Aufbauhilfe für Hochwassergebiete

,

Durch die Starkregenfälle und das Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen.

Dazu haben die Koalitionsfraktionen in der Sondersitzung des Bundestages am 25.8.2021 ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vorgelegt. Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und soll am 7.9.2021 beschlossen werden.

Der Aufbaufonds wir durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden teilen sich Bund und Länder.

Um beschädigte Brücken und Straßen schnellstmöglich wieder aufzubauen und mobile Unterkünfte für Betroffene und Institutionen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern, wird das Baugesetzbuch geändert. Wenn mit den Maßnahmen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren erhöht wird, muss für diese Maßnahmen kein Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter die Betroffenen zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz. Der Gesetzentwurf enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld trotz evtl. gepfändeter Bankkonten bekommen. Und wir regeln, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932039.pdf