschäftsführer*innen und den 25 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes zusammen.

Aufbauhilfe für Hochwassergebiete

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Durch die Starkregenfälle und das Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen.

Dazu haben die Koalitionsfraktionen in der Sondersitzung des Bundestages am 25.8.2021 ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vorgelegt. Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und soll am 7.9.2021 beschlossen werden.

Der Aufbaufonds wir durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden teilen sich Bund und Länder.

Um beschädigte Brücken und Straßen schnellstmöglich wieder aufzubauen und mobile Unterkünfte für Betroffene und Institutionen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern, wird das Baugesetzbuch geändert. Wenn mit den Maßnahmen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren erhöht wird, muss für diese Maßnahmen kein Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter die Betroffenen zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz. Der Gesetzentwurf enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld trotz evtl. gepfändeter Bankkonten bekommen. Und wir regeln, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932039.pdf

Corona-Pandemie noch nicht überwunden, epidemische Lage wird verlängert

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Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante.

Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein möglicherweise erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932091.pdf