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Arbeit und Soziales – Seite 3 von 23 – Oliver Kaczmarek, Md

Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

Arbeit und Soziales, Ausbildung, Familie, Gesundheit und Pflege, Infodienst

In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.

Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

6. Dezember 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-12-06 09:29:022024-12-06 09:29:02Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!

Arbeit und Soziales, Infodienst, Sicherheit

Tarifverträge sorgen für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit. Inzwischen arbeitet aber nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs. Das ist uns deutlich zu wenig! Wir wollen die Tarifbindung stärken.

Der Staat sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jahr 2022 hat der Bund öffentliche Aufträge im Wert von fast 38 Milliarden Euro vergeben. Bei den Ausschreibungen kommen Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, aber oft nicht zum Zug, weil Betriebe ohne Tarifvertrag einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Bundesregierung hat nun ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltende Tariftreueregelung soll dafür sorgen, dass Aufträge und Konzessionen des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Angestellten nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche bezahlen.

Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten. Auch Subunternehmen müssen sich an die Vorgaben des Gesetzes halten.

Die FDP hat das Gesetz bis zuletzt blockiert. Wir werden uns aber weiter für das Gesetz einsetzen. Nur so sorgen wir für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung!

6. Dezember 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-12-06 09:28:272024-12-06 09:28:27Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!

Wir wollen die Wirtschaft stärken und Beschäftigte entlasten!

Arbeit und Soziales, Familie, Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz

Wir wollen schnell handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Bundeskanzler Olaf Scholz hat vorgeschlagen, die Stromnetz-Übertragungsentgelte für Firmen zu senken: Ab 2025 solle ein fester Deckel eingeführt werden, der die Kosten für die Überragungsnetzentgelte halbiert und auf drei Cent festschreibt. Damit wollen wir für wettbewerbsfähige Strompreise sorgen und Planungssicherheit schaffen. Dort, wo Arbeitsplätze in der Industrie in Gefahr sind, würde es sofort unterstützend wirken.

Die CDU/CSU-Fraktion muss jetzt auch mitgehen. Wir sind noch in diesem Jahr bereit, das Gesetz im Parlament zu beschließen. Das wäre ein starkes Signal für die ganze Breite der Wirtschaft und für die Industrie am Standort Deutschland. Wir sollten die nächsten Wochen nutzen, um Maßnahmen zu verabschieden, auf die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend warten. Dazu gehört auch, Beschäftigte und Familien steuerlich zu entlasten und das Kindergeld zu erhöhen.

6. Dezember 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-12-06 09:28:112024-12-06 09:28:11Wir wollen die Wirtschaft stärken und Beschäftigte entlasten!

Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

Arbeit und Soziales, Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen gute Beschäftigungs- und Karrierebedingungen, um ihre Potenziale voll entfalten zu können. Attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, talentierte junge Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern.

Konkret ist bei der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgesehen, für den ersten Arbeitsvertrag während der Promotion eine Mindestlaufzeit von drei Jahren einzuführen. Nach abgeschlossener Promotion sollen Erstverträge mindestens zwei Jahre dauern. So sollen Kurzzeitverträge reduziert werden. Erstmals wird eine Anschlusszusage eingeführt, um Kettenbefristungen einzudämmen und verlässlicher eine unbefristete Beschäftigung zu bekommen. Generell sind großzügige Übergangsregelungen geplant, sodass Einrichtungen und Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Zudem werden im WissZeitVG weitere Regelungen geändert. Künftig werden etwa die Schutzrechte für Familien- und Pflegezeiten verlässlicher gelten. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und können bis zu acht Jahre beschäftigt werden. Die Sonderregeln für den Bereich Medizin werden aufgehoben und vereinheitlicht. Auch die in der Wissenschaft bestehende Tarifsperre wird gelockert und erlaubt den Sozialpartnern mehr Handlungsfreiheit. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf ankommen, Beschäftigte noch besser abzusichern und die Tarifautonomie weiter zu stärken.

Dazu habe ich diese Woche im Plenum geredet. Nachzuhören unter diesem Link.

Mein Statement dazu kann man hier nachlesen.

18. Oktober 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-10-18 11:55:432024-10-18 11:55:43Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

Wir kämpfen gegen steigende Mieten

Arbeit und Soziales, Familie, Infodienst

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei setzen wir auch auf ein Konzept, das in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, nun aber neues Potenzial entfaltet: die Wohngemeinnützigkeit. Für Mieterinnen und Mieter ist das eine enorm gute Neuigkeit im Kampf gegen fehlende Wohnungen und dauerhaft steigende Mieten.
Denn mit der Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) wollen wir die Voraus-setzung schaffen, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann.
All diejenigen sozialen Unternehmen, Vereine und die Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassen-den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit, die wir in dieser Woche erstmals beraten, ist nicht nur ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Sie wird auch zu einer Stärkung des sozialen Engagements in unserer Gesellschaft beitragen.
Interessante Informationen rund um das Thema neue Wohngemeinnützigkeit können Sie hier nachlesen.

27. September 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-09-27 10:12:422024-09-27 10:12:42Wir kämpfen gegen steigende Mieten

Stabiles Rentenniveau und Generationenkapital

Allgemein, Arbeit und Soziales, Familie, Infodienst

In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der zum Ziel hat, das Rentenniveau für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital zu schaffen, um zukünftige Beitragszahlende zu entlasten. Dabei wird die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt also bis zum 30. Juni 2040, bevor die nächste Rentenanpassung zum 1. Juli 2040 erfolgt. Bereits 2035 muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei mindestens 48 Prozent zu halten. Damit legen wir als Leistungsziel für die gesetzliche Rente fest, dass ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden soll. Damit sorgen wir dafür, dass die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen steigen können. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent ist eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2040 um nahezu 100 Euro pro Monat höher. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch derzeitig Berufstätige. Mit dem Generationenkapital schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rente.

Mehr Informationen zum Thema und den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

27. September 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-09-27 10:12:332024-09-27 10:12:33Stabiles Rentenniveau und Generationenkapital

Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

Allgemein, Arbeit und Soziales, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.

27. September 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-09-27 10:12:052024-09-27 10:12:05Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung

Allgemein, Arbeit und Soziales, Infodienst, Teilhabe

Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und bessere Arbeitsförderung – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten. Ziel ist, arbeitsuchende Menschen schneller, gezielter und leichter in Jobs zu vermitteln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Beratungs- und Vermittlungsgespräche können in den Arbeitsagenturen künftig auch digital geführt werden und Instrumente zur aktiven Arbeitsförderung werden erweitert. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt, der auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf die Eigeninitiative und das Vertrauen in die Eigenbemühungen arbeitsuchender Menschen setzt. Zumutbare Arbeit anzunehmen, bleibt Pflicht.
Wir fördern die Jugendberufsagenturen noch besser, insbesondere indem wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger stärken. Zudem verbessern wir die Möglichkeit, Jugendliche zu unterstützen, insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für schwer erreichbare junge Menschen verbessert. Wer ein Praktikum zur Berufsorientierung außerhalb der eigenen Region macht, kann künftig bis zu 420 Euro pro Monat an Zuschuss für die Unterbringung erhalten.
Ab 2029 wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die bisher modellhaft bei ihr angesiedelte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird verstetigt. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst entsprechend ihren Qualifikationen beschäftigt werden.

Wie Sie einen Online-Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren können, können Sie hier nachlesen.

27. September 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-09-27 10:11:542024-09-27 10:11:54Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

Allgemein, Arbeit und Soziales, Familie, Infodienst, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Finanzen

Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

27. September 2024/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2024-09-27 10:11:212024-09-27 10:11:21Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

Konferenz der SPD-Fraktion für die Interessenvertretungen der Beschäftigten

Arbeit und Soziales, Im Gespräch, Kreis Unna

Zum 36. Mal hatte die SPD-Bundestagsfraktion Betriebsrät:innen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalrät:innen aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen. Die Konferenz stand unter dem Motto „Gute Arbeit! Gutes Leben? – Welche Strategien haben die Betriebe?

Diskutiert wurden Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit als entscheidende Faktoren für die Lebensqualität der Menschen. Dazu wurde mit Interessenvertreter:innen von Beschäftigten aus ganz Deutschland darüber gesprochen, wie gute Arbeitsbedingungen in Betrieben aussehen können, welche Auswirkungen diese auf den Erfolg von Unternehmen haben und welche Rolle die Interessenvertretungen selbst dabei spielen. Schwerpunkte waren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung gesunder Arbeit im Alter und der Beitrag von mobilem Arbeiten zur Arbeitszufriedenheit. Insgesamt waren rund 160 Vertreter:innen aus ganz Deutschland nach Berlin angereist, zusätzlich nahmen etwa 100 online teil.

Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahmen die Betriebs- und Personalräte Simon Lehmann-Hangebrock und Julian-Andre Koch aus Schwerte teil.

Neben Dr. Martin Rosemann, Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, sprachen der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt.

Die Konferenz ist ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen innerhalb der Betriebe und den politischen Entscheidungsträger:innen in Berlin. Gesetzesvorhaben und -anpassungen erfordern einen engen Austausch über die Bedürfnisse in den Betrieben. Die Konferenz ist daher nicht nur als Dankeschön an die Interessenvertretungen zu verstehen, die sich tagtäglich für die Belange ihrer Kolleg:innen einsetzen, sondern dient auch als Veranstaltung zum Austausch über aktuelle Probleme und Herausforderungen.

28. Juni 2024/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2024-06-28 10:06:192024-06-28 10:06:19Konferenz der SPD-Fraktion für die Interessenvertretungen der Beschäftigten
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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