Schlagwortarchiv für: Forschung

Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

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Wir wollen bessere Forschung im Gesundheitswesen. Forschung braucht aber Daten. Deshalb haben wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtert. Geplant ist, unter anderem eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufzubauen. Den entsprechenden Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes der Bundesregierung hat der Bundestag diese Woche in 2./3. Lesung beraten.

Die Zugangsstelle soll bürokratische Hürden abbauen und als Anlaufstelle für Datennutzende fungieren, bei der erstmalig Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Die Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen wird zusammengefasst, deutlich erleichtert und durch eine:n Landesdatenschutzbeauftragte:n koordiniert.

Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird weiterentwickelt. Bei Anträgen auf Forschungsdatennutzung ist künftig nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür. Entscheidend sind also die im Gemeinwohl liegenden Nutzungszwecke.

Ob sie Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) für bestimmte Zwecke freigeben, können Versicherte über ein Opt-Out-Verfahren entscheiden. Dazu wird eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet, damit Patient:innen über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung entscheiden können.

Kranken- und Pflegekassen sollen künftig Routinedaten, die etwa bei der Abrechnung von Leistungen entstehen, auswerten dürfen, wenn dies nachweislich dem individuellen Gesundheitsschutz der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebserkrankungen oder von seltenen Erkrankungen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Mehr Freiraum für die Agentur für Sprunginnovationen

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Seit 2019 gibt es die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig. Ihre Aufgabe ist es, innovative Forschungsideen zu fördern und weiterzuentwickeln, die das Potenzial zu bahnbrechenden Erfindungen oder Technologien haben. Sprunginnovationen können Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern und technologische, soziale oder ökologische Probleme lösen. Die Erfindung des Smartphones, des GPS oder des MP3-Formats sind einige Beispiele hierfür.

Konkret ist vorgesehen, dass die Agentur im Rahmen einer Beleihung die Kompetenz erhält, selbstständig zu handeln und zu investieren. Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente sollen gleichermaßen genutzt werden dürfen. Die SprinD kann sich künftig auch in eigener Verantwortung an Unternehmen beteiligen. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SprinD über Jahresetats hinaus gewährleistet.

Damit die SprinD freier agieren und investieren kann, sollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die SprinD verbessert werden. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein SprinD-Freiheitsgesetz vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Raumfahrtstrategie der Bundesregierung

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Weltraumgestützte Infrastrukturen sind mittlerweile immer mehr auch Teil der kritischen Infrastruktur. Ihre Verfügbarkeit und die dafür benötigten Raumfahrttechnologien sind für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas essenziell. Umso wichtiger ist es, Kooperationen in Europa und auch international weiter auszubauen. Dafür muss das nationale Engagement gesteigert werden, um die Beitrags- und Partnerschaftsfähigkeit sicherzustellen. Deutschland und Europa brauchen in den relevanten Bereichen, die die Souveränität betreffen, eigene Kompetenzen, wie etwa die Fähigkeit, Satelliten ins All zu bringen, Kommunikation zwischen Satelliten und von den Satelliten zur Erde zu sichern und sich ein Bild über die Lage im Weltraum zu verschaffen.

Neben den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen in Deutschland arbeitet die Bundesregierung hierzu in der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammen. Die deutsche Raumfahrtindustrie hat sich dabei als Hersteller und Zulieferer exzellenter Raumfahrttechnologien etabliert. In der neuen Raumfahrtstrategie geht es außer-dem um das Voranbringen von New Space, also von Geschäftsmodellen an der Schnittstelle von Raumfahrt und digitaler Wirtschaft, um die Bekämpfung des Klimawandels, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie um einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen.

Über die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch erstmals beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zu Quantentechnologien

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche habe ich zum Thema Quantentechnologien geredet. Quantentechnologien wie beispielsweise Quantencomputer oder -sensoren sind Schlüsseltechnologien, die künftig eine wichtige Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft spielen können. Sie haben das Potenzial, bestehende Technologien durch eine vielfach höhere Kapazität der Informationsverarbeitung nachhaltig zu verändern, beispielsweise um die Erforschung von Medikamenten zu beschleunigen.

Die Bundesregierung will Quantentechnologien in den kommenden Jahren stärker fördern. Im „Handlungskonzept Quantentechnologien“ der Bundesregierung sind hierzu konkrete Ziele festgehalten. Insbesondere soll mindestens ein leistungsfähiger und international wettbewerbsfähiger Quantenrechner in Deutschland entwickelt werden, um im Bereich Quantencomputing zu den derzeitigen Technologieführern USA, China und Großbritannien aufzuschließen. Zudem sollen Start-ups, die Quantentechnologien entwickeln, stärker gefördert werden.

Bis 2026 will die Bundesregierung drei Milliarden Euro in die Förderung von Quantentechnologien investieren. Davon sind 2,18 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Quantentechnologien in den beteiligten Bundesministerien vorgesehen. Weitere 850 Millionen Euro stellen die durch die Bundesregierung mitfinanzierten Wissenschaftsorganisationen für Forschung in den Quantentechnologien bereit.

In dieser Woche haben wir das Handlungskonzept der Bundesregierung im Bundestag beraten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bericht zu den Herausforderungen für Data-Mining

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Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung „Data-Mining – gesellschaftspolitische und rechtliche Herausforderungen“, der vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) erstellt wurde. Der Bericht soll den Begriff Data-Mining aus verschiedenen Perspektiven erläutern und in seiner Vielschichtigkeit darstellen, um das Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen komplexer Datenanalysen zu erhöhen. Data-Mining wird oft mit wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten in Verbindung gebracht und steht für datenanalytische Verfahren, die in großen Datensätzen Strukturen und Muster erkennen und daraus Informationen gewinnen und Inhalte generieren.

Weitere Informationen gibt es hier.

Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern

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In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.

Stärkung der Arzneimittelversorgung

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In dieser Sitzungswoche beriet der Deutsche Bundestag abschließend über ein Gesetz, das eine sehr gute Arzneimittelversorgung in Deutschland auch in Zukunft garantieren soll. Nach einem zweijährigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie setzt die Bundesregierung so die Grundlage für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für den Forschungsstandort Deutschland.

Beschlossen wurde unter anderem, die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung noch besser zu berücksichtigen. Bei der Nutzenbewertung von Antibiotika wird zukünftig die Frage nach möglichen Resistenzen mit einbezogen. Die Transparenz über die ausgehandelten Erstattungsbeträge bleibt auch in Zukunft erhalten. Hersteller werden verpflichtet, Lieferengpässe zu melden, wenn sie Krankenhausapotheken nicht beliefern können. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis Ende 2022 verlängert, wobei ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate stattfinden soll. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird zudem die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Die Ausschreibungen für Impfstoffe und für Zytostatika werden beendet.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Neues Fördersystem für strukturschwache Regionen

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche ein Antrag von SPD und CDU/CSU zur regionalen Wirtschaftspolitik. Ab 2020 sollen strukturschwache Regionen in Deutschland besser vor der Wirtschaftsförderung des Bundes profitieren. Wir fordern, die Förderprogramme aller Ressorts nicht nach Himmelsrichtungen, sondern nach dem jeweiligen Bedarf auszurichten und dabei die Förderprogramme aller Ressorts und besser mit der europäischen Ebene zu verzahnen. Die Förderung unternehmerischer Innovationen und der entsprechenden Forschungsinfrastruktur stellt dabei den Kern der Strukturpolitik dar, denn nur mit guten Arbeitsplätzen und starken Unternehmen kann auch die Daseinsvorsorge in den ländlichen Regionen langfristig gesichert werden. Alle regionalpolitischen Maßnahmen in strukturschwachen Regionen des Bundes sollen künftig in einem regionalpolitischen Bericht analysiert werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft

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Am Freitag fand die vereinbarte Plenardebatte zu den drei Beschlüsse statt, die Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22. April bzw. am 20 Mai. vereinbart haben: Exzellenzstrategie, Innovative Hochschule und Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die von der damaligen sozialdemokratischen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn auf den Weg gebrachte Exzellenzinitiative  fördert seit 10 Jahren exzellente Spitzenforschung in Deutschland. Nun wollen Bund und Länder in einer dritten Runde dern nun „Exzellenzstrategie“ genannten Initiative Universitäten für zehn weitere Jahre mit 553 Millionen Euro jährlich fördern. Universitäten können Anträge in zwei Förderlinien stellen: Erstens können sich Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden als Exzellenzcluster, Herzstück des Programms, bewerben. So sollen international wettbewerbsfähige Wissenschaftsbereiche projektbezogen gefördert werden und dafür auch Unterstützung zur Stärkung der Governance und strategischen Ausrichtung erhalten. Zweitens können Universitäten bzw. Verbünde bei erfolgreicher Einwerbung von mindestens zwei bzw. drei Exzellenzclustern Anträge als Exzellenzuniversität einreichen. Diese Förderlinie dient der Stärkung der Universitäten bzw. der Universitätsverbünde als Institution, dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung und zielt auch auf die Stärkung eines strategischen Gesamtkonzepts der Universitäten.

Das Programm „Innovative Hochschule“ unterstützt Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten bei einer ihrer besonderen Stärken, dem Innovations- und Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft. Die dafür geplanten 550 Millionen sollen finanziell und nach Anzahl der Förderfälle zu mindestens 50 Prozent den Fachhochschulen zugutekommen.

Mit dem „Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ haben Bund und Länder endlich eine Maßnahme beschlossen, um die Beschäftigungssituation des akademischen Nachwuchses an deutschen Universitäten zu verbessern. Ab 2017 ist vorgesehen, eine Milliarde Euro erstens in 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Stellen, und zweitens in die Weiterentwicklung der Personalstrukturen an Universitäten zu investieren.

Nun müssen der Vereinbarung nur noch die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

Die Pressemitteilung der NRW-Landesgruppe zum Thema können Sie hier nachlesen.

Ein Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema findet sich hier.

 

Erfolgsprogramm Exzellenzinitiative wird fortgeführt

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung von Bund und Ländern über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative über 2017 hinaus. Die Lösung wird der in Deutschland breit aufgestellten Spitzenforschung gerecht und konzentriert sich nicht auf wenige Standorte.

„Der SPD ist wichtig, die Exzellenzcluster als Grundlage der Exzellenzförderung in Deutschland weiterzuentwickeln und fortzusetzen. Sie erhalten deshalb auch zu Recht die meisten Mittel der Exzellenzinitiative.

Bei den Spitzenstandorten ist die SPD von Beginn an für eine Lösung eingetreten, die der Vielfalt der Wissenschaftslandschaft in Deutschland entspricht. Dabei soll das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Aber die Anzahl der Spitzenstandorte wird jetzt realistisch begrenzt, statt sie beliebig auf drei bis fünf Standorte zu verkürzen, wie von der CDU/CSU gefordert. Es ist ein Qualitätsmerkmal deutscher Spitzenforschung, dass sie an mehr Universitäten im Land als einer Handvoll stattfindet. Das greift die Vereinbarung von Bund und Ländern nun richtigerweise auf und legt die Zahl der Spitzenstandorte auf acht bis elf fest.

Nach der Ausfinanzierung des Hochschulpaktes, der Weiterführung des Qualitätspaktes Lehre, der Weiterfinanzierung der Aufwüchse im Pakt für Innovation und Forschung durch den Bund vervollständigt die Fortführung der Exzellenzinitiative die aktuelle Finanzarchitektur der Hochschulpolitik des Bundes. Mit dem von den geschäftsführenden Fraktionsvorständen von SPD und Union vereinbarten Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird eine weitere dringend notwendige Komponente hoffentlich bald hinzukommen.“