Mittelstand fördern
Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.
Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.
Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier