Arbeit und Soziales – Seite 2 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten

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Für die Betriebsratsarbeit freigestellte Beschäftigte erhalten nach dem Lohnausfallprinzip eine Vergütung, die sich am Gehalt vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft. Daraufhin haben Unternehmen präventiv entsprechende Vergütungen gekürzt, was zu diversen Gerichtsverfahren geführt hat.

Um diese Praxis künftig zu verhindern und insgesamt negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung auszuschließen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsräte können sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen, wie vergleichbare Beschäftigte zwecks Festlegung der Vergütung festgelegt werden. Werden Grundsätze der Vergütung so transparent in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, greift künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr. Durch diese präzisere Regelung wird das Risiko der Strafbarkeit redlich handelnder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger nahezu ausgeschlossen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf

Berufsbildungsbericht 2024

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In dieser Woche haben wir den Berufsbildungsbericht 2024, der dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt, beraten. Der Bericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und gibt einen Überblick über das Ausbildungsjahr 2022/2023.

Der Bericht zeigt, dass sich der Ausbildungsmarkt langsam erholt. Etwa 500.000 junge Menschen haben 2023 eine Ausbildung begonnen, drei Prozent mehr als 2022. Auch wenn die Zahlen damit unterhalb des Niveaus von vor der Corona-Pandemie liegen, entwickelt sich der Ausbildungsmarkt positiv. Die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung ist wieder gestiegen (plus 3,2 Prozent).

Auch das Angebot an Ausbildungsstellen hat 2023 in vergleichbarem Umfang zugenommen. Der Bericht zeigt aber auch, dass Betriebe und Behörden mit freien Ausbildungsplätzen und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber schwieriger zueinander gefunden haben. Sowohl der Anteil der unbesetzten Stellen als auch der Anteil der erfolglos suchenden Jugendlichen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bundesweit blieben rund 73.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, also rund 13,4 Prozent des gesamten betrieblichen Angebots. Gleichzeitig hatten etwa 63.700 junge Menschen zum Stichtag 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden. Ob eine Suche erfolgreich verläuft oder ein offener Ausbildungsplatz besetzt werden kann, hängt laut Bericht mit der Region und der Branche zusammen. Stellen in der Kfz-Technik, in der Softwareentwicklung oder im Büromanagement sind stark nachgefragt. Andere Branchen hingegen finden kaum interessierte Bewerberinnen und Bewerber, etwa der Lebensmittelhandel oder das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011311.pdf

Kaczmarek besucht AWO-Tagesstätte Startbahn

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Soziale Kontakte knüpfen, gemeinsam kochen und essen, Museen besuchen, Ausflüge machen  – was für viele Normalität ist, stellt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft eine große Herausforderung dar. Die Unnaer AWO-Tagesstätte Startbahn, die der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt besuchte, bietet Erkrankten nicht nur die Möglichkeit der Stabilisierung und Neuorientierung. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihren Tag strukturiert und in der Gemeinschaft verbringen. Begleitet von einem Team ausgebildeter Fachkräfte trainieren sie Fähigkeiten, die sie dabei unterstützen, selbstständig zu leben oder den Weg zurück in die Berufstätigkeit zu finden. „Das Wichtigste für die Menschen ist es, so sein zu können, wie sie sind und ohne Vorurteile anerkannt zu werden“, erklärte Einrichtungsleiterin Carina Feige. Kaczmarek betonte die Relevanz der Startbahn für den Genesungsprozess: „Sie gibt den Menschen Sicherheit, einen neuen Weg in ihrem Leben zu beginnen.“ Darüber hinaus zeige ihm der Besuch, so der Abgeordnete weiter, dass derartige Einrichtungen notwendig seien und die Bundesregierung daher nicht am Sozialstaat sparen dürfe.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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In dieser Woche hat der Bundestag einen Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023 beraten. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, das 2012 in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland haben damit das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Die Anerkennung ist notwendig, wenn ausländische Fachkräfte in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, etwa als Ärztin oder Friseurmeister. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben.

Einige Kernergebnisse des Berichts sind: Die Zahl der Anträge steigt stetig. 2022 waren es fast 50.000. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen auf Heilberufe wie Pflegerinnen und Pfleger oder Ärztinnen oder Ärzte. Auch Ingenieurinnen und Ingenieure, sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den Top 10. Immer mehr Anträge werden aus dem Ausland gestellt, 2022 waren es 40 Prozent. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten gehörten 2022 die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen. 2021 wurde bei 52 Prozent der Verfahren zu Bundesberufen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, nur 2 Prozent wurden abgelehnt. Die restlichen Verfahren wurden als teilweise gleichwertig anerkannt, hier sind Nachqualifizierungsmaßnahmen möglich. Die SPD-Fraktion konnte 2016 einen Zuschuss für Anerkennungsverfahren durchsetzen. Seit 2020 können auch Kosten für Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element zur Fachkräftesicherung durch qualifizierte Zuwanderung.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010350.pdf

Besuch im Kamener Verpackungswerk Huckschlag

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Ob Systemplatten für Fußbodenheizungen, Vollverpackungen, Kisten oder Kühlboxen aus Styropor – die Produktpalette des Kamener Verpackungswerks Huckschlag ist vielfältig. Bei einem Rundgang durch den Produktionsbetrieb und im Gespräch mit den Geschäftsführern Mareike und Gerhard Vieweger erhielt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt einen interessanten Einblick in das Unternehmen, das seit über 70 Jahren Verpackungsmaterialien herstellt. “Unternehmensbesuche sind mir wichtig, weil ich vor Ort erfahre, welche Bedingungen wir schaffen müssen, um unsere Region für innovative Arbeitgeber attraktiv zu machen”, erklärt Kaczmarek. Aber auch bei vielen Fachthemen seien Unternehmen wichtige Ansprechpartner, weil sie in ihrer alltäglichen Arbeit erlebten, wo Politik bessere Rahmenbedingungen schaffen könne.

So ging es neben der Vorstellung des Unternehmens im Gewerbegebiet Hemsack auch um die von der Bundesregierung für das kommende Jahr angekündigte Plastiksteuer. Diese europäische Regelung zur Plastiksteuer auf Verpackungen aus Kunststoff gibt es seit 2021. Sie wird aus dem Bundeshaushalt bezahlt, also von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Bei den Haushaltsverhandlungen im Dezember 2023 hatte sich die Ampelkoalition allerdings darauf geeinigt, die EU-Plastikabgabe nun auch in Deutschland umzulegen und Hersteller und Importeure, die das Plastik in Umlauf bringen, zur Finanzierung heranzuziehen. Ursprünglich war eine sofortige Umsetzung vorgesehen. Inzwischen wurde die Plastiksteuer auf das Jahr 2025 verschoben. “Wir brauchen weniger Müll und effizientere Rücknahme- und Recyclingsysteme, in die sich auch Unternehmen, die Kunststoffprodukte herstellen, einbringen können. Deshalb muss Politik nun eine effiziente und bürokratiearme Lösung für die Plastikabgabe erarbeiten”, sagt Oliver Kaczmarek.

Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Kindergrundsicherung einführen

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In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Teilen: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung. Diese ersetzt das bisherige Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger und nach Alter gestaffelter Kinderzuschlag. Außerdem gehen einige Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Kindergrundsicherung auf. Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch die Anpassung des Existenzminimums erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, für andere bleiben sie gleich. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir die Hinweise von Verbänden und Wissenschaft in die Beratungen einbeziehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen erreichen, dass Kinder durch aufeinander abgestimmte Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Sozialgesetzbücher XII, XIV und weitere Gesetze werden angepasst

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Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert. In der Folge müssen nun weitere Gesetze geändert werden, damit sich alle Regelungen widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Den Entwurf der Bundesregierung für ein Anpassungsgesetz haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten.
Konkret sollen verschiedene Sozialgesetzbücher geändert werden, zum Beispiel das SGB XII. Hier sollen die Regelungen zur Einkommensanrechnung aus dem SGB II übernommen werden. Im SGB IX soll – wie im SGB XII – gelten, dass ein angemessenes Kraftfahrzeug bei Leistungsberechtigten nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.

Klarstellungs- und Änderungsbedarf besteht auch in dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), im noch übergangsweise geltenden Bundesversorgungsgesetz (BVG) und in der Verordnung über die Kriegsopferfürsorge. Folgeänderungen und Klarstellungen ergeben sich auch im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), im Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz), im Pflegeversicherungsrecht nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und im Soldatenversorgungsgesetz. Außerdem ändern wir das Wohngeldgesetz, um eine Folgeänderung aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz einzufügen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr

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Transport und Logistik haben für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine große Bedeutung. Der Güterverkehr mit den Berufskraftfahrer:innen und den Transportunternehmen sind für unser tägliches Leben essentiell. Die Belastungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter:innen müssen deshalb stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und die Rahmenbedingungen für die Branche zukunftssicher gestaltet werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, den wir in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten.

Der Antrag umfasst ein umfangreiches Maßnahmenbündel für den Straßengüterverkehr sowie Forderungen zur besseren Verzahnung mit der Schiene und den Wasserstraßen. Der Schienengüterverkehr soll bis zum Jahr 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen, Wasserwege und Schleusen samt Anpassung der Brückenhöhen ausgebaut und saniert werden. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Antrag eine Ausweitung des Flottenerneuerungsprogramms für eine klimafreundliche Binnenschifffahrt.

Die Forderungen zielen zudem auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer:innen sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsposition gesetzeskonform agierender Unternehmen. Diese umfassen sechs Bereiche, die sich mit Arbeitsbedingungen, Kontrollen, dem Image des Straßengüterverkehrs, erleichterten Arbeitsbedingungen für Zuwanderer:innen, entbürokratisierter Berufsqualifikation sowie dem Ausbau von Parkraum und Verkehrsinfrastruktur beschäftigen.

Die Koalitionsfraktionen betonen in dem Antrag die Bekämpfung wettbewerbsverzerrender und unfairer Arbeitsbedingungen. Dafür soll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wirksamer kontrolliert und bei der Vergabe durch den Bund die sozialen Bedingungen des Transports sowie die Arbeitsbedingungen der Transportierenden stärker berücksichtigt werden. Für die Kontrollen soll mehr Personal bei den Überwachungsbehörden bereitgestellt, das Kontrollpersonal geschult und Kontrollkompetenzen gebündelt werden. Zudem sollen digitale Kontrollgeräte effektiver genutzt und ausgewertet werden. Die Antragsteller sprechen sich zudem für eine spürbare Anhebung relevanter Bußgelder auf ein Niveau aus, das den wirtschaftlichen Vorteil durch Rechtsverletzung erkennbar übersteigt.

Für Lkw-Fahrer:innen sollen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geprüft werden, etwa der Zugang zu Sanitäranlagen und Pausenräumen und die Vergrößerung der Kabinen für Pausenaufenthalte und Ruhezeiten. Ebenso soll der Einstieg von Zuwanderer:innen ins Transportgewerbe erleichtert werden, indem zum Beispiel Führerscheine und Qualifikationen auch in Fremdsprachen erworben werden können.

Weitere Informationen gibt es hier.

Aus- und Weiterbildung stärken

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Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.

Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.

Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.

Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.