Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 25 von 25 – Oliver Kaczmarek, Md

Rede: Kooperativer Bildungsföderalismus

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 14 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon auffällig, dass in der Bildungspolitik die Menschen eindeutig von Bund und Ländern eine engere Kooperation erwarten, und sich gleichzeitig so wenig bewegt. Kaum eine Umfrage, kaum eine Verbändemeinung, kaum eine Veranstaltung zur Bildungspolitik, wo nicht das grundgesetzliche Kooperationsverbot in der Bildungspolitik von den Menschen massiv in Frage gestellt wird. Und gleichzeitig kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, wo immer wieder so deutlich wird, wie die schwarz-gelbe Regierung Politik gegen den gesunden Menschenverstand macht.

Ich bin der festen Überzeugung: Die großen Herausforderungen im Bildungswesen werden Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam lösen können. Der Bund hat hier eine besondere Verantwortung, beim Aufbau bzw. beim Erhalt einer öffentlichen Bildungsinfrastruktur mitzuhelfen. Sei es beim Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung im frühen Kindesalter, beim Ausbau des Ganztagsschulangebots, bei der Verwirklichung inklusiver Bildung, bei der Neuauflage des Hochschulpakts, beim Ausbau sozialer Infrastruktur rund um die Hochschulen oder bei der Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus. Deshalb ist es umso weniger verständlich, dass die Bundesregierung weiterhin beharrlich bei einer Mini-Grundgesetzänderung bleibt, die es maximal ermöglicht, dass Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen von überregionaler Bedeutung kooperieren können. Darüber mag man diskutieren, aber das wird den Anforderungen an eine gemeinsam verantwortete Bildungsinfrastruktur nicht im Ansatz gerecht! Die schwarz-gelbe Koalition blockiert mit ihrem sturen Festhalten daran den Weg in einen Konsens der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen für Bildung!

Dazu gibt es Alternativen. Die SPD hat in dieser Wahlperiode immer deutlich gemacht, dass wir für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes sind. Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, wie wir hier zu einem Konsens kommen können, um den umfassenden Anforderungen an gemeinsame Bildungspolitik gerecht zu werden, ohne dass einer der Partner übervorteilt wird oder grundsätzliche Zuständigkeiten vermengt oder in Frage gestellt werden. Aber die schwarz-gelbe Koalition weigert sich weiterhin, darüber überhaupt Verhandlungen aufzunehmen und blockiert damit den dringend benötigten Konsens.

Nun höre ich schon, wie die Ministerin den Bundesrat ermahnt, er möge einen unter den Ländern konsensfähigen Vorschlag vorlegen. Das ist aber ein reines Ablenkungsmanöver, denn jeder weiß, dass der Vorschlag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit finden wird. In so einer Situation müsste die Regierung eigentlich Gespräche darüber aufnehmen, wie man zu einem Ergebnis kommt, das im Bundestag den weitestgehenden Konsens darstellt und zwischen Bundesrat und Bundestag unstrittig ist. Stattdessen fahren sie die Abstimmungen lieber vor die Wand. Diese Blockade ist unverantwortlich!

Die SPD hat hier im Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Einführung eines Artikels 104c im Grundgesetz gemacht, der eine gemeinsame Finanzierung von Bildungsaufgaben durch Bund und Länder ermöglicht. Wir stellen uns vor, dass die Länder mit dem Bund in gemeinsam verantworteten Bildungsaufgaben, insbesondere im Ausbau der Bildungsinfrastruktur, Kooperationen vereinbaren und gemeinsam finanzieren. Uns geht es nicht um vermischte Zuständigkeiten oder das rein finanzielle Engagement des Bundes, uns geht es um gemeinsam wahrgenommene Verantwortung in der Gemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen.

Dem Bundesrat liegen dazu mehrere Initiativen aus rot bzw. rot-grün regierten Bundesländern vor. Jüngst haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat dazu formuliert. Die beiden Länder zeigen damit, dass sie an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sind. Deshalb ist unsere Bitte an die Bundesregierung und an die derzeitige Bundesbildungsministerin: Machen Sie endlich ein glaubwürdiges Angebot für eine echte Kooperation von Bund und Ländern im Bildungswesen. Machen Sie den Fraktionen des Bundestags ein Verhandlungsangebot. Lassen Sie uns dann über den besten Weg streiten. Aber bitte geben Sie Ihre Blockadehaltung beim Kooperationsverbot endlich auf. Sie riskieren sonst leichtfertig Fortschritt und Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems.

Vielen Dank.

Menschenrecht auf inklusive Bildung endlich umsetzen

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Anlässlich der nationalen Konferenz der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz zum Thema „Inklusion gestalten: gemeinsam, kompetent, professionell“ erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung zeigt seit Jahren kein Interesse an der Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusive Bildung in Deutschland. Wie bereits mit ihrem nationalen Aktionsplan hat sie auch mit der nationalen Konferenz zu Beginn der Woche zahlreiche Absichtserklärungen formuliert – lässt aber keine Handlungen folgen. Das Verschleppen dieses wichtigen Themas ist ein Ärgernis nicht nur für die Betroffenen, sondern für unsere gesamte Gesellschaft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der auslaufenden Legislaturperiode intensiv mit den Erfordernisses für die umfassende Verwirklichung inklusiver Bildung auseinandergesetzt. Ergebnis der gemeinsamen Suche mit Experten und Betroffenen nach Antworten auf die dringenden Fragen, nach dem „Wie“ der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das deutsche Bildungssystem ist der Antrag „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ aus dem vergangenen Jahr. Diese wichtige Arbeit werden wir in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung ist die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen unerlässlich. Wir brauchen Netzwerke für die inklusive Bildung vor Ort, multiprofessionelle Teams über das gesamte Bildungswesen hinweg und faire Chancen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Vor kurzem hat die SPD-Bundestagsfraktion nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ gemeinsam mit Vertretern von Betroffenenverbänden ihre eigenen Hauptforderungen erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Sachverständigen erläuterten ihre Ideen und Vorschläge. Diese wertvollen Beiträge werden in die weitere Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung einfließen.

Zweite Chance auf Berufsausbildung geben

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1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat während der vergangenen vier Jahre nichts für diese Gruppe getan. Lediglich eine Werbekampagne mit der Bundesagentur für Arbeit wurde durchgeführt. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ aufzulegen. Jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen 25 und 35 Jahren soll eine Ausbildung angeboten werden. Im ersten Jahr sollen mindestens 200 Millionen Euro für das Programm bereit gestellt werden. Das Recht auf Ausbildung ist zu garantieren. Der Ausbildungspakt muss neu ausgerichtet werden. Die Vermittlung in Ausbildung soll Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit haben. Junge Erwachsene sollen bis 35 Jahre Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche haben. Auch finanzielle Anreize, eine Ausbildung zu beginnen, sollen geschaffen werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713252.pdf