Arbeit und Soziales – Seite 3 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Aus- und Weiterbildung stärken

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Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.

Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.

Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.

Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.

Marie Beimen thematisiert Zugangsbarrieren zum FSJ für einkommensschwache Jugendliche

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Heute besuchte Marie Beimen, Bundessprecherin der Freiwilligendienstleistenden, Oliver Kaczmarek im Bundestag. Sie absolviert derzeit ihren Freiwilligendienst im Marienhospital in Schwerte. Im Rahmen des Treffens diskutierten sie über bestehende Zugangsbarrieren, mit denen insbesondere junge Menschen aus einkommensschwachen Familien konfrontiert sind, wenn sie am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) teilnehmen möchten.

Ein spezifisches Hindernis, das Marie ansprach, ist die Anrechnung des Taschengeldes, das FSJ-Teilnehmende für ihre Arbeit erhalten, auf die Sozialleistungen ihrer Eltern und Geschwister. Diese Regelung erschwert es jungen Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen, ein FSJ erfolgreich zu absolvieren.

Kaczmarek begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen wie Marie. Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern hat sie eine Petition ins Leben gerufen, um auf diese Herausforderungen aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen. Die Petition ist hier zu finden.

EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen

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Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmerrechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.

Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Es müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts abschließend in 2./3. Lesung beraten.

Weitere Informationen gibt es hier.

Meine Rede zum Berufsbildungsbericht 2023

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Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten haben.

Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.

Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.

Weitere Informationen zum Berufsbildungsbericht gibt es hier.

Kaczmarek lädt Betriebsrat zur Betriebsrätekonferenz nach Berlin ein

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Die Modernisierung und Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung war Thema der 34. Personal- und Betriebsrätekonferenz, zu der die SPD-Bundestagsfraktion am Montag rund 180 Vertreter:innen aus ganz Deutschland in Berlin empfing. Weitere etwa 100 nahmen online teil. Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek war auch Thomas Nagel, Betriebsrat des weltweit tätigen Unternehmens Materna SE und Mitglied im Unnaer Unterbezirksvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), nach Berlin gereist, um über wichtige Zukunftsthemen der Mitbestimmung zu diskutieren.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich richtete ebenso das Wort an alle Teilnehmer:innen wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Cansel Kiziltepe.

Großen Beifall gab es für die Forderung nach einer baldigen Modernisierung des Betriebsverfassungsrecht, das seine letzte grundlegende Reform vor über 50 Jahren erlebte.

Aus- und Weiterbildung stärken

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Für viele Betriebe stellt der Fachkräftemangel aktuell eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität, der für viele Branchen Veränderungen mit sich bringt. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. Deshalb werden wir das Aus- und Weiterbildungssystem fit für die Zukunft machen. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben. Zum Beispiel sollen junge Menschen mehr Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildung bekommen. Dafür sollen sie kurze Praktika in Betrieben machen können und auch Geld bekommen, um zur Arbeit zu kommen. Wenn es keine Ausbildungsplätze gibt, soll es auch außerbetriebliche Ausbildungen geben. Außerdem sollen Beschäftigte einfacher an Weiterbildungen teilnehmen können. Wenn ihr Job wegen des Strukturwandels gefährdet ist, können sie das „Qualifizierungsgeld“ erhalten, um sich weiterzubilden und einen neuen Job zu finden. Wenn Mitarbeiter:innen während der Kurzarbeit eine Weiterbildung machen, können die Kosten ebenfalls teilweise erstattet werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Neue Wege für die Fachkräfteeinwanderung

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Es gibt zu viele Jobs, die in Deutschland nicht besetzt werden können, obwohl es viele offene Stellen gibt. Deshalb will die Regierung nun ein neues Gesetz einführen, damit Menschen aus Ländern außerhalb der EU einfacher nach Deutschland kommen können, um hier zu arbeiten. Es soll künftig drei Wege geben, um als Fachkraft nach Deutschland zu kommen: durch eine Qualifikation, Berufserfahrung oder besondere Fähigkeiten. Menschen ohne Arbeitsvertrag können zusätzlich auch mit einer Chancenkarte nach Deutschland kommen. Zudem soll es auch einfacher für Menschen werden, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen wollen. Tarifbindung und Sozialversicherung sollen für eine gute Bezahlung und Arbeitsbedingungen sorgen. Diese Regelungen sollen in den nächsten neun Monaten eingeführt werden. Der Bundestag beriet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in dieser Woche in erster Lesung.

Weitere Informationen gibt es hier.

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beseitigen

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Die Internationale Arbeitsorganisation hat ein Abkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet: Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Ziel ist eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Deutschland will dieses Abkommen ratifizieren, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen. Staat und Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass es keinen Missbrauch am Arbeitsplatz gibt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir möchten eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts abschließend beraten. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Menschen mit Behinderung eine reguläre Beschäftigung ermöglichen. Dazu führen wir eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Einnahmen werden vollständig in die Beschäftigungsförderung investiert. Wir beschleunigen auch die Genehmigung von Leistungen des Integrationsamtes und heben die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf. Um die Perspektive Betroffener besser zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin geändert.

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Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft

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Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern. Nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme nachhaltig funktionieren. Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Gleichzeitig müssen wir junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen.

Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen legt das Kabinett in dieser Woche die Entwürfe für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für ein erstes Weiterbildungsgesetz vor. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.

Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.

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