Schlagwortarchiv für: Kindergeld

Mehr Kindergeld, mehr Netto

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In dieser Woche wurden wichtige Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und Familien beschlossen: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 Euro und für 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Auch die Kinderfreibeträge – bestehend aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – wurden erhöht: auf 9.600 Euro ab 2025 und auf 9.756 Euro ab 2026. Das Kindergeld wurde um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat ab 2025 und um weitere vier Euro auf 259 Euro ab 2026 angehoben. Ebenso stieg der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Um die Auswirkungen der Kalten Progression abzumildern, wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um weitere zwei Prozent verschoben.

Diese Entscheidungen wurden von den Fraktionen der SPD, Grünen und FDP gemeinsam getroffen, um Eltern Planungssicherheit zu geben und arbeitenden Menschen ab dem 1. Januar 2025 eine spürbare Steuerentlastung zu ermöglichen. In den Verhandlungen setzte sich die SPD außerdem für Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative zur Förderung der Wirtschaft ein, wie die Stärkung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und neue Abschreibungsregelungen. Diese Vorhaben fanden jedoch leider keine politische Mehrheit.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Wir wollen die Wirtschaft stärken und Beschäftigte entlasten!

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Wir wollen schnell handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Bundeskanzler Olaf Scholz hat vorgeschlagen, die Stromnetz-Übertragungsentgelte für Firmen zu senken: Ab 2025 solle ein fester Deckel eingeführt werden, der die Kosten für die Überragungsnetzentgelte halbiert und auf drei Cent festschreibt. Damit wollen wir für wettbewerbsfähige Strompreise sorgen und Planungssicherheit schaffen. Dort, wo Arbeitsplätze in der Industrie in Gefahr sind, würde es sofort unterstützend wirken.

Die CDU/CSU-Fraktion muss jetzt auch mitgehen. Wir sind noch in diesem Jahr bereit, das Gesetz im Parlament zu beschließen. Das wäre ein starkes Signal für die ganze Breite der Wirtschaft und für die Industrie am Standort Deutschland. Wir sollten die nächsten Wochen nutzen, um Maßnahmen zu verabschieden, auf die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend warten. Dazu gehört auch, Beschäftigte und Familien steuerlich zu entlasten und das Kindergeld zu erhöhen.

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

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Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Entlastungspaket der Koalition: Wir entlasten die Bürger*innen um weitere 65 Milliarden Euro

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Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist das dritte Entlastungspaket mehr als doppelt so groß wie seine Vorgänger zusammen. Das Paket leistet einen Beitrag, dass wir alle gut durch den Winter kommen. Dazu gehört der zweite Heizkostenzuschuss von mindestens 415 Euro. Zugleich entlasten wir Rentner*innen mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022. Studierende und Fachschüler*innen erhalten 200 Euro, neben dem bereits beschlossenen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Auch durch eine umfassende Wohngeldreform ab 2023 erhalten künftig deutlich mehr Menschen finanzielle Hilfe. Wir erhöhen das Kindergeld um 18 Euro monatlich – das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein Plus von 864 Euro in den kommenden zwei Jahren. Durch das neue Bürgergeld, das Anfang 2023 eingeführt wird, steigen die Regelsätze in der Grundsicherung auf rund 500 Euro. Und wir geben Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit, indem wir die Regeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängern.