Höhere Bedarfssätze im BAföG notwendig

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Inzwischen liegt der 23. Bericht zum BAföG als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022. Hervorgehoben wird dort, dass die Bedarfssätze, Freibeträge und der Förderhöchstgrenze durch das BAföG-Änderungsgesetz angehoben wurden. Der Förderhöchstsatz stieg von 861 auf 934 Euro und die Freibeträge beim Einkommen der Eltern von 2.000 auf 2.415 Euro. Auch die Entlastungsmaßnahmen infolge der höheren Energiepreise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine fallen in den Berichtszeitraum. So haben BAföG-Geförderte zwei Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro erhalten, zudem konnten Studierende, Fachschüler: innen sowie Berufsfachschüler: innen eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.

Der Bericht unterstützt den von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Reformkurs, das BAföG strukturell zu modernisieren. Für uns als SPD-Fraktion sind regelmäßige Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Wohnpauschalen, mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des BAföG sowie ein einfacherer Antrag als politisches Ziel wichtig und dafür setzen wir uns weiterhin ein. Im Haushalt 2024 legen wir dafür schon die Grundlagen. Für eine BAföG-Novelle zum kommenden Wintersemester werden 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Diese für uns wichtigen Punkte und Ergebnisse habe ich in meiner Rede am Donnerstag auch noch einmal deutlich aufgezeigt.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier