Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 3 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen

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Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .

Erster Teil der BAföG-Reform: Viel mehr Studierende bekommen BAföG!

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Lange hat die gesamte SPD dafür gekämpft und am Mittwoch den ersten Schritt getan: Das Kabinett beschloss den Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes. Darin öffnen wir das BAföG so stark wie nie: Die Elternfreibeträge steigen um 20 Prozent und damit haben mehr Menschen einen Förderanspruch.

Wer BAföG bekommt, hat dann mehr davon: Wir erhöhen die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und die Wohnpauschale. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 861 Euro auf 931 Euro. Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG anheben. Künftig soll diese einheitlich bei 45 Jahren liegen. Denn wir sind der Meinung, dass auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung Unterstützung verdienen. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten. Wir wollen eine digitale Antragstellung herbeiführen und damit die Antragsstellung im BAföG erleichtern.

Von der Novelle profitieren alle Studierenden ab dem Wintersemester 2022/23 sowie Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2022/23. Dafür soll das parlamentarische Verfahren voraussichtlich im Mai beginnen und bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Zusätzlich hierzu wird es ein eigenes Gesetzesvorhaben geben, um einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern. Dieser soll Studierende sowie Schüler*innen im Falle einer schweren Krise unterstützen, die dadurch ihren Nebenjob verloren haben. Dieser Nothilfemechanismus soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Damit schaffen wir den Einstieg in eine umfassende Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die sich die Koalitionspartner gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.

Als nächstes werden wir das BAföG strukturell verbessern, indem wir unter anderem Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die direkte Auszahlung der Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen werden. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation und die IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können steht prioritär auf der Agenda. Damit machen wir das BAföG wieder richtig fit für neue Zeiten!

Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.

Oliver Kaczmarek erneut zum bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

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In der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag, 16. Dezember, wurde der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erneut zum Sprecher für Bildung und Forschung gewählt. Zuvor hatten ihn die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe einstimmig vorgeschlagen. Oliver Kaczmarek übernimmt die Aufgabe mit einem klaren Ziel: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen meiner Fraktion. Das gute Ergebnis ist für mich auch ein Zeichen der Anerkennung meiner bisherigen Arbeit als Sprecher.” In der letzten Wahlperiode, so Kaczmarek weiter, habe die SPD viele starke Verbesserungen für die Menschen erreicht. U.a. helfe der Bund den Kommunen, die digitale Ausstattung von Schulen zu verbessern.

“Diesen Weg wollen wir weitergehen”, kündigt der Abgeordnete an. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich zu steigern und dafür zu sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht werde. “Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen”, so Kaczmarek. Zudem wolle die Koalitionsregierung eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermögliche.

Ganztagsbetreuung – Frist für Inanspruchnahme von Investitionsmitteln durch die Kommunen wird verlängert

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Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist elementar wichtig für Kinder und Familien. Die SPD hat deshalb in der vergangene Legislaturperiode durchgesetzt, dass Grundschülerinnen und -schüler ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten werden. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.

Allerdings waren zum Zeitpunkt der damaligen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen und somit auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes notwendig.

Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000190.pdf

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7532625#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzI2MjU=&mod=mediathek

Koalitionsvertrag: Aufbruch in eine Fortschrittsregierung

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Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer*innen von SPD, Grünen und FDP den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Den kompletten Vertrag gibt es hier.

Mit der Vorlage des Koalitionsvertrags geht die Regierungsbildung einen entscheidenden Schritt voran. Die künftigen Koalitionspartner haben intensiv für einen Aufbruch in eine Fortschrittsregierung verhandelt. Auch in den Bereichen Bildung und Forschung ist deutlich geworden, dass trotz der unterschiedlichen politischen Herkunft der Ampel-Partner eine gelingende und progressive Zusammenarbeit für unser Land geformt werden kann.

Ich selbst durfte im Bereich Bildung und Chancengleichheit mit verhandeln. Mir war dabei besonders wichtig, dass wir in der Bildungspolitik mehr Chancen für unsere Kinder schaffen. Wir wollen einen kooperativen Bildungsföderalismus begründen. Wir werden einen Bildungsgipfel einberufen, der eine dauerhafte Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen einrichtet, welche zukünftig Bund-Länder-Prozesse effektiv koordiniert. Jeder junge Mensch, der das will, soll eine Ausbildung machen können, und zwar überall im Land. Deshalb wollen wir die Berufsschulen stärken, eine Ausbildungsgarantie einführen und das Aufstiegs-BAföG weiter stärken. Das BAföG muss wieder die zentrale und verlässliche Säule der Ausbildungsfinanzierung werden. Deshalb werden wir mit erheblichen Freibetragserhöhungen, Verbesserungen bei den Auszahlungen, verlängerten Förderdauern und einer Reduzierung der Darlehenslast dafür sorgen, dass endlich wieder mehr junge Menschen finanziell mit dem BAföG bei ihrem Ausbildungsweg an Hochschulen unterstützt werden.

Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne. Ich freue mich über viele Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

Spannendes “Ohrenkino” in der Kita Atlantis

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Wie jedes Jahr zum Bundesweiten Vorlesetag „schnappte“ sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek eine Geschichte, um sie Kindern vorzutragen: Diesmal las er den Jungen und Mädchen der AWO-Kita Atlantis in Kamen aus dem Bilderbuch „Zogg und die Retter der Lüfte“ vor. Darin geht es um eine Prinzessin, die gemeinsam mit einem Ritter und einem Drachen gute Taten und wahre Wunder vollbringt. Am Ende waren sich alle einige: Es war ein spannender Vormittag!

„Kindern vorlesen macht nicht nur Spaß“, sagt der Bundestagsabgeordnete. Es mache sie auch schlau. Lesen sei eine Schlüsselkompetenz, während und vor allem auch nach der Schulzeit. “Und nichts bereitet Kinder besser darauf vor als Vorlesen”, so Kaczmarek.

Der Bundesweite Vorlesetag der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung Die Zeit und der Deutschen Bahn Stiftung fand in diesem Jahr bereits zum 18. Mal statt. Er wurde 2004 gegründet, um ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens zu setzen und Kinder und Erwachsene für Geschichten zu begeistern.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

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Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in im Bundestag verabschiedet.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929764.pdf

Ein Jahr USA: Kaczmarek wirbt für Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages

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Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm, kurz PPP. In diesem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses werden junge Leute – Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätige – gefördert. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt sich wieder an dem interkulturellen Austausch und wirbt für das nächste Austauschjahr 2022/23: „Dieses Programm, das im ersten Pandemiejahr verkürzt werden musste und in diesem Jahr leider komplett ausfiel, eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”

Für das Programm 2022/23 läuft derzeit die Bewerbungsphase. Bis zum 10. September 2021 können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und junge Berufstätige bewerben. Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-50, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungsunterlagen herunterzuladen.

Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.

Darüber hinaus weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Durchführung des 39. PPP unter dem Vorbehalt der Pandemie steht. Es werde nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich sei und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden könne, so Kaczmarek.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

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Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929764.pdf