Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021

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Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Aufgabe des Staates ist und bleibt der Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Ansteckungen und schweren Erkrankungen. Neben dem Gesundheitsschutz geht es auch um die Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen, die aus der Pandemie resultieren. Hierzu ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung nötig. Die Entwicklung zeigt, dass die bislang ergriffenen staatlichen Maßnahmen wirken, geeignet und angemessen sind, um die akuten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und somit Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Um die finanzielle Absicherung dieser Maßnahmen weiterhin zu sichern, hat die Koalition einen weiteren Nachtragshaushalt in Höhe von 60 Milliarden Euro beschlossen. Das Geld stammt aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten und ist somit zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation zweckgebunden.
Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht. Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000300.pdf