Zukunftsaufgabe Bildung

BAföG und Hilfe in Notlagen

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In dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.

Kaczmarek unterstützt deutsch-amerikanisches Austauschprogramm – Gastfamilien gesucht

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Seit 1983 gibt das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen jedes Jahr die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben.  Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des amerikanischen Kongresses. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin.

Seit vielen Jahren unterstützt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek diesen interkulturellen Austausch in seinem Wahlkreis. Für das PPP 22/23 wurde Sophie Hoffmann aus Unna auserwählt. Sie reist Anfang August in die Staaten.

Derzeit sucht Kaczmarek offene und interessierte „Türöffner“, die amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten für einige Monate ein zweites Zuhause geben möchten. „Ich freue mich, wenn sich Familien in unserer Region bereit erklären, eine junge US-Amerikanerin oder einen US-Amerikaner aufzunehmen und diese wertvolle Austauscherfahrung zu ermöglichen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Gastfamilien können Einzelpersonen, Paare und Familien werden, die sich auch oder besonders in der jetzigen Lage für eine offene und demokratische Gesellschaft und den deutsch-amerikanischen Austausch engagieren möchten.

Wer eine Stipendiatin/einen Stipendiaten aufnehmen möchte, kann sich direkt an die ODI-Geschäftsstelle in Köln wenden (Frau van Lück (0221-606085527, anja.vanlueck@opendoorinternational.de). Auf https://www.opendoorinternational.de/gastfamilie-werden/wir-suchen-eine-gastfamilie.html finden Interessierte Teilnehmende, für die noch eine Gastfamilie gesucht wird.

Studierende und Auszubildende: Wir entlasten euch!

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Eine Zukunftsinvestition, die mir besonders am Herzen liegt, ist das BAföG. Hierzu habe ich am Donnerstag eine Rede im Plenum des Bundestages gehalten. Wir öffnen die Förderung so stark wie lange nicht mehr und machen sie unabhängiger vom Einkommen der Eltern. Wir erhöhen die Elternfreibeträge und die BAföG-Sätze spürbar, heben Altersgrenzen an und führen einen Nothilfemechanismus für eine bessere Unterstützung in Krisenzeiten ein. Insgesamt steigt der Förderhöchstbetrag von 861 Euro auf 931 Euro.  Wer bereits BAföG bezieht, erhält außerdem den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Zudem profitieren Studierende von der Abschaffung der EEG-Umlage und vom 9-Euro-Ticket. Spätestens im kommenden Wintersemester werden sie deutlich weniger für das Semesterticket bezahlen müssen.

Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern

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In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen

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Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .

Erster Teil der BAföG-Reform: Viel mehr Studierende bekommen BAföG!

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Lange hat die gesamte SPD dafür gekämpft und am Mittwoch den ersten Schritt getan: Das Kabinett beschloss den Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes. Darin öffnen wir das BAföG so stark wie nie: Die Elternfreibeträge steigen um 20 Prozent und damit haben mehr Menschen einen Förderanspruch.

Wer BAföG bekommt, hat dann mehr davon: Wir erhöhen die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und die Wohnpauschale. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 861 Euro auf 931 Euro. Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG anheben. Künftig soll diese einheitlich bei 45 Jahren liegen. Denn wir sind der Meinung, dass auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung Unterstützung verdienen. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten. Wir wollen eine digitale Antragstellung herbeiführen und damit die Antragsstellung im BAföG erleichtern.

Von der Novelle profitieren alle Studierenden ab dem Wintersemester 2022/23 sowie Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2022/23. Dafür soll das parlamentarische Verfahren voraussichtlich im Mai beginnen und bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Zusätzlich hierzu wird es ein eigenes Gesetzesvorhaben geben, um einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern. Dieser soll Studierende sowie Schüler*innen im Falle einer schweren Krise unterstützen, die dadurch ihren Nebenjob verloren haben. Dieser Nothilfemechanismus soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Damit schaffen wir den Einstieg in eine umfassende Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die sich die Koalitionspartner gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.

Als nächstes werden wir das BAföG strukturell verbessern, indem wir unter anderem Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die direkte Auszahlung der Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen werden. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation und die IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können steht prioritär auf der Agenda. Damit machen wir das BAföG wieder richtig fit für neue Zeiten!

Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.

Oliver Kaczmarek erneut zum bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

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In der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag, 16. Dezember, wurde der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erneut zum Sprecher für Bildung und Forschung gewählt. Zuvor hatten ihn die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe einstimmig vorgeschlagen. Oliver Kaczmarek übernimmt die Aufgabe mit einem klaren Ziel: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen meiner Fraktion. Das gute Ergebnis ist für mich auch ein Zeichen der Anerkennung meiner bisherigen Arbeit als Sprecher.” In der letzten Wahlperiode, so Kaczmarek weiter, habe die SPD viele starke Verbesserungen für die Menschen erreicht. U.a. helfe der Bund den Kommunen, die digitale Ausstattung von Schulen zu verbessern.

“Diesen Weg wollen wir weitergehen”, kündigt der Abgeordnete an. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich zu steigern und dafür zu sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht werde. “Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen”, so Kaczmarek. Zudem wolle die Koalitionsregierung eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermögliche.

Ganztagsbetreuung – Frist für Inanspruchnahme von Investitionsmitteln durch die Kommunen wird verlängert

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Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist elementar wichtig für Kinder und Familien. Die SPD hat deshalb in der vergangene Legislaturperiode durchgesetzt, dass Grundschülerinnen und -schüler ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten werden. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.

Allerdings waren zum Zeitpunkt der damaligen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen und somit auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes notwendig.

Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000190.pdf

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7532625#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzI2MjU=&mod=mediathek

Koalitionsvertrag: Aufbruch in eine Fortschrittsregierung

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Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer*innen von SPD, Grünen und FDP den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Den kompletten Vertrag gibt es hier.

Mit der Vorlage des Koalitionsvertrags geht die Regierungsbildung einen entscheidenden Schritt voran. Die künftigen Koalitionspartner haben intensiv für einen Aufbruch in eine Fortschrittsregierung verhandelt. Auch in den Bereichen Bildung und Forschung ist deutlich geworden, dass trotz der unterschiedlichen politischen Herkunft der Ampel-Partner eine gelingende und progressive Zusammenarbeit für unser Land geformt werden kann.

Ich selbst durfte im Bereich Bildung und Chancengleichheit mit verhandeln. Mir war dabei besonders wichtig, dass wir in der Bildungspolitik mehr Chancen für unsere Kinder schaffen. Wir wollen einen kooperativen Bildungsföderalismus begründen. Wir werden einen Bildungsgipfel einberufen, der eine dauerhafte Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen einrichtet, welche zukünftig Bund-Länder-Prozesse effektiv koordiniert. Jeder junge Mensch, der das will, soll eine Ausbildung machen können, und zwar überall im Land. Deshalb wollen wir die Berufsschulen stärken, eine Ausbildungsgarantie einführen und das Aufstiegs-BAföG weiter stärken. Das BAföG muss wieder die zentrale und verlässliche Säule der Ausbildungsfinanzierung werden. Deshalb werden wir mit erheblichen Freibetragserhöhungen, Verbesserungen bei den Auszahlungen, verlängerten Förderdauern und einer Reduzierung der Darlehenslast dafür sorgen, dass endlich wieder mehr junge Menschen finanziell mit dem BAföG bei ihrem Ausbildungsweg an Hochschulen unterstützt werden.

Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne. Ich freue mich über viele Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek