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Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.

Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.

Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Trost und Hilfe für Trauernde: Oliver Kaczmarek besucht Leuchtturm e.V.

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Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek besuchte zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Schwerter SPD das Beratungszentrum des Leuchtturm e.V.

Die Koordinatorin und Trauerberaterin Walburga Schnock-Störmer führte durch die Räumlichkeiten, berichtete über die aktuelle Arbeit mit Trauernden und informierte über Zukunftsperspektiven des Vereins. „Wir bieten einen einmaligen familienunterstützenden Dienst, damit Kinder und Jugendliche trotz eines potentiell traumatisierenden Verlustes durch Tod der Eltern oder Geschwister gesund ins Leben wachsen können und ihr Lachen wiederfinden“, so Frau Schnock-Störmer.

„Junge Menschen trifft der Verlust von Familienmitgliedern besonders hart. Nicht jeder schafft es die Trauer ohne trauerpädagogische und psychologische Beratung zu verarbeiten. Ich bin froh, dass es solch ein Angebot im Kreis Unna gibt und empfinde den höchsten Respekt für das ehrenamtliche Team, das diese schwierige Arbeit leistet“, würdigte der Bundestagsabgeordnete das Engagement.

Kaczmarek versprach, das Thema der Trauerbegleitung in die parlamentarische Diskussion zu tragen und die noch sehr wacklige Finanzierung solcher Einrichtungen im Auge zu behalten.

Die Beratungsräume liegen im Gemeindehaus St. Christophorus in Schwerte. Mittlerweile werden Beratung und altersspezifische Gruppenangebote an weiteren Standorten im Kreis Unna angeboten. 12 Ehrenamtliche und drei Hauptamtliche betreuen die Kinder und Familien. Standorte sind Schwerte, Unna und Bergkamen.

(v.l.n.r.: Heinz Haggeney, Hanna Störmer, Walburga Schnock-Störmer, Oliver Kaczmarek, Ursula Meise, Kevin Mag, Johanna Eickhoff)

10.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

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Oliver Kaczmarek: „Auch die Flüchtlingsinitiativen im Kreis profitieren vom Programm“

„Der Bund wird im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligenplätze mit Flüchtlingsbezug finanzieren.“ freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD). Er hat in einem Schreiben auch bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus seinem Wahlkreis für dieses Programm geworben.

Die 10.000 zusätzlichen Stellen stehen unter anderem auch Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit sehr guten Anerkennungschancen offen. Bei Bedarf können diese Personengruppen Intensivsprachkurse und andere einsatzbegleitende Betreuungsmaßnahmen besuchen, der sie auf den Bundesfreiwilligendienst vorbereitet.

Die Stellen des BFD können zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen oder Koordinierung des bürgerschaftlichen Engagements eingesetzt werden. „Damit kommen wir dem an mich herangetragenen Wunsch der Flüchtlingsinitiativen, die sich vor allem Hilfe bei der Organisation und Koordinierung der Flüchtlingshilfe gewünscht hatten, nach.“ so Oliver Kaczmarek.

Durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die zusätzlichen Stellen geschaffen. Das Programm startete am 24. November starten und ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Weitere Informationen sind unter www.bundesfreiwilligendienst.de verfügbar.