Schlagwortarchiv für: Förderung

Stiftungsfinanzierung regeln

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Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Zuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt diese bisherige Zuteilung jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist laut BVerfG deshalb ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung politischer Stiftungen erforderlich.

Es wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Beispielsweise darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sollen bei einer zentralen Stelle im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebündelt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter Stiftungen getroffen. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.

Den entsprechenden Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Gebäudeenergiegesetz: Überblick der Reform

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In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das GEG wird mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verbunden, die parallel von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird. Beide Gesetze sollen ab 2024 gelten und erfordern ab 2026 das Entwerfen von kommunalen Wärmeplänen zunächst für Städte und ab 2028 auch für kleine Kommunen.

Das GEG baut auf der KWP auf. Also erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies gibt vielen Eigentümer:innen mehr Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.

Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage, Kosten für den Heizungstausch in Höhe 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene Härte bedeutet.

In den Verhandlungen wurde ein allgemeines Förderkonzept beschlossen. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Besitzer.  Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird die frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen durch ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent belohnt. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen. Ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Oliver Kaczmarek: 3,7 Mio. Euro für Städtebauförderung im Kreis Unna vom Bund

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Unter dem Motto „Wir im Quartier“ begehen Städte und Gemeinden in ganz Deutschland am kommenden Samstag, 13. Mai, den Tag der Städtebauförderung. Über 500 Städte und Gemeinden zeigen anlässlich des Aktionstages, wie sie mit Mitteln der Städtebauförderung und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger attraktive Quartiere, Stadt- und Ortsteilzentren schaffen und ein gutes Zusammenleben in lebendigen Nachbarschaften fördern. Der Aktionstag zeigt darüber hinaus Möglichkeiten für Jede und Jeden auf, an der Entwicklung der eigenen Stadt und Gemeinde mitzuwirken und ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Auch im Kreis Unna unterstützt die Städtebauförderung eine bedarfsgerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden. “Sie ist ein entscheidendes Instrument, um den gesellschaftlichen Veränderungen und wirtschaftlichen Umbrüchen in den Städten gerecht zu werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Auch im vergangenen Jahr flossen wieder Bundesmittel der Städtebauförderung in den Kreis – insgesamt rund 3,7 Millionen Euro. Schwerpunkte der Förderung waren die Wasserstadt Aden in Bergkamen (1,322 Mio. Euro), Maßnahmen in der Kamener Innenstadt (962.000 Euro) sowie im Stadtteilzentrum Heeren-Werve (121.000 Euro), die Innenstadtsanierung in Schwerte (1,215 Mio. Euro) und Maßnahmen in der Unnaer Innenstadt (86.000 Euro). Die Mittel wurden in den Programmen der Städtebauförderung “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und “Lebendige Zentren” bereitgestellt.

Am Tag der Städtebauförderung werden die Erfolge dieses Instruments der städtischen Erneuerung sichtbar. So präsentiert Bergkamen am 13. Mai bedeutende städtebauliche Förderprojekte entlang der Achse des Datteln-Hamm-Kanals; die Wasserstadt Aden, das Gelände des IGA-Zukunftsgartens, den IGA-Radweg sowie das Grubenwasserhebewerk als zukünftige städtebauliche Landmarke.

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

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Mehr Personal in Kitas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin an Verbesserungen und Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Kita-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-Kita-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: Etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie Kita-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden können – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären Handlungsfelder.

Oliver Kaczmarek begrüßt Förderung der Gemeinde Holzwickede für den Breitbandausbau

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich über einen heute vergebenen Förderbescheid der Bundesregierung an die Gemeinde Holzwickede. Die Gemeinde erhält knapp 900.000 Euro zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau. Die Städte Fröndenberg, Bergkamen, Kamen, Bönen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna hatten bereits in den Jahren zuvor einen Förderbescheid erhalten.

 

„Es freut mich, dass die Gemeinde Holzwickede einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält. Das zeigt, wie ernst die Kommunen das Thema nehmen. Eine schnelle Internetanbindung ist Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen, Arbeitsplätze und mehr Lebensqualität“, erklärt Oliver Kaczmarek.

 

Ziel des Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist die Einrichtung einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten in den nächsten Jahren. Dies bedeutet eine Breitband-Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s.

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.