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Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

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Wir haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren abschließend beraten. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Eisenbahnbrücke an der Kessebürener Landwehr – Neues vom Neubau

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Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich bei der Deutschen Bahn über die Situation an der Landwehr in Kessebüren informiert. Hintergrund war, dass Vertreter des Kessebürener Heimatvereins sich mit der Bitte um den neuesten Sachstand an Kaczmarek gewandt hatten. Die DB AG erklärte nun in einem Schreiben, die Vorentwurfsplanung werde im Januar 2017 abgeschlossen. Nach einer gemeinsamen Abstimmung mit der Kreisstadt Unna sei anschließend die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung für Mitte 2017 geplant. Nach Abschluss der erforderlichen bau- und finanzrechtlichen Verfahren sei der Baubeginn für Mitte 2019 vorgesehen. Die Deutsche Bahn betonte, dass die Brücke im Sommer 2020 fertiggestellt werden könnte.

Oliver Kaczmarek erklärte dazu: „Für die Bürgerinnen und Bürger in Kessebüren und Umgebung ist diese Eisenbahnbrücke als Anbindung zum Ortskern unverzichtbar. Solange der Neubau nicht abgeschlossen ist, braucht es alternative Anbindungsmöglichkeiten. Andernfalls haben gerade auch Landwirte Schwierigkeiten, die Bahngleise mit ihren Nutzfahrzeugen zu überqueren.“

Im August 2011 war die Eisenbahnbrücke an der Kessebürener Landwehr wegen Baufälligkeit abgerissen worden. Ein schienengleicher Bahnübergang, der bisher als alternative Überquerungsmöglichkeit genutzt werden konnte, war am 4. November 2016 ebenfalls dauerhaft gesperrt worden. Diese Entscheidung hatte die Deutsche Bahn in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der Stadt Fröndenberg und der der Stadt Unna getroffen, nachdem sich dort in den Jahren 2013 und 2015 zwei schwere Unfälle ereignet hatten. Die Bahn hat mit den Kommunen vereinbart, den Verkehr über einen anderen, ca. 500 Meter entfernten Bahnübergang zu leiten.